Das Haus ist Baujahr etwa 1954 und hat drei Einzelkamine. Jeder von zwei hat jeweils ein Kaminzugang.
Ok, Baujahr ist klar, aber mit dem zweiten Satz komm ich nicht ganz klar. Kannst Du das nochmal anders darstellen. Vielleicht steh ich aufm Schlauch.
Zwei benutze ich, für einen Ölkaminofen und das Gasheizgerät.
Ok, die haben jeweils einen anderen Schornstein an DEM aber wiederum (teilweise) andere Feuerstätten/Wohnungen dranhängen..?!
Die Schornsteinhöhe beträgt ca. 16m.
Also DA brauchts Du Dir für DEIN Geräte keinerlei Abzugssorgen machen egal ob mit oder ohne Abgasklappe. Da ist der Zug eher sehr hoch und somit wird GRAD die Einsparung größer. Nochmal klar:
Energieeinsparung. Denn durch die Abgasklappe wird bei Gerätestillstand deutlich weniger (teuer erwärmte) Raumluft aus Bad/Wohnung abgesaugt.
Das hat praktisch NICHTS mit den Geräteverlusten oder -betriebskosten zu tun! Der Schornstein saugt sonst DURCH das innen offene Abgasrohr des Gasgerätes die erwärmte Raumluft weg - und zwar MASSIV!
Immisionschutzmessung des Gasheizgerätes liegt im grünen Bereich, da eine Plakette wieder vor 2 Monaten erteilt wurde.
Wie erst JETZT klar wird handelt es sich hierbei um einen Durchlauf-gaswasserheizer. DA gibts KEINE "Immissionsschutzmessung", nur eine CO-Abgasmessung und die Jahresplakette zeigt nur "überprüft im Jahre 2021" aber NICHT zwangsweise "mängelfrei"!
Raumluftabhängige Heizgeräte für Wohnungen mit Thermofenster nicht zulässig, weil Verbrennungsluft dem Raum entzogen wird. Deswegen habe ich die Wohnungstür unten auch nicht vollständig abgedichtet und mehrmals auch Stoßlüften am Tag.
DAS steht aber SO nirgends! DAZU ist der Schornsteinfeger da das zu bemessen, zu regeln und zu überprüfen. Das hat auf die Lüftungsge-wohnheiten KEINEN Einfluß, sprich: NIEMAND muss extra lüften wegen der GAS-Feuerstätte! Auf KEINEN Fall, denn die Betriebssicherheit muss grundsätzlich gegeben sein - oder es gibt KEINE Gasfeuerstätte. Und niemand muss ohne rechtliche Veranlassung unangemessene Undichtigkeiten herbeiführen, denn "effizienz-verschlechternde und energieverbrauchsteigernde Maßnahmen" sind quasi unzulässig. Also: die Wohnungstüre wieder DICHT machen.
Für Raucher hab ich auch nur geringe Toleranz, aber "die sterben ja eh aus...". Wenn dessen Gerät dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird ist das dessen und seinem Eigentümer ihr Problem, das auch durch Wartung problemlos lösbar ist. Eine Gefahr oder Einwirkung oder sonstiger Handlungszwang für andere erwachst daraus keinesfalls.
Gemeinsame Abgasanlage? Der Verursacher hat diese Heizungsart schon mehr als 10 Jahre, ist deshalb auch nicht neu
Also gibt es einen gemeinsamen Schornstein an dem dessen Therme und Dein DWH angeschlossen sind? Nun wird dessen gerät ausgetauscht und es MUSS ein rechnerischer Schornsteinfunktionsnachweis erbracht werden. In diesem kann sich ergeben, dass der sichere Betrieb (BEIDER Feuerstätten) eben zwingend NUR mit installierter Abgasklappe bei DIR möglich ist. Dann MUSS man auch eine einbauen - oder die Gasfeuerstätte stillegen. Das ist absolut realistisch und ja auch nicht zu Deinem Nachteil - eher im Gegenteil, siehe Einsparung. Ich halte das für Dich für absolut positv weil Du NUR davon profitieren kannst.