Casadero
Threadstarter
- Mitglied seit
- 24.06.2011
- Beiträge
- 2
Hallo,
meine Frage wird vielleicht nicht alltäglich sein aber ich denke: In diesem Forum mit entsprechenden Experten müsste ich am Besten aufgehoben sein. Im Einzelnen geht es darum, dass wir in einem Objekt mit 2 Wohnungen leben - eine der Wohnungen befindet sich direkt über dem Heizungsraum bzw. die Dachterrasse der Wohnung. Auf dieser Terrasse darf auch gegrillt werden, es fliegen auch schon mal Zigarretten von der Terrasse. Direkt unter der Terrasse lagert ein Mitmieter eines angrenzenden Objektes Unmengen an Brennholz (auf dem Foto weiter unten noch nicht fertig geschichtet). Das Brennholz befindet sich also zum Einen UNTER der Terrasse und zum Anderen direkt NEBEN einem Fenster hinter dem sich der Hauptgasanschluss befindet.
Ich bin zwar nur Laie, aber ist das alles im Rahmen möglicher Brandschutzverordnungen so überhaupt zulässig? Man bedenke einfach mal nur einen fliegenden Funken vom Grill oder einer Kippe auf das Brennholz und dann die entsprechende Gefahr einer Explosion. Oder bin ich da einfach zu überempfindlich? Ich danke Euch für jede fachmännische Antwort, ggf. mit entsprechenden Gesetzestexten und/oder Vorgaben. Wir haben eine Menge Respekt vor Gas, daher unsere Frage.
Hier 3 Bilder:
meine Frage wird vielleicht nicht alltäglich sein aber ich denke: In diesem Forum mit entsprechenden Experten müsste ich am Besten aufgehoben sein. Im Einzelnen geht es darum, dass wir in einem Objekt mit 2 Wohnungen leben - eine der Wohnungen befindet sich direkt über dem Heizungsraum bzw. die Dachterrasse der Wohnung. Auf dieser Terrasse darf auch gegrillt werden, es fliegen auch schon mal Zigarretten von der Terrasse. Direkt unter der Terrasse lagert ein Mitmieter eines angrenzenden Objektes Unmengen an Brennholz (auf dem Foto weiter unten noch nicht fertig geschichtet). Das Brennholz befindet sich also zum Einen UNTER der Terrasse und zum Anderen direkt NEBEN einem Fenster hinter dem sich der Hauptgasanschluss befindet.
Ich bin zwar nur Laie, aber ist das alles im Rahmen möglicher Brandschutzverordnungen so überhaupt zulässig? Man bedenke einfach mal nur einen fliegenden Funken vom Grill oder einer Kippe auf das Brennholz und dann die entsprechende Gefahr einer Explosion. Oder bin ich da einfach zu überempfindlich? Ich danke Euch für jede fachmännische Antwort, ggf. mit entsprechenden Gesetzestexten und/oder Vorgaben. Wir haben eine Menge Respekt vor Gas, daher unsere Frage.
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