Heiungslaie
Threadstarter
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Hallo, hätte mal ( wieder ) eine Frage bzgl.Brandschutz. Wie ich als Laie jetzt erst erfahren habe gibt es wohl Unterschiede zwischen Heizungsraum und Aufstellraum.
Im besagten Raum steht eine Viessmann Visogas 100 ungefähr Baujahr 1999/2000. Die Gasheizung heizt 3 Wohnpartein inkl. Warmwasser. So wie ich es jetzt verstanden habe nennt sich das bei dieser Art Heizung Aufstellraum. Ein Aufstellraum benötigt keine Sicherheitstür. Verbaut ist eine normale aber wohl Luftdichte Tür.
Eine Belüftung ist in der Wand verbaut. Betretbar dieser Raum durch einen Kellervorraum. An der Aussenwand neben der Tür befindet sich der Notausschalter. Diese Tür wird immer wieder geöffnet und offen gehalten. Bei einer Stahltür ist dies wohl verboten. Wie ist es bei einer Tür von einem Aufstellraum? Tür vom Kellervorraum führt ins Treppenhaus und ist auch ständig geöffnet. Sollte Gas austreten könnte es doch sicher ins Treppenhaus ziehen. Dort befinden sich Klingelanlage und verschiedene Lichtschalter. Ist ein ständiges öffnen bzw. offenhalten einer Aufstellraumtür genehmigt ?
Im besagten Raum steht eine Viessmann Visogas 100 ungefähr Baujahr 1999/2000. Die Gasheizung heizt 3 Wohnpartein inkl. Warmwasser. So wie ich es jetzt verstanden habe nennt sich das bei dieser Art Heizung Aufstellraum. Ein Aufstellraum benötigt keine Sicherheitstür. Verbaut ist eine normale aber wohl Luftdichte Tür.
Eine Belüftung ist in der Wand verbaut. Betretbar dieser Raum durch einen Kellervorraum. An der Aussenwand neben der Tür befindet sich der Notausschalter. Diese Tür wird immer wieder geöffnet und offen gehalten. Bei einer Stahltür ist dies wohl verboten. Wie ist es bei einer Tür von einem Aufstellraum? Tür vom Kellervorraum führt ins Treppenhaus und ist auch ständig geöffnet. Sollte Gas austreten könnte es doch sicher ins Treppenhaus ziehen. Dort befinden sich Klingelanlage und verschiedene Lichtschalter. Ist ein ständiges öffnen bzw. offenhalten einer Aufstellraumtür genehmigt ?