Zweite Saison: Grundfos Alpha 1 Umwälzpumpe brummt!

Diskutiere Zweite Saison: Grundfos Alpha 1 Umwälzpumpe brummt! im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, nach dem Wetterwechsel habe ich am WE die Heizungsanlage wieder auf Winterbetrieb gestellt. Die Heizung (Kessel, Puffer, Pumpen...

bendo

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Hallo,

nach dem Wetterwechsel habe ich am WE die Heizungsanlage wieder auf Winterbetrieb gestellt.
Die Heizung (Kessel, Puffer, Pumpen, Steuerung...) wurde in 05/2022 neu errichtet und lief in ihrem ersten Winter tadellos.

Nun, seit Start in die "zweite Saison" muss ich leider feststellen, dass die Umwälzpumpe für den FBH-Kreis (Grundfos Alpha 1) brummt! Es handelt sich um einen konstanten Brummton, der zwar nicht besonders laut, aber nervtötend ist. Die Lautstärke ist definitiv höher als im letzten Winter! Der Brummton ist im ganzen Haus hörbar, überträgt sich also offenbar über das Rohrleitungssystem der FBH in alle Räume. Genau der gleiche Ton ist direkt von der Pumpe - dort nur lauter - wahrnehmbar. Halte ich einen Kugelschreiber an die Pumpe und stecke das andere Ende in das Ohr, kann ich den Brummton extremalisieren und direkt aus der Pumpe kommend verorten. Sitze ich im Wohnzimmer (eine Etage über dem Keller) und schalte die Anlage per App ab, ist schlagartig Ruhe. Schalte ich wieder ein, kann ich vom Sofa aus ein kurzes Einregeln der Drehzahl auf ihren Zielwert hören!

- Die Pumpe für den Heizkörper-Kreis (anderes Modell) surrt fast lautlos vor sich hin.
- Der Fußboden ist warm, d.h. ein Förderstrom ist vorhanden.
- Luft wird es nicht sein: Das würde eher gluckernd klingen und ich habe die Anlage auch vor dem Winterbetrieb noch einmal entlüftet. Abgesehen vom Brummton gibt es nur gleichmäßige, satte aber sehr leise Strömungsgeräusche.
- Anlagendruck: 2 bar (im Keller), sollte also auch passen und war letztes Jahr genauso.
- Die Pumpe war und ist im Modus "Konstantdruckkennlinie, Stufe 2 von 3". Wähle ich Stufen mit gleicher oder mehr Leistung, wird alles noch lauter. Lediglich in der untersten Drehzahlstufe I klingt die Pumpe wie ich das vom letzten Jahr gewohnt war.

Fragen:
- Ist das ein Fall für die Gewährleistung?
- Ist das typisch, dass sich Pumpen im Geräusch-/Laufverhalten schon mal ändern?

Danke und Gruß, bendo
 
Installer

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Ist das ein Fall für die Gewährleistung?
Beim Heizungsbauer reklamieren...

Ist das typisch, dass sich Pumpen im Geräusch-/Laufverhalten schon mal ändern?
Eigentlich nicht, wurde denn ein Magnetitabscheider bei der Neuinstallation verbaut. :unsure:



Gruß Installer🙋‍♂️
 

bendo

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...Eigentlich nicht, wurde denn ein Magnetitabscheider bei der Neuinstallation verbaut. :unsure:
Nein. Welche Komponenten der HB ins Gesamtsystem einbaut habe ich nur oberflächlich kontrolliert und meinem Eindruck nach hätte ich da auch wenig Einflussmöglichkeiten gehabt :(
 

bendo

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Der HB war heute da. Fazit: Pumpe (Grundfos alpha 1 15-60 130) muss getauscht werden. Zu meinem Entsetzen behauptete er, dies sei kein Fall für die Gewährleistung. Diese gelte nur 1 Jahr ab Einbau (05/2022; zu meinem Ärgernis, da die Pumpe ja bisher nur einen Winter lang lief).
Kann jemand die Aussage des HB bestätigen oder zu meinen Gunsten widerlegen?

Die Pumpe finde ich beim günstigsten Internethandel für ~330€. Da kann ich mir ausrechnen, was mein HB für den Einbau verlangen wird 🙈

Danke und Gruß, bendo
 
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Nur wenn kein Abscheiden eingebaut ist kann sich die ganze Story wiederholen......


Gruß Installer 🙋‍♂️
 

bendo

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Nur wenn kein Abscheiden eingebaut ist kann sich die ganze Story wiederholen......
Hmm, mir scheint als sei dies ein recht bedeutungsvoller Sachverhalt! Soll heißen: Ist das nur "typisch", bzw. häufig erforderlich, dass ein Magnetit/Schlammabscheider eingebaut ist, oder ist es (für die verwendete Pumpe) zwingend einzuhaltender Stand der Technik und bei Fehlen eines solchen der beschriebene Schaden unausweichlich?

Hintergrund:
Ich habe insofern herausgefunden, dass die "Gewährleistung" von 2 Jahren nur bis zur Abnahme des Produkts durch den Endkunden gilt. Im Anschluss greift eine Gewährleistung nur, wenn ich nachweisen könnte, dass bereits zum Zeitpunkt des Einbaus durch den HB ein "Sachmangel" nach §434 BGB bestanden hätte (für diese Beweislastumkehr steht noch eine Frist von 6 Monaten nach Abnahme im Raum, diese ist jedoch in meinem Fall mit 18 Monaten auch schon überschritten). Für die Pumpe selbst wäre dies wohl beliebig schwierig nachzuweisen. Gemäß §434 (2) ist ein Sachmangel allerdings auch dann gegeben, "wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer [...] unsachgemäß durchgeführt worden ist...".

Heißt für mich:
Wäre es für das Pumpenmodell Grundfos Alpha 1 15-60 130 grundsätzlich erforderlich, für einen sachgerechten Betrieb einen Magnetit-/Schlammabscheider einzubauen, läge bei dessen Fehlen m.E. ein Sachmangel im Zusammenhang mit der Montage vor. Dann sollte die Gewährleistung des HB wieder greifen!

Danke und Gruß, bendo
 
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Heißt für mich:
Wäre es für das Pumpenmodell Grundfos Alpha 1 15-60 130 grundsätzlich erforderlich, für einen sachgerechten Betrieb einen Magnetit-/Schlammabscheider einzubauen, läge bei dessen Fehlen m.E. ein Sachmangel im Zusammenhang mit der Montage vor. Dann sollte die Gewährleistung des HB wieder greifen!
Einfach mal bei Grundfos selbst nachfragen und den Sachverhalt schildern.
Wenn ja nach Grundfos ihre Pumpen unkaputbar sind sollen die sich doch mal dazu äußern. Vielleicht genügt es ja den Pumpendom mal abzuschrauben und mal zu gucken ob sich dort was abgesetzt hat.


Gruß Installer 🙋🏼‍♂️
 
Andreas1956

Andreas1956

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Zu meinem Entsetzen behauptete er, dies sei kein Fall für die Gewährleistung. Diese gelte nur 1 Jahr ab Einbau (05/2022
Das ist natürlich Unsinn. Juristisch handelt es sich hier um einen sogenannten Werkvertrag, das heißt der Heizungsbauer hat ein "Werk" geschaffen. Dafür gilt nach dem BGB eine gesetzliche Gewährleistung von fünf Jahren. Nur wenn das zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer ausdrücklich so vereinbart worden wäre, könnte anstelle des BGB auch die VOB/B zum Zuge kommen, mit der für den Kunden ungünstigeren Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf nur zwei Jahre.

Aber selbst im Falle dieser für den Kunden ungünstigsten Konstellation wären jedenfalls die zwei Jahre gesetzlicher Gewährleistung noch nicht vorbei. Eine solche Pumpe ist von der Gewährleistung mit erfaßt und im Falle eines Mangels während der Gewährleistungsfrist ggf. für den Auftraggeber kostenfrei zu ersetzen.

Die zwei oder fünf Jahre Gewährleistung enden nicht mit der Abnahme des Werks, sondern die Frist läuft dann erst an.
 

bendo

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In diesem Artikel findet sich allerdings nachfolgender Absatz:

"Welche Änderungen gelten bei der Beweislastumkehr?
Machen Verbraucher einen Mangel geltend, dann profitieren sie ein Jahr lang von einer Beweislastumkehr (bis 2021 sechs Monate). D.h. der Verkäufer muss nachweisen, dass das Produkt nicht schon bei Übergabe mangelhaft war (und ein Fehler z.B. auf Eigenverschulden oder üblicher Abnutzung beruht)."

Der Absatz taucht etwas zusammenhanglos auf. Impliziert auf das Thema Gewährleistung lese ich daraus allerdings, dass der Verbraucher (Kunde, Auftraggeber) nach Ablauf des ersten Jahres beweisen müsste, dass das Produkt schon bei Übergabe mangelhaft war. Da ich mir das für den Kunden beliebig schwierig vorstelle, wäre diese Regelung m.E. gleichbedeutend mit der Behauptung des HB:
...Zu meinem Entsetzen behauptete er, dies sei kein Fall für die Gewährleistung. Diese gelte nur 1 Jahr ab Einbau...
Da ich noch keine eindeutige Angabe gefunden habe, bin ich nun leider etwas ratlos...

Danke und Gruß, bendo
 
Andreas1956

Andreas1956

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Impliziert auf das Thema Gewährleistung lese ich daraus allerdings, dass der Verbraucher (Kunde, Auftraggeber) nach Ablauf des ersten Jahres beweisen müsste, dass das Produkt schon bei Übergabe mangelhaft war.
Nein, auf die Mangelhaftigkeit bei Übergabe kommt es nicht an, wenn die Sache jedenfalls innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist einen Mangel hat, der weder durch Eigenverschulden noch durch normale Abnutzung verursacht worden ist.

Es besteht kein Zweifel daran, daß eine Umwälzpumpe nicht schon nach so kurzer Zeit abgenutzt ist oder abgenutzt sein darf, daß sie solche Geräusche macht. Daher scheidet normale Abnutzung hier schon mal aus. Es ist auch nicht vorstellbar, daß der Kunde das Problem verursacht hat, da die relevanten Teile der Pumpe nicht seinem Zugriff unterliegen.

Der Kunde müßte hier, sofern die Mangelhaftigkeit der Pumpe bestritten werden sollte, in einem etwaigen Rechtsstreit beweisen, daß die Pumpe den behaupteten Mangel hat. Das ist aber kein Ding der Unmöglichkeit, entweder hört sich das Gericht die brummende Pumpe vor Ort selbst an, oder es beauftragt einen Sachverständigen mit der Überprüfung der Pumpe. Ist das Gericht nachfolgend davon überzeugt, daß ein Mangel vorliegt, wäre die Klage des Kunden erfolgversprechend.

Der Handwerker könnte dann allenfalls noch einwenden, daß der festgestellte Mangel vom Kunden selbst herbeigeführt worden ist. Für diese Einwendung ist dann allerdings der Handwerker beweispflichtig, er müßte also beweisen, daß der Kunde den Schaden verursacht hat. Die Benutzung der Pumpe oder deren Bedienung sind normal und bleiben bei der Verursachung außer Betracht. Denn natürlich darf man eine Pumpe benutzen, dafür ist sie ja da.
 

bendo

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...Der Kunde müßte hier, sofern die Mangelhaftigkeit der Pumpe bestritten werden sollte, in einem etwaigen Rechtsstreit beweisen, daß die Pumpe den behaupteten Mangel hat. Das ist aber kein Ding der Unmöglichkeit, entweder hört sich das Gericht die brummende Pumpe vor Ort selbst an, oder es beauftragt einen Sachverständigen mit der Überprüfung der Pumpe. Ist das Gericht nachfolgend davon überzeugt, daß ein Mangel vorliegt, wäre die Klage des Kunden erfolgversprechend...
Das ist gut zu wissen, die Option hoffe ich jedoch nicht ziehen zu müssen. Das bis dato gute Verhältnis zum HB möchte ich wegen einer Komponente im unteren 3-stelligen € Bereich nicht aufs Spiel setzen (da gäbe es vermutlich teurere Anlässe). Ich hoffe der HB denkt ähnlich, so dass wir unter Berücksichtigung der zitierten Option zu einem guten Ergebnis kommen.

...Der Handwerker könnte dann allenfalls noch einwenden, daß der festgestellte Mangel vom Kunden selbst herbeigeführt worden ist. Für diese Einwendung ist dann allerdings der Handwerker beweispflichtig, er müßte also beweisen, daß der Kunde den Schaden verursacht hat...
Das würde für den HB beliebig schwierig, da ich als Kunde die verschiedenen Modi der Pumpe (über den einzig vorhandenen Druckknopf) nutzen darf und die Pumpe ansonsten nur über die Heizungssteuerung betrieben wird. Was soll ich da falsch machen!?

Weitere Neuigkeiten:
Habe beim Service von Grundfos angerufen, man gab mir folgende Information (ich hoffe, ich habe alles richtig verstanden):
  • Die Pumpe müsste nicht in Kombination mit einem Abscheider betrieben werden.
  • Der Hersteller (Grundfos) bietet auf seine Pumpen 5 Jahre Garantie, sofern diese richtig eingebaut wurden. Liegt ein Defekt vor, soll der HB über dessen Großhändler die ausgebaute Pumpe zu Grundfos nach Wahlstedt (der HB sollte den Ablauf/die Adresse kennen...) zur Garantieprüfung einschicken. Die Großhändler seien dabei meist kulant und gewähren unmittelbaren Ersatz. Ich als Kunde müsste dann noch (da es sich um einen Garantiefall seitens des Herstellers und nicht um einen Gewährleistungsfall seitens des Auftragnehmers/HB handelt) ggf. noch 150€ für die Montagearbeiten bezahlen.
Für mich heißt das: Der HB soll sich nicht so anstellen und mir eine neue Pumpe einbauen. Bezüglich der Montagekosten können wir reden... Erhält der HB keine Garantie, weil er die Pumpe falsch eingebaut hätte (unwahrscheinlich!), hat der HB den Schaden verursacht und wir wären wieder in der Gewährleistung.
Gruß, bendo
 
tricotrac

tricotrac

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Der Handwerker könnte dann allenfalls noch einwenden, daß der festgestellte Mangel vom Kunden selbst herbeigeführt worden ist. Für diese Einwendung ist dann allerdings der Handwerker beweispflichtig, er müßte also beweisen, daß der Kunde den Schaden verursacht hat.
Ist da behandeltes Heizungswasser nach VDI 2035 drin ? Ist ein Schlamm- und Magnetitabscheider installiert ? Sonst wird es schwer werden, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Das würde für den HB beliebig schwierig, da ich als Kunde die verschiedenen Modi der Pumpe (über den einzig vorhandenen Druckknopf) nutzen darf und die Pumpe ansonsten nur über die Heizungssteuerung betrieben wird. Was soll ich da falsch machen!?
Wasser drüber kippen; mit dem Hammer auf die Pumpe schlagen; einen Kurzschluß in der Elektrik verursachen; Pumpe auf eigene Faust demontieren. Das wären theoretisch denkbare Möglichkeiten, durch die jemand einen Defekt selbst verschulden könnte. Ich gehe davon aus, daß derlei nicht geschehen ist und folglich der Handwerker damit nicht kommen wird. Er müßte seinen Einwand jedenfalls dahingehend substantiieren, daß er vorträgt, durch welche konkrete Handlung der Kunde den Schaden denn herbeigeführt haben soll. Da der Kunde das voraussichtlich bestreiten würde, müßte der Handwerker sodann seine Behauptung beweisen. Was nicht war, kann man nicht beweisen.

Ist da behandeltes Heizungswasser nach VDI 2035 drin ? Ist ein Schlamm- und Magnetitabscheider installiert ? Sonst wird es schwer werden, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Moment mal! Wenn ein Laie sich einen neuen Wärmeerzeuger oder auch nur eine neue Pumpe durch einen Fachbetrieb einbauen läßt, wäre es Sache des Fachbetriebes, die Anlage mit dem richtigen Wasser zu befüllen. Zumindest müßte er den Kunden darauf hinweisen, daß die Anlage zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Vermeidung von Schäden mit Heizungswasser nach VDI 2035 befüllt werden müsse. Nur wenn der Kunde das dann ausdrücklich ablehnt, etwa wegen der zusätzlichen Kosten, wäre der Handwerker aus dem Schneider. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Fachmanns, die Anlage so herzustellen, daß sie einwandfrei funktioniert. Läßt der Heizungsbauer das richtige Wasser oder einen gebotenen Magnetitabscheider weg, kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, da sei nicht das richtige Wasser drin oder der Abscheider fehle. Das hat er schließlich selbst verbockt.
 
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