Drachenflieger
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- 30.08.2023
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Hallo liebe Heizungsspezialisten,
wir haben vor einigen Jahren ein Haus gekauft, in dem eine raumluftabhängig betriebene Heizung aus den späten 90ern arbeitet. Die Heizung geht unregelmäßig auf Störung und unsere momentane Heizungsfirma macht deswegen inzwischen zweimal im Jahr eine Heizungswartung. Seitdem treten die Störungen seltener auf, aber die Ursache wurde aus meiner Sicht nicht beseitigt. Daher habe ich mir nochmal alles was die Heizung betrifft sorgfältig angesehen und folgendes festgestellt:
1. Die Werte für Zug und Sauerstoff variieren stark auf den Messprotokollen des Schornsteinfegers (Zug bis zu -0,3 mbar, Sauerstoff zwischen 3,3 und 6 %).
2. In den Unterlagen der Heizung wird bei raumluftabhängigem Betrieb ein Zugbegrenzer empfohlen, der den Zug auf -0,1 mbar begrenzt.
3. Im Flur unseres Kellers habe ich in der Steigleitung des Schornsteins einen Zugbegrenzer (Upmann Z4) entdeckt, der jedoch so eingestellt ist, dass er erst bei -0,5 mbar begrenzt.
Auf dem Grundriss zeigt der rote Pfeil, wo sich die Steigleitung befindet. Ich bin mir sicher, dass keine der von uns beauftragten Heizungsfirmen diesen Zugbegrenzer auch nur gesehen hat. Die Heizung (blau eingezeichnet) wird über ein Fenster im Heizungsraum zwangsbelüftet, an das ein wettergeschützter Kelleraufgang angrenzt. Der Kessel ist noch kein Brennwert-Kessel und erreicht dementsprechend Abgas-Temperaturen von ca. 180 Grad C.
Das in der Steigleitung befindliche Rohr (oben an der Schornsteinöffnung ca. 12 x 16 cm) dürfte aus Edelstahl sein. In diesem Rohr befindet sich der Zugbegrenzer in ca. 115 cm Höhe, darunter mündet das Edelstahl-Rohr zur Heizung in ca. 75 cm Höhe und darunter befindet sich die Reinigungsöffnung in ca. 58 cm Höhe. Alle Höhen wurden mittig gemessen.
Meine Frage ist: können wir eine Heizungsfirma damit beauftragen, den Zugbegrenzer gemäß Heizungsunterlagen einzustellen und anschließend die Abgaswerte zu kontrollieren? Ich habe gelesen, dass zwischen Zugbegrenzer und dem Aufstellraum der Feuerstätte ein Verbrennungsluftverbund bestehen sollte. Dies ist hier meiner Meinung nach nicht der Fall. Ausnahmen sind bei ausreichend geringem Druckunterschied anscheinend möglich, aber den Flur würde ich wegen der Lage des Treppenaufgangs und dem dort befindlichen Fenster eher der dem Heizungsraum gegenüberliegenden Gebäudeseite zuordnen.
Herzliche Grüße
Drachenflieger
wir haben vor einigen Jahren ein Haus gekauft, in dem eine raumluftabhängig betriebene Heizung aus den späten 90ern arbeitet. Die Heizung geht unregelmäßig auf Störung und unsere momentane Heizungsfirma macht deswegen inzwischen zweimal im Jahr eine Heizungswartung. Seitdem treten die Störungen seltener auf, aber die Ursache wurde aus meiner Sicht nicht beseitigt. Daher habe ich mir nochmal alles was die Heizung betrifft sorgfältig angesehen und folgendes festgestellt:
1. Die Werte für Zug und Sauerstoff variieren stark auf den Messprotokollen des Schornsteinfegers (Zug bis zu -0,3 mbar, Sauerstoff zwischen 3,3 und 6 %).
2. In den Unterlagen der Heizung wird bei raumluftabhängigem Betrieb ein Zugbegrenzer empfohlen, der den Zug auf -0,1 mbar begrenzt.
3. Im Flur unseres Kellers habe ich in der Steigleitung des Schornsteins einen Zugbegrenzer (Upmann Z4) entdeckt, der jedoch so eingestellt ist, dass er erst bei -0,5 mbar begrenzt.
Auf dem Grundriss zeigt der rote Pfeil, wo sich die Steigleitung befindet. Ich bin mir sicher, dass keine der von uns beauftragten Heizungsfirmen diesen Zugbegrenzer auch nur gesehen hat. Die Heizung (blau eingezeichnet) wird über ein Fenster im Heizungsraum zwangsbelüftet, an das ein wettergeschützter Kelleraufgang angrenzt. Der Kessel ist noch kein Brennwert-Kessel und erreicht dementsprechend Abgas-Temperaturen von ca. 180 Grad C.
Das in der Steigleitung befindliche Rohr (oben an der Schornsteinöffnung ca. 12 x 16 cm) dürfte aus Edelstahl sein. In diesem Rohr befindet sich der Zugbegrenzer in ca. 115 cm Höhe, darunter mündet das Edelstahl-Rohr zur Heizung in ca. 75 cm Höhe und darunter befindet sich die Reinigungsöffnung in ca. 58 cm Höhe. Alle Höhen wurden mittig gemessen.
Meine Frage ist: können wir eine Heizungsfirma damit beauftragen, den Zugbegrenzer gemäß Heizungsunterlagen einzustellen und anschließend die Abgaswerte zu kontrollieren? Ich habe gelesen, dass zwischen Zugbegrenzer und dem Aufstellraum der Feuerstätte ein Verbrennungsluftverbund bestehen sollte. Dies ist hier meiner Meinung nach nicht der Fall. Ausnahmen sind bei ausreichend geringem Druckunterschied anscheinend möglich, aber den Flur würde ich wegen der Lage des Treppenaufgangs und dem dort befindlichen Fenster eher der dem Heizungsraum gegenüberliegenden Gebäudeseite zuordnen.
Herzliche Grüße
Drachenflieger