Gasheizung OHNE Zeit- und Temperatursteuerung

Diskutiere Gasheizung OHNE Zeit- und Temperatursteuerung im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen, ich bin seit drei Monaten Mieter einer Altbauwohnung. In dieser Wohnung wird zum Heizen der Wohnräume ein alter Vaillant...

henne

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Hallo zusammen,

ich bin seit drei Monaten Mieter einer Altbauwohnung. In dieser Wohnung wird zum Heizen der Wohnräume ein alter Vaillant Thermoblock Modell VC 204 XEU HL (Baujahr 1997) verwendet.

Die Heizung verfügt leider weder über einen Raumtemperaturregler noch ist sie witterungsgesteuert. Es gibt nur die Möglichkeit die Vorlauftemperatur direkt am Gerät von 1-7 einzustellen.

Selbige wurde allerdings erst vor kurzem vom zuständigen BSM überprüft und für in Ordnung befunden.

Von einem anderen Schornsteinfeger muss ich nun erfahren, dass diese Heizung OHNE Zeit- und Temperatursteuerung nach der damaligen HeizAnlV gar nicht betrieben werden darf und eine Pflicht zur Nachrüstung besteht. Diese Vorgabe bestehe "schon immer", war also bereits zum Zeitpunkt des Thermeneinbaus verpflichtend.

Hier der entsprechende Auszug der Verordnung:

§ 7 Einrichtungen zur Steuerung und Regelung

(1) Zentralheizungen sind mit zentralen selbsttätig wirkenden
Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur
Ein- und Ausschaltung der elektrischen Antriebe in Abhängigkeit von
1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und
2. der Zeit auszustatten.

Demnach ist mein Vermieter verpflichtet, diese Nachrüstung umgehend vorzunehmen. Oder?

Dennoch habe ich folgende Frage:
Wieso gibt der BSM diese Anlage zum Betrieb frei? Und das seit über 10 Jahren...

Über Antworten freue ich mich!

vG
Henne
 
Hausdoc

Hausdoc

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Demnach ist mein Vermieter verpflichtet, diese Nachrüstung umgehend vorzunehmen. Oder?
Ja - außer dein Vermieter ist Nachfolger der Bahn, Bundesvermögensamt der Bundeswehr. Hier gibt/ gab es Ausnahmeregelungen.

Ansonsten muss der Vermieter nachrüsten.


Aber: Es kann leicht sein, daß Er nichts von seiner Schuld weiß. Wenn der Kaminkehrer keine Mängelanzeige schreibt......
 

dieoelis

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Das ganze geht auf die EnEV (Energieeinsparverordnung) zurück. Diese schreibt vor das ein Erzeuger eine Führungsgröße haben muß (Raumgeführt oder Außentemperaturgeführt).
 

henne

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Vielen Dank für die Antworten.
Der Vermieter scheint nun willig, die Nachrüstung vorzunehmen.

Er ist sich allerdings ziemlich sicher, dass dies 1997 (bei Aufbau der Therme) definitiv nicht Pflicht war!
Was sagt ihr dazu? Die HeizAnlV gab damals doch auch schon eine Regelung vor oder nicht?
 

NinjaZX6R

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dieoelis schrieb:
Das ganze geht auf die EnEV (Energieeinsparverordnung) zurück. Diese schreibt vor das ein Erzeuger eine Führungsgröße haben muß (Raumgeführt oder Außentemperaturgeführt).
ist das eine norm / verordnung die nur in deutschland gilt?
in österreich hätte ich noch nie davon gehört!

lg
 

NinjaZX6R

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nicht schlecht cool thx.

man könnte sagen ihr seit etwas penibler :)

keine nachfülleinrichtungen ohne systemtrenner, ein raumthermostat vorgeschrieben.
dachte immer wir in österreich nehmen eh alles so genau :)

lg
 

dieoelis

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Seit 1. Oktober 2009 gilt bundesweit die neue, verschärfte EnEV 2009.

in deutschland muß alles geregelt werden. ich weiß nicht ob sie auch für österreich gilt. glaube aber eher nicht.
 
Hausdoc

Hausdoc

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dachte immer wir in österreich nehmen eh alles so genau :)
Warts ab.


Bis die €urokraten das Ganze in schwachsinnige Gesetzespapierberge hüllen.


Beispiel: Die Seilbahnverordnung für Berlin. (der höchste Berg Berlins ist 114 m- entstanden aus den Trümmern des Krieges. Eine Seilbahn gibts deshalb in Berlin nicht)
 
Thema:

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