Interceptor
Threadstarter
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- 13.01.2020
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Hallo, zusammen
wir haben ein Haus das Ende 1993 neu gebaut wurde, Außen mit 8cm dicken Energiesparputz, mit einer 22kW Wolf-Heizung, immer gewartet, läuft ohne Störung.
Tip Top in Schuss, die Wasserpumpe wurde z.B. durch eine energiesparende Variante erneuert.
Ich bewohnte diese Haus seit Fertigstellung Ende 1993 ununterbrochen, das Haus habe ich 2011 von den Eltern (die damaligen Käufer) geerbt.
Meine Frage gilt für mich auch diese Ausnahmeregelung das ich nach 30 Jahren die Ölheizung nicht tauschen muss, ich bewohne ja seit 1993 das Gebäude ?
wir haben ein Haus das Ende 1993 neu gebaut wurde, Außen mit 8cm dicken Energiesparputz, mit einer 22kW Wolf-Heizung, immer gewartet, läuft ohne Störung.
Tip Top in Schuss, die Wasserpumpe wurde z.B. durch eine energiesparende Variante erneuert.
Ich bewohnte diese Haus seit Fertigstellung Ende 1993 ununterbrochen, das Haus habe ich 2011 von den Eltern (die damaligen Käufer) geerbt.
Meine Frage gilt für mich auch diese Ausnahmeregelung das ich nach 30 Jahren die Ölheizung nicht tauschen muss, ich bewohne ja seit 1993 das Gebäude ?