Gasleitung im Außenbereich "überbaut", und nun?

Diskutiere Gasleitung im Außenbereich "überbaut", und nun? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Ich habe eine interessante Frage, welche mich gerade beschäftigt und suche diesbezüglich nach realistisch umsetzbaren Lösungen. Folgender...
Helmi

Helmi

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Ich habe eine interessante Frage, welche mich gerade beschäftigt und suche diesbezüglich nach realistisch umsetzbaren Lösungen.

Folgender Sachverhalt:

Ein Haus, etwas über 20 Jahre (BJ2001) alt ist am Gasversorgernetz angeschlossen.
Neben diesem Haus befindet sich auf dem Grundstück eine nur wenige Monate später im 90 Grad Winkel aufgestellte freistehende Holzgarage in Ständerbauweise samt nebenliegendem Carport mit gemeinsamer Überdachung. Unten liegt Sickerpflaster in Garage, Carport sowie den Zufahrtswegen.

Das Haus wurde vor nicht einmal 10 Jahren an den jetzigen Eigentümer verkauft.
Die Baufirma von Haus und Garage/Carport gibt es nicht mehr, der Erstbesitzer ist möglicher Weise bereits nicht mehr unter uns.
In den vorhandenen Unterlagen zum Haus und Garage/Carport ist die Verlegung von Strom, Wasser, Abwasser, Telefon nicht eingezeichnet.

Nun hat sich der Versorger gemeldet, das die Gasleitung laut deren Unterlagen einmal in Längsrichtung unter der Garage zum HWR verläuft und das so nicht erlaubt ist.

Es gibt laut Versorger zwei Möglichkeiten, Garage samt Carport abreißen, oder Leitung (um)verlegen.
Beides unschöne Lösungen.
Variante 1 schließen wir mal grundsätzlich aus und Variante 2 wird kostenseitig nicht unerheblich sein... außerdem stellt sich die Frage "Und wer zahlt das?".

Meine Frage, gibt es tatsächlich nur diese beiden Möglichkeiten, oder gibt es alternative Vorschläge bzw. Möglichkeiten bei den aktuellen Gegebenheiten?
 
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Hausdoc

Hausdoc

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Diesen Fall gibt es öfters.
Die Garage wurde sicher irgendwann mal ( ohne näher darüber nachzudenken) auf einer feien Fläche des Grundstückes errichtet.
Der Versorger ist aber im Recht.
Gasleitungen dürfen nicht unter Gebäuden verlegt sein.

Das muss also geändert werden. Bezahlen muss dies der Eigentümer.

Die Kosten dürften sich innerhalb des Grundstücks in Grenzen halten. In unserer Gegend wird da vor der Kellerwand und an der Grundstücksgrenze ein ca 1 x 1 m Loch gebuddelt und die Strecke dazwischen mit Erdrakete überbrückt. Etwa 50€/m fallen hier an Kosten an ( + Einrichtung).
Alternativ kann der Grundstückseigentümer auch selbst nach Anleitung Versorger buddeln.
 
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Helmi

Helmi

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Oh, danke für diese schnelle erste Rückmeldung.
Ein Keller ist nicht vorhanden.

Ich hab das mal visualisiert zur besseren Nachvollziehbarkeit.

Einen alternativen Verlauf hab ich kurz gestrichelt eingezeichnet. Warscheinlich ist schießen nur für die Strecke von 12m bis zur Hauswand möglich und dann noch 3m Buddeln bis zum HWR Anschluss bzw. 15m in Gänze buddeln.
20210828_171653.jpg
 
Hausdoc

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Einen alternativen Verlauf hab ich kurz gestrichelt eingezeichnet. Warscheinlich ist schießen nur für die Strecke von 12m bis zur Hauswand möglich und dann noch 3m Buddeln bis zum HWR Anschluss bzw. 15m in Gänze buddeln.
So in etwa wirds rauslaufen...
Wobei es auch Gegenden gibt, wo Erdraketen und PE Gasleitung gänzlichst unbekannt zu scheinen.
 
tricotrac

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Variante 1 schließen wir mal grundsätzlich aus und Variante 2 wird kostenseitig nicht unerheblich sein... außerdem stellt sich die Frage "Und wer zahlt das?".
Gemäß dem Arbeitsblatt G 600 des Deutschen Verein Gas- und Wasserfach ( unter Fachleuten auch als Technische Regeln Gas Installation bekannt) im Kapitel II (Leitungsanlage) im Absatz 5.3 vermerkt : Die Leitungsführung verdeckt verlegter Leitungen ist zu dokumentieren.
Weitere Anmerkungen zu erdverlegten Leitungen im Absatz 5.3.1.2 : Erdverlegte Leitungen dürfen nicht überbaut werden, sofern keine weiteren Schutzmaßnahmen (z.B. Mantelrohr) ergriffen werden. Soweit im Ausnahmefall die Leitungen unter nicht unterkellerten Teilen eines Gebäudes geführt werden, sind sie sinngemäß nach dem DVGW-Arbeitsblatt G459-1 zu verlegen.
Absatz 5.3.1.3 : Erdverlegte Leitungen sind einzumessen und in Bestandsplänen festzuhalten.

Wir hatten vor ca. 10 Jahren ähnlichen Fall in der Kundschaft mit der Errichtung einer Garage in Grenzbebauung. Der Gasversorger hat daraus einen "Reparaturauftrag" gemacht und konnte dem Kunden so etwas mit den Kosten entgegen kommen. Man hat den neuen Anschluss in die Garage verlegt und von dort überirdisch in den Hauskeller verlegt. Letztlich liegt der überbaute Teil der Gasleitung nicht im öffentlichen Bereich, so das der Kunde die Kosten der Änderung zu tragen hatte.
 
Helmi

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Okay, danke. Weißt du noch, wieviel Meter das waren und welche Kosten dafür angefallen sind?
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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Ich würde versuchen das so (rot) zu machen. Dann entfällt die neue20210828_171653.jpg Anbindung an die Hauptleitung! Ob das geht kannst du nur sagen.
Handschachtung würde ich hier sinnvoll finden.
 
Helmi

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Sehr guter Hinweis, danke dafür.
Das sollte machbar sein.
Den Absperrschieber in der Straße haben wir auch noch nicht gefunden.
Es sieht so aus, als hätte nicht jedes Haus einen Schieber, sondern nur Abschnittsweise.
 
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Wolfhaus

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Den Absperrschieber in der Straße haben wir auch noch nicht gefunden.
Es sieht so aus, als hätte nicht jedes Haus einen Schieber, sondern nur Abschnittsweise.
... der Schieber wird kaum noch verbaut und jedes Haus war mal lange her.

Ab gelber Plaste Leitung Gas, verzichtet man darauf weil die Schieber mehr Probleme machen als keiner. Ich denke da kannst du lange suchen.
 
Helmi

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Heute war vor Ort Begehung.
Wir dürfen/werden also selbst mit ein paar Schaufeln und Kollegen Schachten.
Den Anschluss macht dann der Betreiber.
Kosten sind ca. 200Euro für Anschluss und Material.
Das ist doch recht überschaubar.

Danke für die Hilfestellung nochmal.
 
tricotrac

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Okay, danke. Weißt du noch, wieviel Meter das waren und welche Kosten dafür angefallen sind?
Habe beim Kunden nachgefragt, das waren etwa 3 Meter neuer Graben, eine Kernbohrung und die "Reparatur" des Netzbetreibers und die Verlegung der Gasleitung innerhalb der Kellerräume. Hat in Gesamtsumme 2200 Euro gekostet.
 
Helmi

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Das war dann ne andere Hausnummer in Sachen Kosten, da mehr Aufwand und keine Eigenleistung.
 

luckexe

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Guten Morgen, wenn auch schon ein wenig alt, hänge ich mich hier einfach mal ran.

Gibt es für dieses Sachverhalt sowas wie Bestandsschutz? Bei uns trifft es gerade die ganze Straße, alles grob Baujahr 1939 und die Gasleitungen laufen unter den Häusern und/oder sehr alten Anbauten (20-30 Jahre alt, alle ganz normal mit Baugenehmigungen, etc. erbaut).
 
Thema:

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