Übergabedokumente bei neuer Weishaupt-Heizung

Diskutiere Übergabedokumente bei neuer Weishaupt-Heizung im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, habe eine neue Gasbrennwerttherme von Weishaupt mit daneben stehenden Warmwasserspeicher. Kann mir jemand sagen, was der Heizungsbauer...

Seebär

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Hallo,
habe eine neue Gasbrennwerttherme von Weishaupt mit daneben stehenden Warmwasserspeicher.
Kann mir jemand sagen, was der Heizungsbauer für Dokumente bei der Abnahme übergeben muss bzw. was ich als Betreiber unbedingt haben müsste?
Bedienungs-und Wartungshinweise gibt es z.b. wohl auf Papier gedruckt wie früher nicht mehr oder ?
Wäre schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Gruß Seebär
 
tanto

tanto

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Mir wurden nach Einbau vor ein paar Monaten ein dicker Ordner mit Anleitungen, Wartungsformularen usw. übergeben.
 

Heizi54

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Ich kann dir nur sagen, wie es bei Viessmann ist: Bei jedem Gasbrennwertgerät legt Viessmann eine Bedienungsanleitung und eine Montage- und Serviceanleitung bei. Allerdings teilen einige Heizungsbauer die Montage- und Serviceanleitung, die sich an die "Fachkraft" richtet, häufig nicht aus. Mein Heizungsbauer hat mir mal erklärt, dass er die Montage-und Serviceanleitung dann nicht austeilt, wenn er das Gefühl hat, dass der Kunde das ohnehin nicht versteht.
Natürlich gibt es die Dokumente auch online auf Viessmann.de.
Es gibt sogar noch "Planungsunterlagen".
 

Seebär

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Ich kann dir nur sagen, wie es bei Viessmann ist: Bei jedem Gasbrennwertgerät legt Viessmann eine Bedienungsanleitung und eine Montage- und Serviceanleitung bei. Allerdings teilen einige Heizungsbauer die Montage- und Serviceanleitung, die sich an die "Fachkraft" richtet, häufig nicht aus. Mein Heizungsbauer hat mir mal erklärt, dass er die Montage-und Serviceanleitung dann nicht austeilt, wenn er das Gefühl hat, dass der Kunde das ohnehin nicht versteht.
Natürlich gibt es die Dokumente auch online auf Viessmann.de.
Es gibt sogar noch "Planungsunterlagen".
Und was ist mit solchen Sachen wie Inbetriebnahmeprotokoll, Protokoll über Dichtigkeitsprüfung Gasleitung, Therme und Wasserinstallation, Fachunternehmererklärung usw.? Muss man diese Unterlagen als Betreiber einer Gas-Heizungsanlage nicht haben?
 

Heizi54

Guest
Braucht man im Schadens- oder Katastrophenfall (kein Scherz). Im Normalfall interessiert sich niemand dafür.

Vor über 10 Jahren hatten wir mal einen Ölschaden infolge der Überfüllung von Öltanks durch den Öllieferanten, weil der Wahnsinnige die vier Tanks entgegen den Vorschriften manuell bis Oberkante Unterlippe aufgefüllt hatte, was verboten ist. Die Tanks hatten außerdem eine automatische Abschaltungvorrichtung, die der Lieferant nicht benutzt hatte. Wegen des vorhandenen Zweirohrsystems (das war erlaubt) kam es nach dem Einschalten der Heizung zum Überlaufen des Heizöltanks 1.
Es kam zu einem Zivilprozess mit Gutachtern. Wir bekamen vom Richter die Hälfte der Schuld und damit auch die Hälfte der Kosten zugesprochen. Begründung: Die Öltanks(!), also nicht die Heizung, seien nicht regelmäßig gewartet worden.
Es war klar, dass der Richter uns die Hälfte der Schuld geben wollte, um zu verhindern, dass wir in die nächste Instanz gehen konnten. Da wäre das Urteil nämlich mit Sicherheit kassiert worden. Das mögen Richter nicht. Richter mögen aber außergerichtliche Einigungen.
 
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Seebär

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Braucht man im Schadens- oder Katastrophenfall (kein Scherz). Im Normalfall interessiert sich niemand dafür.

Vor über 10 Jahren hatten wir mal einen Ölschaden infolge der Überfüllung von Öltanks durch den Öllieferanten, weil der Wahnsinnige die vier Tanks entgegen den Vorschriften manuell bis Oberkante Unterlippe aufgefüllt hatte, was verboten ist. Die Tanks hatten außerdem eine automatische Abschaltungvorrichtung, die der Lieferant nicht benutzt hatte. Wegen des vorhandenen Zweirohrsystems (das war erlaubt) kam es nach dem Einschalten der Heizung zum Überlaufen des Heizöltanks 1.
Es kam zu einem Zivilprozess mit Gutachtern. Wir bekamen vom Richter die Hälfte der Schuld und damit auch die Hälfte der Kosten zugesprochen. Begründung: Die Öltanks(!), also nicht die Heizung, seien nicht regelmäßig gewartet worden.
Es war klar, dass der Richter uns die Hälfte der Schuld geben wollte, um zu verhindern, dass wir in die nächste Instanz gehen konnten. Da wäre das Urteil nämlich mit Sicherheit kassiert worden. Das mögen Richter nicht. Richter mögen aber außergerichtliche Einigungen.
Sowas ist immer mies, bringt viel Aufregung weil Ärger, kostet Geld und am Ende wundert man sich über die Rechtsprechung. Aber was willst Du machen? Die Unterlagen braucht man schon als Nachweis, wenn mal jemandem einfällt, dass er sie sehen will. Wenn`s eine Explosion gibt, dann sind nicht nur die weg sondern auch der Betreiber, wenn er zu Hause im tiefsten Schlaf in seinem Bette liegt.
 

Seebär

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Mein Heizungsbauer hat mir mal erklärt, dass er die Montage-und Serviceanleitung dann nicht austeilt, wenn er das Gefühl hat, dass der Kunde das ohnehin nicht versteht.
Klingt ein bischen nach Ausrede. Manche müssen eben öfter durchlesen, bis sie es kapieren. Geht mir auch so.;)
 

Seebär

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Mir wurden nach Einbau vor ein paar Monaten ein dicker Ordner mit Anleitungen, Wartungsformularen usw. übergeben.
Kannst Du mir sagen, ob da auch Protokolle von Dichtigkeitsprüfungen oder ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll dabei waren? Vordrucke dafür gibt es ja beim Handwerk.
 
tanto

tanto

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Kannst Du mir sagen, ob da auch Protokolle von Dichtigkeitsprüfungen oder ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll dabei waren? Vordrucke dafür gibt es ja beim Handwerk.
Solche Protokolle sind nicht dabei. Neben der Montage- und Betriebsanleitungen der Therme und der Abgasanlage sowie Konformitätserklärungen sind nur je ein Service-Heft der Therme und des UWS-Systemtrenners enthalten.

Im Serviceheft ist nur eine Spalte, die man vielleicht als Inbetriebnahmeprotokoll ansehen könnte. Ist bloß nicht ausgefüllt…
IMG_5244.jpeg
 
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Seebär

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Solche Protokolle sind nicht dabei. Neben der Montage- und Betriebsanleitungen der Therme und der Abgasanlage sowie Konformitätserklärungen sind nur je ein Service-Heft der Therme und des UWS-Systemtrenners enthalten.

Im Serviceheft ist nur eine Spalte, die man vielleicht als Inbetriebnahmeprotokoll ansehen könnte. Ist bloß nicht ausgefüllt…
Anhang anzeigen 45068
Hätte er aber bei Inbetriebnahme kontrollieren und auch in der Spalte eintragen müssen. Jetzt hast Du eigentlich keinen Nachweis. Ich weiß nicht warum das nicht gemacht wird. Macht alles zu viel Arbeit und der Betreiber ist nach her der Dumme, wenn was ist und das Ding ist abgenommen.
 

Seebär

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Solche Protokolle sind nicht dabei. Neben der Montage- und Betriebsanleitungen der Therme und der Abgasanlage sowie Konformitätserklärungen sind nur je ein Service-Heft der Therme und des UWS-Systemtrenners enthalten.

Im Serviceheft ist nur eine Spalte, die man vielleicht als Inbetriebnahmeprotokoll ansehen könnte. Ist bloß nicht ausgefüllt…
Anhang anzeigen 45068
Blöde Frage, was ist ein UWS-Systemtrenner?
 

Seebär

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Danke fürs einstellen. Mit der Geschichte habe ich auch Magenschmerzen. Bei mir ist Anlagenbefüllung über KFE Hahn unter Therme erfolgt mit HEH9 bei vorh. Parametern von 13,2 dH, ph 7,52 . Vom Heizer wurden andere Angaben gemacht, wo immer die auch her sind. Bin mir auch nicht sicher, ob das angegebene Anlagenvolumen stimmt. Kann man das irgendwie ermitteln? Habe HK und FBH. Weishaupt emphiehlt Vollentsalzung. Ist bei mir aber nicht angekreuzt. Auch nicht, ob über die Lebensdauer das 3-fache des Anlagenvolumen überschreitet.
 
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