Kaminkehrer kommt 3x außerhalb der Heizperiode

Diskutiere Kaminkehrer kommt 3x außerhalb der Heizperiode im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Halllo Forum, ich bin neu hier und im Heizungssektor Laie. Bitte verzeihen wenn ich mich nicht ganz klar ausdrücke bzw. die Fachbegriffe nicht...

Papa_M

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Halllo Forum, ich bin neu hier und im Heizungssektor Laie. Bitte verzeihen wenn ich mich nicht ganz klar ausdrücke bzw. die Fachbegriffe nicht kenne.

Kurz zur Situation:
Ich wohne zur Miete in einer kleinen Doppelhaushälfte BJ. 72 mit einem ähnlich alten Öl-Kachelofen der das gesamte Haus über Warmluftschäschte heizt. Das Haus ist ganz gut gedämmt, der Ölverbrauch liegt bei etwa 8l/m²/Jahr. Die Warmwasserbereitung ist elektrisch.

Der Kaminkehrer muss anscheinend 3x im Jahr kommen und den Besen durch den Kamin ziehen. Aktuell letzten November, mitte April und jetzt mitte Juni. Nur dass zwischen April und Juni die Heizung eigentlich gar nicht gelaufen ist.

Das macht für mich so keinen Sinn. Im Gespräch war die Möglichkeit den Ofen als "Zentralheizung" zu deklarieren, statt als Einzelofen. Aber da wären die Ansprüche höher und der Ofen würde die Abgaswerte voraussichtlich nicht erfüllen. und er muss ja 3x/Jahr kommen. Als Mieter bin ich leider sehr eingeschränkt, sonst würde ich Fernwärme anschließen...

Vielen Dank für Ideen zur Verbesserung der Situation
Michael
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Dass in Bayern die Welt noch hinterm Mond ist, sieht man nicht nur an der veralteten nicht-bundeskonformen Berufsbezeichnung des Schornsteinfegers, sondern nun auch noch an der Handhabung klarer Gesetzmäßigkeiten!
Der Kaminkehrer muss anscheinend 3x im Jahr kommen und den Besen durch den Kamin ziehen. Aktuell letzten November, mitte April und jetzt mitte Juni. Nur dass zwischen April und Juni die Heizung eigentlich gar nicht gelaufen ist.
Wenn das schon einem Laien auffällt, was für ein "depperta Kehrah" muss das dann sein?? Bei drei Kehrungen müssen zwei IN der Heizperiode liegen und der Abstand zwischen den Kehrungen muss ca 3 Monate betragen. Also MUSS er November, Februar, Mai kommen. MÜSSTE! Denn sehr wahrscheinlich ist das gar nicht 3x jährlich dran:
mit einem ähnlich alten Öl-Kachelofen der das gesamte Haus über Warmluftschäschte heizt.
Diese ZENTRALE Feuerstätte IST seit 2010 wiederkehrend MESSpflichtig! Somit nur EINmal im Jahr zu kehren und zu messen/überprüfen!

Fernwärme kannste abhaken, es gibt ja nichtmal Heizkörper dazu....

Mach mal ein Foto vom Ofen für alle Fälle und dann machen wir eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (per PN).
 

Papa_M

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Hallo Dr. Schorni

danke für die erste Einschätzung. Neu hier im Forum wollte ich das nicht so drastisch ausdrücken ;)
Na ja.... November und April liegen ja IN der Heizperiode.

Der Kaminkehrer (Meister persönlich) hat mir gesagt daß dieser Ofen eine MESSpflicht nicht bestehen würde und daher als Einzelofen geführt wird.
Und den Vermieter interessiert das eh nicht, der möchte kein Geld ausgeben. Ein Umbau auf etwas anderes ist auch nahezu unmöglich (keine Heizkörper, kein Platz für einen richtigen Brenner.
Die 3x kehern könnten vielleicht sinvoll sein wenn der Ofen durchläuft. aber Warmwasser ist getrennt. So sind es 3x €36 für eine überholungsbedürftige Verordnung.
 
Dr Schorni

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Du lässt Dir einen Bären aufbinden mit deren DUMMGESCHWÄTZ!
Komm zum PUNKT, mach ein BILD oder kläre das anderweitig auf - es sei denn Du willst weiterhin ausgewiesene BETRÜGER ernähren und unterstützen!
 
Dr Schorni

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Eindeutig in Ganz-Deutschland (einschließlich Freistaat Bayern) IST DAS zweifelsfrei schon IMMER eine MEHRraum-Heizung oder wenn und aber oder "könnte man" und "vielleicht! Aber erst seit 2010 messpflichtig.
Wie gesagt: vollkommen messpflichtig und damit nur EINmal jährlicher Gesamt-Termin. Der schwarze Typ IST also ein BE TRÜ GER!!
 

Papa_M

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Okay... kam mir auch schon sehr komisch vor. Würde diese Heizung denn die Abgasnorm erfüllen? Die ist ja doch eher betagt.

Ich habe gerade gelesen dass diese Heizung 2025 eh ausgetauscht werden MUSS:
Bin ja sehr gespannt wie das dann gelöst wird. Bautechnisch ist das nicht ohne Aufwand machbar.
 
Dr Schorni

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siehe 2.1 : dreimal als Einzelraum-Feuerstätten zu Heizzwecken
2.6 ein mal als Mehrraumheizung die wiederkehrend messpflichtig ist
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Und noch als Beweis seiner selbstbestätigten Voll-Trotteligkeit :

Abstände bei dreimaliger Kehrung
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Dr Schorni

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Würde diese Heizung denn die Abgasnorm erfüllen? Die ist ja doch eher betagt.
Is ja egal, es besteht eh keine Wahl und das ist ja die Heizung Deines Eigentümers, also SEIN Problem. Als die Messpflicht bei den Öl-Kachelöfen eingeführt wurde am 22.03.2010 hab ich alle ab 23.3. bis 30.4. gemessen gehabt - Durchfallquote so grob 30-40%. ICH hab im Vorwinter die Ofensetzer und Kunden hierüber informiert, dass die in die Messpflicht kommen und sie sich MÜHE geben sollten und nicht nur bißchen abstauben und Putzen. Somit war das wieder DEREN Problem....
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Ich habe gerade gelesen dass diese Heizung 2025 eh ausgetauscht werden MUSS:
Abwarten. JETZT (seit 2010) gelten die normalen Schornsteinfegervorgänge. Was anderweitig kommt weiß man noch nicht genau.
Bin ja sehr gespannt wie das dann gelöst wird. Bautechnisch ist das nicht ohne Aufwand machbar.
das ist ja die Heizung Deines Eigentümers, also SEIN Problem.
 
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Papa_M

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Danke für die Auszüge, spannend, das mit dem Intervall bei 3 Kehrungen.
Zwischen April und Oktober bzw. Mai und November läuft die Anlage ja eher gar nicht. D.h. der schwarze Mann kommt auch in diesem Fall 1x vergeblich.

Ich werde mal 2025 abwarten und dann sehen was passiert. Es ist leider nicht ganz nur das Problem meines Vermieters da vermutlich massive Umbauten anstehen. Und das geht kaum wenn das Gebäude bewohnt ist.
 

Papa_M

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Bislang nicht da das ja der Vermieter abwickelt. Aber ich werde das in Zukunft eintragen.
 

Papa_M

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Tut es, aber ich hab das bisher einfach über die Nebenkosten bezahlt.
Vielleicht wurde das automatisch vom Steuerberater berücksichtigt, ich bin aber nicht sicher und werde mal nachschauen.
 
Dr Schorni

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Ich werde mal 2025 abwarten und dann sehen was passiert
DU hast doch auch nen Schatten oder was willst Du bis 2025 warten ?!:kopfnuss:Also noch deutlicher kann ichs Dir nicht zeigen was für ein MIESER BETRÜGER Dein schwarzer Volltrottel ist, aber offensichtlich lässt Du DICH ja gerne verarschen und abzocken mit reinem absolutem Unsinn - und mit Sicherheit noch Hundert andere dort auch. ☝ "Bayern RAUS aus dem Bund!"
 

Papa_M

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Hallo Schorni,

danke für die netten Worte.

Ich kann imr etwa €40.- / Jahr sparen und fange dafür einen Kleinkrieg mit dem Kaminkehrer (das wäre kein Problem) und meinem Vermieter (das wäre ein echtes Problem) an? Wenn hier umgenaut werden muss auf Heizkörper etc. dann muss ich vermutlich ausziehen. So groß ist das nicht dass man eben mal etwa beiseite stellen kann um die Wand aufzustemmen. Der Vermieter meinte auch ganz lapidar zu den Warmluftschächten: Wenn euch das nicht reicht stellt einen Heizlüfter rein... nur damit du einen Eindruck bekommst wie das der Vermieter sieht. Fast alle Häuser der Staße hängen an Fernwärme, nur die beiden von meinem Vermieter nicht.

Was den Kaminkehrer angeht, ja da geb ich dir Recht.
 

Techniker 2

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Das Nerven Beruhigung Mittel steht ja links unten in der Küche auf der Arbeitsplatte bereit...
Denn der Gesetzgeber (die dunkelgrüne Gras Partei) geben eben alles zusammen, mit dem
Schornsteinfegermeister diese Altertümer vom Schornstein zu nehmen...

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Nun, dass Sie mit ein Bein mit dem Schornsteinfegermeister von Gesetz her verbunden wurden, ist das eine.. Aber um das Gesicht zu waren, könnten Sie zu Ordnung Behörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist, einmal persönlich dort erscheinen. Nichts mit einer Voranmeldung, damit die sich nicht schon vorher mit dem Schwarzen (hier nachgewiesenen Betrüger) eine Notlösung absprechen können.

Und bei diesem persönlichen Besuch von Ihnen dort bringen Sie bitte alles, was die Heizung und die letzten Schornsteinfegerrechnungen, wie auch die eine Kopie von der amtlichen Baugenehmigung, mit. In dem kann dann sehr genau auch festgestellt werden, was jetzt dort als Kehr pflichtig usw. ist und schon kann der dort Mündlich vorgetragenen Antrag zur einfachen Überprüfung sofort mit Bearbeitet werden.

Das ist noch der freundliche Weg von Ihnen, denn Sie möchten noch keinen Streit vom Zahn brechen, aber die im Ordnungsamt haben mit Ihren Unterlagen die recht einfache Möglichkeit dort das von Ihren amtlich bestellten Schornsteinfegermeister, deren Abrechnung wie auch die ganzen Angaben aus sein gesetzlich zu führenden Kehrbuch zu vergleichen, und auch den ganzen Zeitraum so lange diese Feuerungsstätte besteht.

Denn Sie möchten ja nur eine einfache Auskunft, da es wahrscheinlich hier nur ein Klärungsbedarf besteht.. Und der Schornsteinfegermeister weiß, denn dass dieser (Gesetzlicher Zwangskunde von ihm) doch auf sein Geld achtet, denn das Geld liegt doch nicht einfach auf der Straße. Sowohl für den Schornsteinfegermeister im Schornstein, und welcher Privatkunde will sich dabei Schmutzig machen.

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Ps. Jetzt wird der Dr. Schorni aber neidisch werden, denn
wir haben diese berühmte Kaba (Kaffee) Tasse....

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Wenn hier umgenaut werden muss auf Heizkörper etc. dann muss ich vermutlich ausziehen
Warum?
Ich habe in vielen dutzend Wohnungen Heizkörper nachgerüstet - in bewohnten Wohnungen , ohne Dreck. In maximal 2 Tagen ist das erledigt.
 

Papa_M

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denn das Geld liegt doch nicht einfach auf der Straße
es fährt auf der Straße. Der Kaminkehrer von gegenüber hat den dritten Porsche innerhalb von 4 Jahren. (Nicht der für mich zuständige)

Warum?
Ich habe in vielen dutzend Wohnungen Heizkörper nachgerüstet - in bewohnten Wohnungen , ohne Dreck. In maximal 2 Tagen ist das erledigt.
Das klingt deutlich besser als ich mir den Aufwand so vorgestellt habe.
 
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