Sampo
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- 11.04.2023
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Hallo zusammen,
ich bin hier neu hätte mal eine Frage. Im Jahr 2022 hatte ich eine Solarthermie Anlage gekauft und zuvor über BAFA den Förderantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Hatte jedoch kein Fachunternehmen gefunden, welches mir die Anlage auch in 2022 installieren konnte oder auch wollte. Ich wurde mindestens auf Sommer 2023 verwiesen, wenn überhaupt….
Somit hatte ich die Anlage dann selbst installiert, was technisch kein Problem war da ja eine bestehende Anlage ausgetauscht wurde. Anlage funktioniert nun und tut, was sie soll. Alle Rechnungen wurden anschließend eingereicht mit dem Verweis auf Eigenleistung da es nicht möglich war ein Fachunternehmen zu finden.
Ich erhielt daraufhin einen Aufhebungsbescheid meins Zuwendungsbescheides mit dem Verweis das Eigenleistungen nicht gefördert werden, daraufhin hatte ich Wiederspruch eingelegt und mal tel. nachgefragt ob ich nachträglich eine Fachunternehmererklärung nachreichen kann. Ich solle das mal tun hieß es dann.
Ein Heizungsbauer würde mir nun auf bitten und drängen meine verbaute Anlage anschauen und prüfen.
Meine Frage. Hat jemand hierzu Erfahrung? Macht es Sinn das mir der Heizungsbauer zusätzlich zum Ausgefüllten Vordruck „Fachunternehmererklärung für Solarthermieanlagen“ siehe Anhang, vielleicht zusätzlich noch ein paar Zeilen schreibt das die Anlage Ordnungsgemäß installiert wurde, natürlich vorausgesetzt das er auch dieser Meinung ist.
Oder wie geht man denn am besten in einem solchen Fall den vor.
Für Antworten vorab schon besten Dank.
Viele Grüße
Dietmar
ich bin hier neu hätte mal eine Frage. Im Jahr 2022 hatte ich eine Solarthermie Anlage gekauft und zuvor über BAFA den Förderantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Hatte jedoch kein Fachunternehmen gefunden, welches mir die Anlage auch in 2022 installieren konnte oder auch wollte. Ich wurde mindestens auf Sommer 2023 verwiesen, wenn überhaupt….
Somit hatte ich die Anlage dann selbst installiert, was technisch kein Problem war da ja eine bestehende Anlage ausgetauscht wurde. Anlage funktioniert nun und tut, was sie soll. Alle Rechnungen wurden anschließend eingereicht mit dem Verweis auf Eigenleistung da es nicht möglich war ein Fachunternehmen zu finden.
Ich erhielt daraufhin einen Aufhebungsbescheid meins Zuwendungsbescheides mit dem Verweis das Eigenleistungen nicht gefördert werden, daraufhin hatte ich Wiederspruch eingelegt und mal tel. nachgefragt ob ich nachträglich eine Fachunternehmererklärung nachreichen kann. Ich solle das mal tun hieß es dann.
Ein Heizungsbauer würde mir nun auf bitten und drängen meine verbaute Anlage anschauen und prüfen.
Meine Frage. Hat jemand hierzu Erfahrung? Macht es Sinn das mir der Heizungsbauer zusätzlich zum Ausgefüllten Vordruck „Fachunternehmererklärung für Solarthermieanlagen“ siehe Anhang, vielleicht zusätzlich noch ein paar Zeilen schreibt das die Anlage Ordnungsgemäß installiert wurde, natürlich vorausgesetzt das er auch dieser Meinung ist.
Oder wie geht man denn am besten in einem solchen Fall den vor.
Für Antworten vorab schon besten Dank.
Viele Grüße
Dietmar
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