Habecks Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen ab 2024 verunsichert viele Menschen, vor allem in Mehrfamilienhäusern. Wer wird verschont und wer nicht? Eine Auswahl mit acht Fragen und Antworten.
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" Bei Bestandsgebäuden kann auch eine (neue) Gas- oder Ölheizung eingebaut und betrieben werden, die
innerhalb von drei Jahren in eine Hybridheizung (Gas- oder Ölkessel und eine Wärmepumpe) umgebaut wird. Nach dem Umbau kann dann der Gas- oder Ölkessel für die Spitzenlast genutzt werden, sofern die Grundlast entsprechend der 65-Prozent-EE-Vorgabe durch eine erneuerbare Heizung gedeckt wird."
Frage 3: Wie will die Politik das Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen kontrollieren?
" Im noch aktuellen Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2020 sind bereits Bußgelder für „vorsätzliche“ oder „leichtfertige“ Ordnungswidrigkeiten bei den Heizungen vorgesehen. Wer etwa gegen die Fristvorschriften (30 Jahre Betriebszeit) weiterhin einen fossilen Heizkessel betreibt, einbaut oder aufstellt, kann „mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden“. Niedrigere Strafen von bis zu 10.000 Euro sind etwa für die verpasste Inspektion oder einen nicht rechtzeitig überreichten Energieausweis vorhergesehen. "
Frage 5: Was kostet eine Wärmepumpe mit Einbau in Deutschland?
" Die erste Voraussetzung für den Einbau einer Wärmepumpe ist ein gut gedämmtes Haus. Darauf verweisen
auch die Verbraucherzentralen. Generell liegen die Preise für ein Gerät je nach Bauart zwischen 10.000 und 20.000 Euro, laut dem Portal Energieheld im Durchschnitt bei 18.750 Euro. n"
Frage 6: Was ist die Lebensdauer einer Wärmepumpe?
" Die Lebensdauer einer Wärmepumpe ist je nach der Bauart und Qualität auf maximal 30 Jahre begrenzt. "
Beim Pufferspeicher, der von allen Innenkomponenten den größten Platz braucht, rechnet man im Schnitt mit einem Speichervolumen von 40 bis 80 Liter pro kWh Leistung.