Dann würde der Auftrag eventuell günstiger werden, könnte aber möglicherweise dennoch gefördert werden? Weil eben sichergestellt wird, dass das Ganze unter den Augen eines Fachmanns stattfindet.
Nein, das ist nicht zulässig. Die Förderung zielt nämlich nur vordergründig darauf, den energetischen Standard des Bestands zu verbessern. Es soll zugleich auch eine Art Förderprogramm fürs Handwerk sein, was aber nicht an die große Glocke gehängt wird, weil sonst die EU Streß macht von wegen unzulässige Subventionen, Verzerrung des Wettbewerbs und Nazimethoden.
Selbst die absolut perfekte persönliche Ausführung, die in dieser Qualität keine Firma abliefern würde, berechtigt zu einer Förderung nur in Höhe von 0 Cent. Ginge es nur um die ordnungsgemäße / fachgerechte Ausführung, macht das keinen Sinn. Es steckt also Anderes dahinter, genau wie beim Anwaltszwang ab dem Landgericht, der vorgeblich dazu dienen soll, den Mandanten vor sich selbst zu schützen. Komischerweise ist das beim Amtsgericht nicht nötig, obwohl dort viel mehr Leute klagen als vor dem Landgericht. Geht es dann gar um Streitigkeiten zwischen Nachbarn, findet man erst gar keinen Anwalt, der Lust darauf hat, aber ohne darf man nicht zum Landgericht. Ich habe 12 Kanzleien abtelefoniert wegen der Mandatsübernahme, alle haben rundweg erklärt: Nein danke, Nachbarrecht übernehmen wir nicht, viel Arbeit, wenig Geld. Am Ende habe ich einen Deal mit einem jungen unerfahrenen Anwalt gemacht, ich schreibe die Schriftsätze, er kopiert sie in seinen Kopfbogen, unterschreibt und schickt sie ans Gericht. Anders wollte auch er den Fall nicht übernehmen, fertige Arbeit war aber okay.