Sobald dieser Leasingvertrag mit dem (jetzigen Besitzer) Vertragspartner abgeschlossen ist, hat der Mieter so gut nichts mehr zu Sagen oder weiter mitzubestimmen. Dann für die Einstellungen am Gerät für eine optimale Raumwärme ( +20C°) und der Behaglichkeit wie auch die Nutzungszeiten des Warmwassers hat eben nur der Heizung Geräte Vermieter das Sagen nach den neusten gesetzlichen Vorgaben.
Genau wenn mal an der Heizung etwas sein sollte, dann hat im Vertrag Fall eben nur der Gerätevermieter das alleinige Sagen, genau auch den Zutritt zu dem Heizungsgerät. In verschiedenen Fällen gerade bei Mehrfamilien Häuser haben eben nur der Heizung Vermietung, Partner oder die Vertraglich gebunden Heizung Fachfirmen eben den Zutritt zum Heizungsraum gegeben, auch für die Haupthaustür.
Ein weiterer Zutritt zum Heizungsraum wie auch den Hauseingang ist nur (für den Hausbesitzer, der Vertragspartner) geduldet, da keine Veränderungen (Einstellungen) am Vertrag Gerät erwünscht sind. Dort ist auch eine Störung Fernüberwachung für die Heizung mit installiert, da dort der Heizungsraum von Draußen zugänglich ist, wurde zur Überwachung auch eine Heizungsraum Eingang Türüberwachung mit installiert.
Damit sollte sichergestellt werden, dass dort auch nicht der Hausmeister oder ein anderer neugieriger Wohnungsmieter sich einfach an der Heizung mitzuschaffen macht. Wenn der Vertrag Heizung Kundendienst dort mit seinem Masterschlüssel in diesen Heizungsraum wollte, so musste der vor dem Öffnen der Heizungsraumtür den dortigen Anwesenheit-Schalter bedienen.
Denn dieser Anwesenheitsschalter wurde mit seinem Masterschlüssel bedient, so wurde diese Meldung an die Zentrale Überwachung gemeldet. Dann im Heizungsraum angekommen musste im vorhandenen Heizung Buch erstens die Anwesenheit des Mitarbeiters mit seiner Kennungsnummer eingetragen werden, wie auch die ausgeführten Arbeiten mit den genauen Arbeitsstunden, damit auch später alles auf der Abrechnung nachvollziehbar, für den folgenden Technikmitarbeiter, damit keine Doppelarbeiten in der Arbeitsausführung Garantiezeit mit berechnet werden.
Das Ganze ist einmal für die im Vertrag stehende Heizung Kundendienst Fachfirma, interessant, aber im nach herein eine auch Finanzelle Unverträglichkeit. Denn auch in diesen Handwerker- Vertrag, ist eine ständige 24 Std. Notdienstbereitschaft im Service Vertrag geregelt. Mit anderen Worten bei einer Störung muss der Heizungstechniker innerhalb von 2 Std. dort beim Vertragspartner in den Heizungsraum vor Ort sein und bei der Zentralen Überwachung und sich mit seiner Techniker Kennung bei der Überwachung Zentrale sich dort mit Anmelden...
Bei so vielen vertraglichen Verpflichtungen besonderes der 24 Std. Notdienst mit der 2 Std. Verfügbarkeit, gut bei einem großen Energiedienstleister wie die EWE oder ÜNH und der ganzen anderen Energie Verteiler oder Gemeinden mag das mit dem Notdienst dort bei ein Netzausfall so üblich sein, aber hier bei einer Heizung ist das ganze doch recht überzogen.. Es kann für den einen eine gute Sache sein, aber unter dem Schlussstrich hat der Energieversorger einmal, mit der Energielieferung wie auch die Betriebsweise der vermiedenen Heizung letztlich das besser und gute Verdienst sagen.
Nur der Nutzer hat deren Rechnungen und Handlungen alles mitzubezahlen, was aber bei einer Eigentum-Anlage doch besser geregelt ist... Mit anderen Worten ein jeder soll es sich genau überlegen, ob dieser so ein Vertragsverhältnis eingehen möchte..