Basti87
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- 31.08.2023
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Hallo zusammen,
kurz zur Einleitung: In unserem kleinen vier Parteien Mietshaus(ich bin Mieter dort) grenzt der Öl-Heizungsraum unmittelbar an den Waschraum an.
Über dem Waschraum hat ein Besitzer der auch Hausverwalter ist seine Wohnung und möchte die Abwärme der Ölheizung als "Bodenheizung" nutzen. Als ich die Türe zugemacht habe, blockiert er diese nun sogar mittels einem Draht.
Gespräche haben leider zu nichts geführt. Der Heizungsraum hat ein Fenster, somit wäre dort die Belüftung gut gegeben.
Nun meine Frage muss eine Brandschutztüre geschlossen sein (ich meine nicht abgesperrt) oder darf diese zu diesem Zweck geöffnet bleiben?
Wie seht ihr das? Gibt es dort Vorschriften?
Viele Grüße
Sebastian
PS Falls ihr weitere Fotos oder mehr Fakten braucht, gebe ich diese euch gerne.
kurz zur Einleitung: In unserem kleinen vier Parteien Mietshaus(ich bin Mieter dort) grenzt der Öl-Heizungsraum unmittelbar an den Waschraum an.
Über dem Waschraum hat ein Besitzer der auch Hausverwalter ist seine Wohnung und möchte die Abwärme der Ölheizung als "Bodenheizung" nutzen. Als ich die Türe zugemacht habe, blockiert er diese nun sogar mittels einem Draht.
Gespräche haben leider zu nichts geführt. Der Heizungsraum hat ein Fenster, somit wäre dort die Belüftung gut gegeben.
Nun meine Frage muss eine Brandschutztüre geschlossen sein (ich meine nicht abgesperrt) oder darf diese zu diesem Zweck geöffnet bleiben?
Wie seht ihr das? Gibt es dort Vorschriften?
Viele Grüße
Sebastian
PS Falls ihr weitere Fotos oder mehr Fakten braucht, gebe ich diese euch gerne.
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