Bescheinigung über die sichere Errichtung einer neuen Feuerungsanlage

Diskutiere Bescheinigung über die sichere Errichtung einer neuen Feuerungsanlage im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Auf dieser Bescheinigung war für die Haushälfte des Mieters, der wie der Eigentümer eine neue Gasheizung bekam (Doppelhaus), angekreuzt: "vom...

Flüssiggasfan

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Auf dieser Bescheinigung war für die Haushälfte des Mieters, der wie der Eigentümer eine neue Gasheizung bekam (Doppelhaus), angekreuzt: "vom Eigentümer selbst bewohnt" doch beim Eigentümer seltsamerweise nicht! Ein Fehler oder gar vorteilhaft? Wenn früher jemand ein Haus kaufte, konnte er bei Selbstnutzung die alte Heizung drinlassen (wenn er vor dem 1. Februar 2002 einzog), bei Vermietung aber musste sie erneuert werden. Könnte das Kreuz in Zukunft wieder eine Bedeutung haben oder spielt das keine Rolle mehr? Zudem könnte der Eigentümer ja jederzeit nachweisen, dass er Eigentümer ist und seit wann, also wäre das fehlende Kreuz eigentlich nicht relevant.

Nun fragte der Eigentümer beim Schornsteinfeger an, ob das evtl. ein Fehler war und der Eigentümer vielleicht bei der falschen Haushälfte angekreuzt wurde. Er er erhielt aber keine Antwort, sondern eine neue Bescheinigung - nur für den Mieter. Dort war jetzt plötzlich "vollständig vermietetes Ein/Zweifamilienhaus" angekreuzt (bezieht sich hoffentlich nur auf die vom Mieter bewohnte Haushälfte?) und der Mieter wurde als Betreiber eingetragen (was ja auch nicht falsch ist, schließlich zahlt der Mieter lt. Mietvertrag Gas, Wartung und Schornsteinfeger selbst, also nicht über die Betriebskosten und bekommt hoffentlich künftig die Rechnungen direkt vom Schornsteinfeger). Bei der die vom Eigentümer bewohnten Hälfte war hingegen seltsamerweise gar nichts angekreuzt. Welche Auswirkungen haben die Kreuzchen bei diesen Punkten nun? Oder gar keine, weil bei gegenwärtiger Gesetzeslage die neue Heizung in den nächsten 20 Jahren auch bei Eigentümerwechsel nicht getauscht werden muss? Der Eigentümer möchte nicht in eine Falle geraten, dass durch ein falsches Kreuz die Heizung vor 2045 noch einmal getauscht werden muss.
 

Flüssiggasfan

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Die Schornsteinfegerinnung weiß es auch nicht. Geht angeblich nur darum, wer die Rechnung bekommt. Der Mieter ist ja nun "Betreiber", was beim EFH ja auch einen Sinn ergibt. Lt. Miertvertrag zahlt er Wartung, Gas und Schornsteinfger ohnehin selbst. Ob das Kreuzchen eine Auswirkung hat, wenn der Gesetzgeber irgendwnan wieder unterschiedliche Austauschfristen für Mieter und Selbstnutzer vorgeben sollte, weiß niemand. Vielleicht muß es aber auch dann der Schornsteinfeger erst melden, sonst schlummert es wohl in der Datenbank...
 
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