Hallo und guten Tag. Bin neu in diesem Forum und habe gleich eine Frage.

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Gibt es eine Pflicht zum Einbau einer Abgasklappe am Ausgang einer nur Heisswasser Gastherme und Anschluss als Einziger an einem Kamin? Mehr als 50 Jahre nie Probleme damit gehabt und auch heute nicht. Es handelt sich um eine Raumluftabhängige Anlage, welche in einem kleinen Badezimmer ist. Ab Austritt des Gasheizgerätes etwa 30cm bis zum Knie und dann etwa 4m bis zum Eintritt in den Kamin. Die Therme gehört mir.

Meine Befürchtung geht dahin, dass die Abgase dann nicht mehr genügend kraft haben in den Kamin zu kommen.

Grund dafür diese Frage ist, dass die Installationsfirma eine neue Therme eine Etage höher eingebaut hat und meint mein Gasheizgerät müsste deswegen eine Abgasklappe haben.
 
Dr Schorni

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Ja, DAS kann SO technisch notwendig sein, da sich die Betriebsbedingungen an der nun gemeinsamen Abgasanlage mit einer Abgasklappe bei DEINEM Gerät verbessern. Und an sich zahlt der "Verursacher", also der Neue am Schornstein, die Abgasklappe und DU hast damit sogar eine deutliche Energieeinsparung. Denn durch die Abgasklappe wird bei Gerätestillstand deutlich weniger (teuer erwärmte) Raumluft aus Bad/Wohnung abgesaugt. Der Einbau dauert nur ein paar Minuten und ist von außen unsichtbar sowie ohne Veränderung an Deinen Abgasrohren. Sie arbeitet geräuschlos und kann fast nie kaputtgehen.
Kannst Du abschätzen wie hoch der Schornstein in etwa ab Deinem Abgas-anschluß ist? Welches Baujahr ist das Haus? Hast Du vollständige Werte Deiner letzten Abgasmessung?
 

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Das Haus ist Baujahr etwa 1954 und hat drei Einzelkamine. Jeder von zwei hat jeweils ein Kaminzugang. Zwei benutze ich, für einen Ölkaminofen und das Gasheizgerät. Die Schornsteinhöhe beträgt ca. 16m. Die Immisionschutzmessung des Gasheizgerätes liegt im grünen Bereich, da eine Plakette wieder vor 2 Monaten erteilt wurde.

Da das Gasheizgerät lediglich für wenige Minuten am Tag fur duschen benutzt wird, manchmal garnicht wenn ich woanders dusche, ist wohl die Ersparnis nicht gravierend. Verbrauchskosten pro Jahr unter 100€ Normal sind Raumluftabhängige Heizgeräte für Wohnungen mit Thermofenster nicht zulässig, weil Verbrennungsluft dem Raum entzogen wird. Deswegen habe ich die Wohnungstür unten auch nicht vollständig abgedichtet und mehrmals auch Stoßlüften am Tag.

Vermute allerdings etwas Anderes. Der Mieter ist starker Raucher und steht deswegen für den Zweck am geöffneten Fenster. Der Rauch geht wohl aber nicht nach draussen, sondern wird auch von seiner Innenraum Warnwasserheizung (Duschen+ Heizkörper) angezogen. Das versifft das Gerät und muß nach einer Zeit erneuert werden. Das kostet der Vermieterin (Gesellschaft) Geld und der Mieter hat Anspruch auf eine warme Wohnung, Ein Nachbar auf der anderen Seite hat noch ein durch Rauch versifftes Gerät mit Neueinzug mit übernommen. Funktioniert aber wohl noch.

Gemeinsame Abgasanlage? Der Verursacher hat diese Heizungsart schon mehr als 10 Jahre, ist deshalb auch nicht neu. Ohne Motor (thermisch) wird sie auch nicht zu hören sein und demzufolge nicht relevant. Kaputtgehen auch kein Problem, dann zahlt die Vermieterin. Ein Widerstand ist da, da die Klappen aufgedrückt werden müssen. Ob dann noch eine einwandfreie Entsorgung der Verbrennungsluft gewährleitet ist. wird wie bereits vorgetragen bezweifelt. Eine Generelle Pflicht es zuzulassen ist deshalb noch unklar
 
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Andreas1956

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Ein Widerstand ist da, da die Klappen aufgedrückt werden müssen.
Aufgedrückt? Entweder sind solche Abgasklappen mit einem Stellantrieb versehen, oder, wie bei Dir in Rede stehend, thermisch betätigt. Letzteres bedeutet, daß sich durch die Wärme der Abgase bimetallbetätigt die Klappe öffnet. Das "Aufdrücken" der Klappe übernimmt daher das Bimetall, nicht das Rauchgas.
 
Dr Schorni

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Das Haus ist Baujahr etwa 1954 und hat drei Einzelkamine. Jeder von zwei hat jeweils ein Kaminzugang.
Ok, Baujahr ist klar, aber mit dem zweiten Satz komm ich nicht ganz klar. Kannst Du das nochmal anders darstellen. Vielleicht steh ich aufm Schlauch.
Zwei benutze ich, für einen Ölkaminofen und das Gasheizgerät.
Ok, die haben jeweils einen anderen Schornstein an DEM aber wiederum (teilweise) andere Feuerstätten/Wohnungen dranhängen..?!
Die Schornsteinhöhe beträgt ca. 16m.
Also DA brauchts Du Dir für DEIN Geräte keinerlei Abzugssorgen machen egal ob mit oder ohne Abgasklappe. Da ist der Zug eher sehr hoch und somit wird GRAD die Einsparung größer. Nochmal klar:
Energieeinsparung. Denn durch die Abgasklappe wird bei Gerätestillstand deutlich weniger (teuer erwärmte) Raumluft aus Bad/Wohnung abgesaugt.
Das hat praktisch NICHTS mit den Geräteverlusten oder -betriebskosten zu tun! Der Schornstein saugt sonst DURCH das innen offene Abgasrohr des Gasgerätes die erwärmte Raumluft weg - und zwar MASSIV!
Immisionschutzmessung des Gasheizgerätes liegt im grünen Bereich, da eine Plakette wieder vor 2 Monaten erteilt wurde.
Wie erst JETZT klar wird handelt es sich hierbei um einen Durchlauf-gaswasserheizer. DA gibts KEINE "Immissionsschutzmessung", nur eine CO-Abgasmessung und die Jahresplakette zeigt nur "überprüft im Jahre 2021" aber NICHT zwangsweise "mängelfrei"!
Raumluftabhängige Heizgeräte für Wohnungen mit Thermofenster nicht zulässig, weil Verbrennungsluft dem Raum entzogen wird. Deswegen habe ich die Wohnungstür unten auch nicht vollständig abgedichtet und mehrmals auch Stoßlüften am Tag.
DAS steht aber SO nirgends! DAZU ist der Schornsteinfeger da das zu bemessen, zu regeln und zu überprüfen. Das hat auf die Lüftungsge-wohnheiten KEINEN Einfluß, sprich: NIEMAND muss extra lüften wegen der GAS-Feuerstätte! Auf KEINEN Fall, denn die Betriebssicherheit muss grundsätzlich gegeben sein - oder es gibt KEINE Gasfeuerstätte. Und niemand muss ohne rechtliche Veranlassung unangemessene Undichtigkeiten herbeiführen, denn "effizienz-verschlechternde und energieverbrauchsteigernde Maßnahmen" sind quasi unzulässig. Also: die Wohnungstüre wieder DICHT machen.
Für Raucher hab ich auch nur geringe Toleranz, aber "die sterben ja eh aus...". Wenn dessen Gerät dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird ist das dessen und seinem Eigentümer ihr Problem, das auch durch Wartung problemlos lösbar ist. Eine Gefahr oder Einwirkung oder sonstiger Handlungszwang für andere erwachst daraus keinesfalls.
Gemeinsame Abgasanlage? Der Verursacher hat diese Heizungsart schon mehr als 10 Jahre, ist deshalb auch nicht neu
Also gibt es einen gemeinsamen Schornstein an dem dessen Therme und Dein DWH angeschlossen sind? Nun wird dessen gerät ausgetauscht und es MUSS ein rechnerischer Schornsteinfunktionsnachweis erbracht werden. In diesem kann sich ergeben, dass der sichere Betrieb (BEIDER Feuerstätten) eben zwingend NUR mit installierter Abgasklappe bei DIR möglich ist. Dann MUSS man auch eine einbauen - oder die Gasfeuerstätte stillegen. Das ist absolut realistisch und ja auch nicht zu Deinem Nachteil - eher im Gegenteil, siehe Einsparung. Ich halte das für Dich für absolut positv weil Du NUR davon profitieren kannst.
 

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Verfasser hier zitiert: Das Haus ist Baujahr etwa 1954 und hat drei Einzelkamine. Jeder von zwei hat jeweils ein Kaminzugang.

Es sind 3 Wohnungen mit 3 Einzelkamine 1 Wohnung direkter Dachausgang für eine Gas Kombitherme 1 Wohnung 1 Gaskombitherme allein an einem Kamin und Meine 1 Gasdurchlauferhitzer allein an 1 Kamin. 1 Ölofen auch allein an einem Kamin. Hoffe das war jetzt unmissverständlich klar. Kontrolliere stets selbst seit Jahren und kein Problem. Verändere nichts und lass es auch nicht. Vielmehr lasse ich es auf ein Verfahren vor dem Amtsgericht ankommen. Die Beweislast für ein MUSS muß nicht von mir erbracht werden.
 
Dr Schorni

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Meine 1 Gasdurchlauferhitzer allein an 1 Kamin. 1 Ölofen auch allein an einem somit anderem Kamin.
??? So dann also zwei EINFACH-Belegungen für Deine Geräte. Somit also WEDER eine Gemischt-Belegung (Öl und Gas) und auch KEINE Mehrfach-Belegung (mit anderen gleichartigen Feuerstätten). DANN besteht ja keinerlei gegenseitige Abzugs-Beeinflussung, somit ergibt sich keine AbgasklappenPFLICHT.
Sinnvoll bleibt sie auf jeden Fall wegen der Energieeinsparung. Ich hab das kürzlich mal (mit den alten Energiepreisen) durchgerechnet, da kommen dann schon so 50-100€ Einsparmöglichkeit pro Jahr rum. Damit amortisiert sich die nahezu "ewig" haltbare Abgasklappe recht schnell. Abgesehen davon, dass sich der SchornsteinDURCHzug im Bad ohne Abgasklappe über die Lüftungsöffnungen in der Tür oft auch unangenehm bemerkbar macht.
 

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Bei einem Gesamtjahresverbrauch von < 100€ Gas ist es nicht relevant. Im Übrigen geht das Abgasrohr aus dem Bad durch eine kleine Kammer und dann in den kamin. Kann nicht gewusst ;-) werden. Die Tür vom kleinen Badezimmer ist immer offen, auch wenn die zwingend erforderlichen Lüftungsschlitze (Tür) vorhanden sind. Die Feuchtigkeit durch Dampf durch Dusche oder Bad muss weg. (Schimmel) Im Weiteren die Elektronik in der Therme verträgt sie nicht. Was es heisst mit Verbrennungsluftverbrauch kenne ich vom Wochenendhaus mit üblichen Gasheizgerät ohne Wandkamin beheizt. Diese Art Heizgerät gab es auch auf Petroleumbasis. Oder auf dem Boot mit der Trumatic Luft/Luft Heizung auf Propangas und Deckskamin mit Doppelrohr für Frisch- und Abluft. Aber auch die Eberspächer oder Webasto. Im Straßenverkehr nur eine begrenzte Zulassung. Heute mehr mit Flüssigkeit. Wie gefährlich der nicht richtige Umgang damit sein kann, dürfte hinreichend bekannt sein. Auch heute gibt es noch Kohlenmonoxidvergiftungen leider
 

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Was willste denn vor dem Amtsgericht?
Notfalls eine Klärung. Ob Klageschrift oder Erwiderung und dessen Anfertigung mach ich Gerichtskonform selbst. Das Risiko kenn ich auch durch Einschätzung. Bisher war ich erfolgreich. Muss aber nicht sein. Wer sich mit mir anlegt, mit dem lege ich mich halt auch an. So ist das und nun auch gut.
 
Andreas1956

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Notfalls eine Klärung. Ob Klageschrift oder Erwiderung und dessen Anfertigung mach ich Gerichtskonform selbst. Das Risiko kenn ich auch durch Einschätzung. Bisher war ich erfolgreich. Muss aber nicht sein. Wer sich mit mir anlegt, mit dem lege ich mich halt auch an. So ist das und nun auch gut.
Ja nee, gegen wen gedenkst Du ggf. zu prozessieren, bzw. worauf soll diese Klage denn gerichtet sein?
 
Dr Schorni

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Du bringst aber echt ALLES druchneinnderna und liest nur raus was DIR passt oder wie DU es verstehst - verstehen willst.....verstehen KANNST :unsure:
Bei einem Gesamtjahresverbrauch von < 100€ Gas ist es nicht relevant
Nochmal : es geht NICHT um den Gasverbrauch!! Sondern um den GesamtWÄRME-Energieverbrauch in der Wohnung!! DAS wird dann schon etwas mehr sein als 100€...
Die Tür vom kleinen Badezimmer ist immer offen, auch wenn die zwingend erforderlichen Lüftungsschlitze (Tür) vorhanden sind. Die Feuchtigkeit durch Dampf durch Dusche oder Bad muss weg. (Schimmel)
VÖLLIG UNNÖTIG! Denn die Entlüftung erfolgt auch über die Lüftungsschlitze mehr als ausreichend und auch MIT Abgasklappe gibts noch lange kein Feuchteproblem!
Im Weiteren die Elektronik in der Therme verträgt sie nicht.
Das ist ein Gas-Durchlauferhitzer - ein "Therme" ist an sich ein Gas-Zentralheizungsgerät an der Wand. Da ist nahezu null Elektronic drin, die ist auch für solch einen Einatz konzipiert und hält jahrzehntelang ohen dass da was ist auch bei härtestem Gebrauch wie Großfamilien etc. Also muss man da auf GAR NICHTS achten oder hierfür handeln. UNNÖTIG!
Was es heisst mit Verbrennungsluftverbrauch kenne ich vom Wochenendhaus mit üblichen Gasheizgerät ohne Wandkamin beheizt. Diese Art Heizgerät gab es auch auf Petroleumbasis
Ja und?! Das sind alles Geräte deren Abgase zu 100% in die Raum-Atem-Luft gehen - Dein Gasgerät hat bekanntlich einen Schornsteinanschluß, warum wohl? :kopfnuss:
Wie gefährlich der nicht richtige Umgang damit sein kann, dürfte hinreichend bekannt sein. Auch heute gibt es noch Kohlenmonoxidvergiftungen leider
Ja und? Das ist aber bei häuslichen Anlagen weitaus anders - aber natürlich nicht null. Ganz normales Lebensrisiko, verstärkt halt durch Schornsteinfeger die ihre Arbeit nicht richtig machen, und?
 
Dr Schorni

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DU BIST DOCH EIN DEPP der nur SEINE Ansicht sieht und nicht normal betrachten kann um was es geht. Solche Deppen blockieren die Gerichte für wirklich wichtiges - wirklich WICHTIGE , also NICHT DU!
 

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Hat sich doch erledigt. Musst nicht gleich schreien und Gross schreiben. Also Thema geschlossen und Tschüss
 
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