pray
Threadstarter
- Mitglied seit
- 07.04.2023
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Hallo zusammen,
das Mehrparteienhaus hat eine wettergeführte Heizung mit Einrohrsystem. Leider ist es so, dass die Heizung auch in den wärmeren Jahreszeiten bei einer Außentemperatur - auf meinem Balkon im Schatten gemessen - bei 19 Grad anspringt. Das bedeutet z.B für die heißen Sommermonate, dass, sollte es sich nachts endlich mal abkühlen, die Heizung anspringt. Mir wird immer gesagt, dass der Wetterfühler das richtig alles richtig macht und wir hier kein Sparverein sind. Ich sage dazu jetzt nichts mehr...
Leider gehöre ich aber zu den wenigen Eigentümern, deren Wohnung auf der Sonnenseite liegt und es im Sommer unerträglich heiß wird....und abends, sollte es sich endlich etwas abkühlen, springt dann die Heizung an, was man ja an den Zuläufen fühlen kann.
Ich habe das letztes Jahr gewagt zu beklagen und bejammern - und endlich wurde die Heizung vom Beirat abgestellt. Aber mir wurde gesagt, wenn sie deswegen kaputt geht, wird man über einen Anwalt dafür sorgen, dass ich die Rechnung bekomme.
Die Hausverwaltung deutete nun an, dass man ein Einrohrsystem nur dann abstellen kann, wenn es technisch vertretbar ist - ich sollte im Internet dazu nachlesen.
Nun meine Frage vor der anstehenden Eigentümerversammlung: Darf ein Einrohrsystem im Sommer wirklich nicht abgestellt werden?
das Mehrparteienhaus hat eine wettergeführte Heizung mit Einrohrsystem. Leider ist es so, dass die Heizung auch in den wärmeren Jahreszeiten bei einer Außentemperatur - auf meinem Balkon im Schatten gemessen - bei 19 Grad anspringt. Das bedeutet z.B für die heißen Sommermonate, dass, sollte es sich nachts endlich mal abkühlen, die Heizung anspringt. Mir wird immer gesagt, dass der Wetterfühler das richtig alles richtig macht und wir hier kein Sparverein sind. Ich sage dazu jetzt nichts mehr...
Leider gehöre ich aber zu den wenigen Eigentümern, deren Wohnung auf der Sonnenseite liegt und es im Sommer unerträglich heiß wird....und abends, sollte es sich endlich etwas abkühlen, springt dann die Heizung an, was man ja an den Zuläufen fühlen kann.
Ich habe das letztes Jahr gewagt zu beklagen und bejammern - und endlich wurde die Heizung vom Beirat abgestellt. Aber mir wurde gesagt, wenn sie deswegen kaputt geht, wird man über einen Anwalt dafür sorgen, dass ich die Rechnung bekomme.
Die Hausverwaltung deutete nun an, dass man ein Einrohrsystem nur dann abstellen kann, wenn es technisch vertretbar ist - ich sollte im Internet dazu nachlesen.
Nun meine Frage vor der anstehenden Eigentümerversammlung: Darf ein Einrohrsystem im Sommer wirklich nicht abgestellt werden?