Fragen zum hydraulischen Abgleich

Diskutiere Fragen zum hydraulischen Abgleich im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen, bei mir ist es so, dass mein Heizungsbauer vor wenigen Tagen eine neue Gas-Brennwerttherme eingebaut hat. Sobald auch die neue...

niggl

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Hallo zusammen,

bei mir ist es so, dass mein Heizungsbauer vor wenigen Tagen eine neue Gas-Brennwerttherme eingebaut hat.
Sobald auch die neue Brauchwasserwärmepumpe geliefert ist (kann sich nur noch um Monate handeln...), wird der alte Warmwasserspeicher abgebaut und die neue Pumpe angeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt soll dann auch noch ein alter Heizkörper im Keller ersatzlos entfernt werden (weil Keller eh nicht geheizt wird und um Platz zu schaffen).

Jetzt meine Fragen zum hydraulischen Abgleich
  • Zu welchem Zeitpunkt ist die Durchführung des hydraulischen Abgleiches sinnvoll? Direkt am Tag des Einbaus der neuen Therme oder erst nachdem die Brauchwasserwärmepumpe eingebaut und der alte Heizkörper entfernt wurde?
  • Wie wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs überhaupt nachgewiesen? Klar... es kann auf der Rechnung stehen, aber wie kann ich als Kunde nachvollziehen, dass der Heizungsbauer den hydraulischen Abgleich tatsächlich in einer entsprechenden Qualität durchgeführt hat?

Hintergrund meiner Frage ist: am Tag des Thermeneinbaus sagte der Heizungsbauer "Ja, hydraulischer Abgleich wird durchgeführt". Leider war ich persönlich nicht anwesend und mehr als diese Aussage ist aktuell nicht verfügbar. Auf der ersten (einzeiligen) Abschlagsrechnung steht auch nichts davon.

Vielen Dank schon mal für etwas Inspiration :)
 

corsa

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  • Zu welchem Zeitpunkt ist die Durchführung des hydraulischen Abgleiches sinnvoll? Direkt am Tag des Einbaus der neuen Therme oder erst nachdem die Brauchwasserwärmepumpe eingebaut und der alte Heizkörper entfernt wurde?
  • Wie wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs überhaupt nachgewiesen? Klar... es kann auf der Rechnung stehen, aber wie kann ich als Kunde nachvollziehen, dass der Heizungsbauer den hydraulischen Abgleich tatsächlich in einer entsprechenden Qualität durchgeführt hat?
Der Keller wird nicht mit eingerechnet, da unbeheizt. Der Fachbetrieb lässt dir ein ausgefülltes Dokument vor Ort, in dem Heizlast, Volumenstrom, Ventilstellung etc zu finden sind. Ist kein Dokument vorhanden, kann man davon ausgehen, dass keine Berechnungen durchgeführt wurden. Der Zeitpunkt ist egal, es werden nur die zukünftig beheizten Räume betrachtet
 
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