Eddi87
Threadstarter
- Mitglied seit
- 10.10.2023
- Beiträge
- 3
Hallo,
habe mich hier angemeldet weil mich eine Passage im GEG stutzig macht.
Kurz zu meiner Person,fahre neben der Installation(incl. Wärmepumpe) über 20 Jahre Kundendienst auf Öl/Gaskessel von Brötje,Buderus,Junkers und Wolf.
Vor und Nachteile einer Wärmepumpe sind mir bekannt und sollen hier nicht Thema sein.
Im selbst genutzten EFH soll ein Brötje BBK installiert werden und den 20 Jahre alten Brötje Blaubrenner ablösen weil die Öltanks die besten Jahre hinter sich haben.
Im GEG steht das vom 01.01.2024 bis zur Bekanntgabe der kommunalen Wärmeplanung eine Gasheizung verbaut werden darf mit dem Zusatz:
#Diese Heizungen müssen ab dem 1. Januar 2029 mit mindestens 15 Prozent, ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent Biogas, grünem Wasserstoff oder flüssiger Biomasse betrieben werden#
Nach Rücksprache mit 3 Bezirksschornsteinfeger und 2 fähigen Anlagenplaner diverser Hersteller wurde mir versichert das sich für neue Gasheizungen ab 01.01.2024 bis zur Wärmeplanung nichts ändert und wenn der Versorger handeln muss.
Hintergrund ist das ich gern die letzten 2500 Liter Heizöl für den Winter nutzen möchte um dann im Sommer 2024 den Kessel zu tauschen.
Im Worstcase muss der neue Kessel halt noch dieses Jahr montiert werden,wäre halt nur Schade ums Heizöl.
habe mich hier angemeldet weil mich eine Passage im GEG stutzig macht.
Kurz zu meiner Person,fahre neben der Installation(incl. Wärmepumpe) über 20 Jahre Kundendienst auf Öl/Gaskessel von Brötje,Buderus,Junkers und Wolf.
Vor und Nachteile einer Wärmepumpe sind mir bekannt und sollen hier nicht Thema sein.
Im selbst genutzten EFH soll ein Brötje BBK installiert werden und den 20 Jahre alten Brötje Blaubrenner ablösen weil die Öltanks die besten Jahre hinter sich haben.
Im GEG steht das vom 01.01.2024 bis zur Bekanntgabe der kommunalen Wärmeplanung eine Gasheizung verbaut werden darf mit dem Zusatz:
#Diese Heizungen müssen ab dem 1. Januar 2029 mit mindestens 15 Prozent, ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent Biogas, grünem Wasserstoff oder flüssiger Biomasse betrieben werden#
Nach Rücksprache mit 3 Bezirksschornsteinfeger und 2 fähigen Anlagenplaner diverser Hersteller wurde mir versichert das sich für neue Gasheizungen ab 01.01.2024 bis zur Wärmeplanung nichts ändert und wenn der Versorger handeln muss.
Hintergrund ist das ich gern die letzten 2500 Liter Heizöl für den Winter nutzen möchte um dann im Sommer 2024 den Kessel zu tauschen.
Im Worstcase muss der neue Kessel halt noch dieses Jahr montiert werden,wäre halt nur Schade ums Heizöl.