Rechtlich ist er verpflichtet, Mängel abzustellen, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache mehr als unwesentlich beeinträchtigen. Er kann da nicht für sich abwägen, ob die (dauerhafte) Hinnahme der Mietminderung für ihn günstiger kommt, als die Mängelbeseitigung, denn der Mieter kann dann auf Beseitigung der Mängel klagen und das gerichtlich durchsetzen.
Recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Insbesondere im aktuell angespannten Wohnungmarkt.
Und wenn dann vielleicht noch eine Wohnungsbaugesellschaft als Vermieter agiert.
Die Suche nach dem betreffenden Rohr oder Rohren würde mehr oder weniger bedeuten die komplette Anlage im ganzen Haus austauschen zu müssen. Diesen Aufwand will die Hausverwaltung nicht angehen.
Könnte auf einen Gutachterstreit hinauslaufen und das Geräusch ist vielleicht letztendlich so minimal, also tolerierbar.
Von uns hat es ja auch noch keiner gehört.
Meine Therme "reckt und streckt" sich auch etwas, wenn sie morgens um 5 aufgeweckt wird.
Gut, hängt auch 4 Meter neben meinem Bett
Aber nur absolute VOLLIDIOTEN würden das tun, Menschen mit Verstand benutzen diesen und handeln zielgerichtet.
Also lieber die Miete NICHT kürzen und
selber mit dem Meißel die eigene Wand aufkloppen?
Fakt ist leider, dass an dieser Stelle Ferndiagnosen eines Forums nicht zielführend sind, das Problem zu lösen.
Mit einer unkooperativen Hausverwaltung hat man leider verloren
Viel Glück:
Mietminderung wegen Heizungsgeräusche, Heizungsknacken, Heizungsticken, Klopfgeräusche oder Knackgeräusche | DAWR-Mietminderungstabelle