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Hallo,
ich besichtige gerade ein älteres Haus (Bj. 1999). Da ist eine Fernwärme-Anlage drin mit Fußboden-Heizung im EG und Heizkörpern im Keller, 1. Stock und Dachboden.
Der zugehörige Vertrag besagt:
"Lieferverpflichtung:
Digitalthermometer Wärmemengenzähler
ich besichtige gerade ein älteres Haus (Bj. 1999). Da ist eine Fernwärme-Anlage drin mit Fußboden-Heizung im EG und Heizkörpern im Keller, 1. Stock und Dachboden.
Der zugehörige Vertrag besagt:
"Lieferverpflichtung:
- Der Wärmebedarf für das Objekt beträgt
- Wärmeleistung: ./. kW bzw. 200 l/h
- Die bereitgestellte midnestleistung beträgt 8,0 kW entsprechend 160 l/h.
- Vorlauftemperatur gleitend max. 90 °C; min 70 °C
- Rücklauftemperatur max. 47 °C
- Druck im Leitungsnetz max 6 bar [...]"
Digitalthermometer Wärmemengenzähler
- Vorlauf um 68 °C um 65° (teilweise momentan wohl bis 62°C)
- Rücklauf um 63 °C zw. 41 und 63 °C
- "Zählt" der Wärmemengenzähler nicht die Differenz zwischen Vor- und Rücklauf - und ergibt sich daraus nicht die verbrauchte Wärmemenge?
- Ist dann eine Vereinbarung einer Rücklauftemperatur von "max 47 °C" nicht schon eine Festlegung eines (wohl recht hohen) Mindesverbrauchs?
- Wie sind dann die tatsächlichen Werte zu interpretieren?
- Ich habe gehört, dass niedrige Rücklaufwerte sinnvoll (energiesparend) sind. Wie sind dann die vereinbarten Werte zu interpretieren?
- Ist die Differenz zwischen vereinbarten und tatsächlichen Werten irgendwie relevant?