heizugi
Threadstarter
- Mitglied seit
- 26.01.2017
- Beiträge
- 6
Guten Tag,
bei uns war gestern der Schornsteinfeger
und hat die Kontrolle der Heizungsanlage durchgeführt (alle 2Jahre,
Gastherme). Dabei hat er auch den Sauerstoffgehalt der Zuluft gemessen (Rohr-in-Rohr-System). Dieser betrug 19,7%.
Er meinte eine Abweichung von 2% wären okay, hat aber dazu geraten, das Rohr zu erneuern.
Meine Frage welche GESETZLICHEN Grenzwerte gibt es diesbezüglich?
Ich weiss, dass es beim CO2 einen gesetzlichen Grenzwert beim unverdünnten Abgas gibt (1000ppm), der eine sofortige Stilllegung der Anlage zufolge hat.
Dieser Wert lag bei uns bei 120ppm.
Bei welche anderen Überschreitungen bzw. Unterschreitungen muss mit einer Stilllegung gerechnet werden?
Sollte
der Sauerstoffgehalt der Zuluft bei der nächsten Messung in 2Jahren
unter 19% liegen, wird die Anlage stillgelegt? oder gibt es für die
Zuluft keine gesetzlichen Grenzwerte und es sind andere Werte die
ausschlaggebend sind? Ich konnte diesbezüglich leider keine konkreten
Informationen finden.
bei uns war gestern der Schornsteinfeger
und hat die Kontrolle der Heizungsanlage durchgeführt (alle 2Jahre,
Gastherme). Dabei hat er auch den Sauerstoffgehalt der Zuluft gemessen (Rohr-in-Rohr-System). Dieser betrug 19,7%.
Er meinte eine Abweichung von 2% wären okay, hat aber dazu geraten, das Rohr zu erneuern.
Meine Frage welche GESETZLICHEN Grenzwerte gibt es diesbezüglich?
Ich weiss, dass es beim CO2 einen gesetzlichen Grenzwert beim unverdünnten Abgas gibt (1000ppm), der eine sofortige Stilllegung der Anlage zufolge hat.
Dieser Wert lag bei uns bei 120ppm.
Bei welche anderen Überschreitungen bzw. Unterschreitungen muss mit einer Stilllegung gerechnet werden?
Sollte
der Sauerstoffgehalt der Zuluft bei der nächsten Messung in 2Jahren
unter 19% liegen, wird die Anlage stillgelegt? oder gibt es für die
Zuluft keine gesetzlichen Grenzwerte und es sind andere Werte die
ausschlaggebend sind? Ich konnte diesbezüglich leider keine konkreten
Informationen finden.