AwSV Zertifizierung

Diskutiere AwSV Zertifizierung im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, gilt die seit 2017 verpflichtende AwSV Zertifizierung für Arbeiten an Öl-Anlagen für den gesamten Betrieb oder ist die Personen abhängig...
BrunoB

BrunoB

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Hallo,

gilt die seit 2017 verpflichtende AwSV Zertifizierung für Arbeiten an Öl-Anlagen
für den gesamten Betrieb oder ist die Personen abhängig,
d.h. muss der Monteur zertifiziert sein?

gruss Bruno
 
Hausdoc

Hausdoc

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d.h. muss der Monteur zertifiziert sein?
JEDER Monteur.

Zusätzlich gibt es eine verantwortliche Person für den Betrieb die selbstverständlich auch zertifiziert sein muss.


PS: Die Zertifizierung ist zeitllich begrenzt und muss regelmäßig aktualisiert werden
 
cephalopod

cephalopod

Experte
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Falsch!
Es muss nicht JEDER Monteur die Zertifizierung haben!
Es ist völlig ausreichend, wenn ein betrieblich Verantwortlicher den Lehrgang und die Prüfung absolviert hat.
Er muss allerdings entsprechende Ausbildung, Erfahrung und betriebliche Funktion haben.

gilt die seit 2017 verpflichtende AwSV Zertifizierung für Arbeiten an Öl-Anlagen
für den gesamten Betrieb oder ist die Personen abhängig,
d.h. muss der Monteur zertifiziert sein?
Das Unternehmen muss zertifiziert sein und alle Mitarbeiter, die relevante Arbeiten ausführen, geschult sein.
Ich bin z.B. in unserem Betrieb die verantwortliche Person und schule selber die Kollegen, einmalig und jährlich wiederkehrend.

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV)
§ 63 Pflichten der Fachbetriebe
(1) Der Fachbetrieb hat sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen nach §61 Absatz 2 oder an anderen gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt.

Die günstigten Seminare dazu gibt es z.B. bei der


Die bieten die Grundschulung an, sowie einen wiederkehrenden, verpflichtenden Erfahrungsaustausch.

Nach dem Lehrgang wird der Betrieb auditiert, einmalig und auch wiederkehrend.
Dabei wird z.B. geprüft ob die technische und organisatorische Ausstattung für die durchführung der Arbeiten vorhanden ist und die Schulung der Mitarbeiter regelmäßig erfolgt.
 
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tricotrac

tricotrac

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Falsch!
Es muss nicht JEDER Monteur die Zertifizierung haben!
Es ist völlig ausreichend, wenn ein betrieblich verantwortlicher den Lehrgang und die Prüfung absolviert hat.
Er muss allerdings entsprechende Ausbildung, Erfahrung und betriebliche Funktion
Du bist auf dem Holzweg. Nenne uns deine Informationsquelle. Ich zitiere :

Zu beachten ist außerdem, dass die technisch verantwortlichen Leiter in den Fachbetrieben künftig wiederkehrend alle zwei Jahre an einer anerkannten Schulung teilnehmen müssen. Auch das eingesetzte Personal ist regelmäßig (2 Jahre) in externen Fortbildungsveranstaltungen zu qualifizieren.

Dabei wird z.B. geprüft ob die technische und organisatorische Ausstattung für die durchführung der Arbeiten vorhanden ist und die Schulung der Mitarbeiter regelmäßig erfolgt.
Und hier liegt schon der Widerspruch deiner Behauptung.
 

seeigel

Profi
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Ich bin z.B. in unserem Betrieb die verantwortliche Person und schule selber die Kollegen, einmalig und jährlich wiederkehrend.
Auch das eingesetzte Personal ist regelmäßig (2 Jahre) in externen Fortbildungsveranstaltungen zu qualifizieren.
Ist das wirklich ein Widerspruch?
Welche Ausbildung/Qualifizierung hat er?

Wenn der externe Kurs so wie unser Rotkreuzkurs ist ....
Viel Gerede um nichts
etwas Seitenlage
Etwas Herzdruckmassage mit Defibrillator
theoretisch abbinden
und ganz viel was man nicht soll
zB nicht mit dem Auto zum Arzt bringen
Krankenwagen rufen bei der kleinsten Verletzung
 
cephalopod

cephalopod

Experte
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05.10.2021
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14.103
Ist das wirklich ein Widerspruch?
Welche Ausbildung/Qualifizierung hat er?
Steht in der AwSV:

(2) Eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft darf einen Betrieb nur als Fachbetrieb zertifizieren, wenn dieser Betrieb

[...]

2. eine betrieblich verantwortliche Person bestellt hat mit

a) erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk, mit erfolgreichem Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung oder mit einer geeigneten gleichwertigen Ausbildung,

b) mindestens zweijähriger Praxis in dem Tätigkeitsgebiet des Fachbetriebs und

c) ausreichenden Kenntnissen in den in Satz 2 genannten Bereichen, die in einer Prüfung nachgewiesen wurden,
Letzteres wird durch den Lehrgang bei TÜV / Dekra / Üchem nachgewiesen.

Und wer hat was von "externen Fortbildungsveranstaltungen" für das eingesetzte Personal gesagt?
 
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