Gewährleistungsfrist für in Heizung verbaute Ersatzteile?

Diskutiere Gewährleistungsfrist für in Heizung verbaute Ersatzteile? im Off Topic Forum im Bereich Off Topic; Hi Leute, ich hoffe, es kann mich mal jmd. aufklären.... Hatte diese Woche das Problem, das meine Kombitherme kein Warmwasser mehr gemacht hat...

Newman

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Hi Leute, ich hoffe, es kann mich mal jmd. aufklären....

Hatte diese Woche das Problem, das meine Kombitherme kein Warmwasser mehr gemacht hat. (Vaillant VCI196/3-5)
Die Installationsfirma, die das Gerät im Juni 2008 verbaut hat, war sich über den Fehler genauso unsicher, wie der Vaillant-Telefonkundendienst/Techniker, was darauf hinaus lief, das der Werkskundendienst raus kam, und mir für ~450€ die Ladespeicherpumpe tauschte. (218,- Liste + Arbeit + Steuer)
Warmwasser ging danach wieder...soweit zwar teuer, aber ok.

Jetzt beim lesen im Internet sehe ich, das es vom Installateur/Werkskundendienst auf die Pumpe nur 6 Monate Gewährleistung gibt? Ist das soweit richtig? Ich meine, überall, wo ich was kaufe, bekomme ich 2 Jahre...Der, der die Pumpe gekauft hat, bekommt diese 2 Jahre sicherlich auch...Warum ich nicht? Gilt die Gewährleistung auf die Arbeit, oder aufs Material?...

Das nächste Ding ist, wo ich nur durch Zufall drauf gestoßen bin.... Die Pumpe ist augenscheinlich eine Ecocirc der Firma Laing, die unter dem Label von Vaillant in der Therme verbaut wurde. Jetzt finde ich im Netz dieses PDF...

http://www.laing.de/file/543

Meine Frage ist jetzt, wie kann ich als Endverbraucher diese Garantieklausel für mich nutzbar machen?
Ich meine, keine Frage, die Leistung ist erbracht...ne neue Pumpe ist drin, alles geht wieder. Aber ich würde mir doch schon sehr gern entweder die 218,-€ wieder holen wollen, oder zumindest ne Pumpe, die funktioniert. Ob ich die dann auf Halde lege, für nen event. weiteren Defekt, oder ob ich die veräußere und zu Geld mache, sei jetzt mal dahin gestellt.

Wo sollte man jetzt ansetzen?

MFG Andy
 
Hausdoc

Hausdoc

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Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate. Nach 6 Monaten tritt jedoch eine Beweislastumkehr ein.

Das bedeutet: Der Hersteller vermutet, daß die Pumpe nach sachgemäßem Einsatz mindestens 2 Jahre läuft.

Wenn nun z.b. bei dir die Pumpe nach 12 Monaten stirbt, musst du beweisen, daß das Fördermedium stets exakt den Herstellervorgaben entsprach.

Denkst du , du schaffst das?

Bei dir ist die Pumpe nach ca 5 Jahren gestorben. Wo soll dir hier der Hersteller entgegen kommen?
 
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