Hilfe: Loganatherm 02/03 A bzw. T = NT-Heizkessel ???

Diskutiere Hilfe: Loganatherm 02/03 A bzw. T = NT-Heizkessel ??? im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; Auch "die Kohlen darf man nicht zum Heizen HOLEN"... ANZÜND-Holz ist natürlich NUR zum anäääähZÜNDEN zu benutzen.
Dr Schorni

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Auch "die Kohlen darf man nicht zum Heizen HOLEN"...
ANZÜND-Holz ist natürlich NUR zum anäääähZÜNDEN zu benutzen.
 

Ozzy

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1.) und 2.) klares JA

Der heißt Logana 06/NH 357-358.
Schönen Dank für die klaren Antworten! :thumbup:

Ich glaube, dass der Heizkessel ein Logana 06/NH 357-358 ist. Leider konnten die bei Buderus auch damit nichts anfangen.
Vielleicht sollte ich mich in Anbetracht des Alters an das Buderus-Zentralheizungsmuseum in Lollar wenden?;)

Beste Grüße,
Ozzy
 
Hausdoc

Hausdoc

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Ich glaube, dass der Heizkessel ein Logana 06/NH 357-358 ist. Leider konnten die bei Buderus auch damit nichts anfangen.
Du nennst auch immer den Typ des integrierten Warmwasserspeichers. ;)

Mit deinem Schrotthaufen brauchst du keine Hotline mehr bemühen. Damals waren Computer noch Science Fiction. Alles was Hotline Mitarbeiter nicht im "system" finden , gibts nicht
 

Ozzy

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So, mittlerweile kenne ich fast alle Komponenten des besagten Heizkessels, nur wie die genaue Typenbezeichnung des Heizkessels selbst lautet, ist schwer zu knacken🧐, weil das Typenschild nicht mehr aufzufinden ist.

Hier nochmal die Fakten:
Typ des integrierten Warmwasserspeichers: Logana 06/NH 357-358

Die Original-Regelung war eine Buderus „Ecomatic UMB“ und steuerte die Kessel- und Heizkreisregelung. Im Jahr 2005 wurde diese gegen eine Viessmann- Heizungsregelung vom Typ „Vitotronic 200“ ausgetauscht.

Der Brenner wurde in 2011 erneuert und ist von der Fa. Weisshaupt.

Nun nochmal zum Heizkessel:
Auf der oberen Ofentür steht oben links (als Guss-Schriftzug) die Bauart-Zulassungs-Nr. 06/NH 357-358;
darunter steht 02-0001; darunter steht wiederum eine Bauart-Zulassungs-Nr. 06/NH 302.
(Ich finde es zwar seltsam, dass auf der Ofentür gleich zwei unterschiedliche Bauart-Zulassungs-Nr. stehen, aber isso🙄).
In einem anderen Thread fand ich die Aussage von Dr. Schorni, dass es sich bei den o.g. Bauarten um die „03er Serie“ handelt.
MIT Außentemperatursteuerung (hab ich), die auf den KESSEL wirkt, sei dies ein NT-Kessel.

Die Bezeichnungen Buderus Loganatherm 02/03 A, als auch Buderus Loganatherm 02/03 T auf dem Aufkleber an der Rückseite der blauen Verkleidung („Besondere Hinweise für das Füllen und Entleeren des Heizkessels und des Brauchwasserspeichers“) kann ich überhaupt nicht zuordnen.

Kann irgend jemand anhand der hier genannten Angaben die genaue Bezeichnung des Heizkessels definieren???🙏
 

Ozzy

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Hallo zusammen,

nachdem geklärt war, dass die Austauschpflicht laut dem Gebäudeenergiegesetz nicht für Öl-Kessel - die als Niedertemperatur-Kessel arbeiten - gilt, war ich zunächst beruhigt.

Bleibt diese Ausnahmegenehmigung beim neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch "Heizungsgesetz" genannt, weiterhin bestehen?

Bzgl. den Angaben zu meinem Buderus-Kessel siehe oben unter der lfd. Nr. #24

Freundliche Grüße,
Ozzy
 
tricotrac

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Bleibt diese Ausnahmegenehmigung beim neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch "Heizungsgesetz" genannt, weiterhin bestehen?
Das wissen nur die Akteure in Berlin und da ist gerade politische Sommerpause. Im September geht das Gehampel darum weiter. Die Opposition hat schon einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt. Endgültig entschieden ist die Neufassung des GEG erst, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
 

Ozzy

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Okay...🙄,

falls ich mich nun dazu entscheide, noch in 2023 eine neue Gasheizung (kein Hybrid, da PV wegen Schieferdach nicht möglich bzw. unwirtschaftlich) zu installieren, hat die dann wenigstens Bestandsschutz oder muss ich damit rechnen, dass in Kürze oder mittelfristig wieder ein Gesetz/Erlass/Verordnug kommt, die das dann auch wieder zunichte macht?

Ich würde ja investieren, aber nur wenn ich Planungssicherheit habe.

Welche Gasheizungen würde ihr denn empfehlen?

Danke & Gruß,
Ozzy
 

Techniker 2

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Lass bitte die Buderus Guss Bratpfanne so lange wie möglich für dich arbeiten, denn gerade dieser Gusskessel gehört zu den Unverwüstlichtlichen, wenn die Anlagen-Parameter dazu passen.

Nur wer zu viel Geld oder immer das neuste Produkt im Heizungskeller haben muss, der sollte es so wie es die große Bärlin Politik es Vorscheiben möchte dann auch so machen.

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tricotrac

tricotrac

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Okay...🙄,

falls ich mich nun dazu entscheide, noch in 2023 eine neue Gasheizung (kein Hybrid, da PV wegen Schieferdach nicht möglich bzw. unwirtschaftlich) zu installieren, hat die dann wenigstens Bestandsschutz oder muss ich damit rechnen, dass in Kürze oder mittelfristig wieder ein Gesetz/Erlass/Verordnug kommt, die das dann auch wieder zunichte macht?

Ich würde ja investieren, aber nur wenn ich Planungssicherheit habe.

Welche Gasheizungen würde ihr denn empfehlen?

Danke & Gruß,
Ozzy
Warte noch ein wenig ab. Voraussichtlich geht der politische Hick-Hack sb dem 08.09.23 im Bundestag weiter. Die Opposition hat rinen weiteren Fragekatalog ausgearbeitet.
 

Ozzy

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So, nachdem das "Heizungsgesetz" nun durch ist, bin ich leider nicht schlauer, weil das im Hinblick auf Bestandsgebäude ja an das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt ist, welches wiederum noch nicht beschlossen ist!
Da sind wir also...

Ich überlege nun mir dieses Jahr noch eine neue klassische fossile Gasheizung einbauen zu lassen (auch wenn es knapp wird), um das ganze Chaos zu umgehen.
Denn man hört immer, was dieses Jahr eingebaut wird, kann bleiben! Aber das ist Hörensagen.

1.)
Gibt es belastbare Aussagen, aus denen der dauerhafte Bestandsschutz bis max. Ende 2044 abgeleitet werden kann, wenn man eine solche Hzg noch in 2023 in Betrieb nimmt???

2.) Und wie ist das mit der H2-Ready-Fähigkeit? Soll ich das beim angestrebten Heizungstausch in 2023 schon berücksichtigen oder eher konsequent darauf verzichten, weil die Dinger die 65%-Vorgabe wohl nicht erfüllen und diese Option somit sinnlos wäre?

Danke & Gruß,
Ozzy
 
Hausdoc

Hausdoc

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1.) Gibt es belastbare Aussagen, aus denen der dauerhafte Bestandsschutz bis max. Ende 2044 abgeleitet werden kann, wenn man eine solche Hzg noch in 2023 in Betrieb nimmt???
Im GEG steht daß wir ab 31.12.2044 keine fossilen Frennstoffe mehr verwenden sollen.
Das bedeutet daß wir ab 2045 nach wie vor auch übliche Heizkessel verwenden werden.

Wenn wir politisch und wirtschaftlich so weiter machen werden wir aber alle bis dahin gemeinsam um ein altes Ölfass stehen in dem Unrat verbrannt wird, um uns die Hände zu wärmen.
 
tricotrac

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So, nachdem das "Heizungsgesetz" nun durch ist,
Nein, es ist noch nicht "durch". Der Bundesrat muss dem auch noch zustimmen. Desweiteren ist das Verfahren des Abgeordneten Heilmann noch vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Der "Stop" vom Juni war nur ein vorläufiger Eilentscheid. Es besteht also weiter die Möglichkeit, dass dieses GEG noch zurück genommen werden muss. Dabei geht es aber nicht um inhaltliche Sachen, sondern die Wiederholung von zu kurzen Beratungsfristen der Abgeordneten.
 

Ozzy

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Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat das novellierte GEG schnöde durchwinkt.
In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der Aerodynamik sieht es ganz so aus, als befänden wir uns bereits auf dem "absteigenden Ast"...

Frage Nr.2 bzgl. "H2-Ready" kann ich mir nach dem Fund des nachfolgenden links selbst beantworten: H2-Ready hat sich erledigt!


Aber wie sieht es mit Frage Nr. 1 aus?
Hat man dauerhaften Bestandsschutz, wenn man in 2023 noch eine klassische Gasheizung in Betrieb nimmt oder nicht?
 
Thema:

Hilfe: Loganatherm 02/03 A bzw. T = NT-Heizkessel ???

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