Heizung mieten

Diskutiere Heizung mieten im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo Die Stadtwerke bietet das mieten einer Heizung an. Da in mehreren Mietobjekten die Thermen zu alt sind und es keine Ersatzteile mehr gibt ...

hotz

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Hallo
Die Stadtwerke bietet das mieten einer Heizung an.
Da in mehreren Mietobjekten die Thermen zu alt sind und es keine Ersatzteile mehr gibt , kamen wir auf Anraten auf diese Idee.
Was meint ihr dazu?
Hotz
 
Hausdoc

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Mehrere Nachteile
Nur 1 Vorteil
 
cephalopod

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Die Stadtwerke bietet das mieten einer Heizung an.
Da in mehreren Mietobjekten die Thermen zu alt sind und es keine Ersatzteile mehr gibt , kamen wir auf Anraten auf diese Idee.
Was meint ihr dazu?
Wäre eher Leasing.
Wie sind die Konditionen?

Steuerlich vermutlich sehr interessant bei vermieteten Objekten :thumbup:
 
Hausdoc

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Vorteil: Kaum Investiton nötig.
Nachteile: Langfristig deutlich teurer. Streit mit Mietern vorprogrammiert, da eine Heizung zur Mietsache gehört. Somit muss der Vermieter die Mietkosten allein tragen. Immer wieder Konflikte bei nicht genau definierten Schnittstellen im Reparaturfall. Thema Notdienst entscheidet der Geräteeigentümer usw.
 
cephalopod

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Streit mit Mietern vorprogrammiert, da eine Heizung zur Mietsache gehört. Somit muss der Vermieter die Mietkosten allein tragen. Immer wieder Konflikte bei nicht genau definierten Schnittstellen im Reparaturfall. Thema Notdienst entscheidet der Geräteeigentümer usw.
Und wo ist da der Unterschied zu gekauften statt geleasten Heizungen?

Vermutlich gibt es auch ein Rundum-Sorglos-Paket dazu?
Gibt es beim PKW-Leasing ja auch.
 
Hausdoc

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Vermutlich gibt es auch ein Rundum-Sorglos-Paket dazu?
Nur auf dem Papier.

Ich kenne 2 Anwesen ( Eine Erbengemeinschaft und eine Eigentümergemeinschaft aus 144 Eigentümern.) die sowas gemacht haben ( Heizung gemietet) Über Jahre hinweg Fiasko.
 

1731

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Hallo
Die Stadtwerke bietet das mieten einer Heizung an.
Da in mehreren Mietobjekten die Thermen zu alt sind und es keine Ersatzteile mehr gibt , kamen wir auf Anraten auf diese Idee.
Was meint ihr dazu?
Hotz
Daran verdient nur einer und das bist nicht du😉
 
cephalopod

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Daran verdient nur einer und das bist nicht du😉
Und wenn du für die Heizung einen Kredit aufnehmen musst?

Die Leasingraten lassen sich bestimmt einfacher von der Steuer absetzen als die Kreditzinsen
 
Hausdoc

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Wäre dieses "Fiasko" bei einer gekauften Heizung nicht passiert?
Nein, weil im Reparaturfall der Eigentümer festgestanden hätte.

Beispiel: Heizkreispumpe defekt.
Betreiber der Heizanlage behauptet :Gehört nicht zur vermieteten Heizanlage. Erbengemeinschaft sagt: Warum haben wir dann eine komplette Anlage gemietet? Betreiber argumentiert. Pumpe allein kann man micht mieten........ usw....... Am Ende habe ich die Pumpe nach 8 Wochen und ewigem Mailverkehr wieder ausgebaut - und auf den Kosten sitzen geblieben.
 
kolobezka

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Hallo
Die Stadtwerke bietet das mieten einer Heizung an.
Da in mehreren Mietobjekten die Thermen zu alt sind und es keine Ersatzteile mehr gibt , kamen wir auf Anraten auf diese Idee.
Was meint ihr dazu?
Hotz
ja, ist super Idee
SW vermietet Heizung für 20Jahre und das inflationsangepasst,das passt in die heutige Zeit. Das nenn ich moderne Enteignung, nur weiter so.
Zum Schluss kann man noch die Freiheit der Gedanken mieten :coffee:

p.s
wobei ich diese Idee der "SW" u.a. genial finde,
man baut auf und vermietet, das ist maximale Rendite. Wäre ich nochmal jung, würde ich sofort damit starten. Die Firmenkonstruktion ist dabei sehr wichtig sonst wird die Steuerlast zu gross. :coffee:
Wer das richtig anstellt, ist in wenigen Jahren aus dem "Schneider" ;)














 
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Techniker 2

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Sobald dieser Leasingvertrag mit dem (jetzigen Besitzer) Vertragspartner abgeschlossen ist, hat der Mieter so gut nichts mehr zu Sagen oder weiter mitzubestimmen. Dann für die Einstellungen am Gerät für eine optimale Raumwärme ( +20C°) und der Behaglichkeit wie auch die Nutzungszeiten des Warmwassers hat eben nur der Heizung Geräte Vermieter das Sagen nach den neusten gesetzlichen Vorgaben.

Genau wenn mal an der Heizung etwas sein sollte, dann hat im Vertrag Fall eben nur der Gerätevermieter das alleinige Sagen, genau auch den Zutritt zu dem Heizungsgerät. In verschiedenen Fällen gerade bei Mehrfamilien Häuser haben eben nur der Heizung Vermietung, Partner oder die Vertraglich gebunden Heizung Fachfirmen eben den Zutritt zum Heizungsraum gegeben, auch für die Haupthaustür.

Ein weiterer Zutritt zum Heizungsraum wie auch den Hauseingang ist nur (für den Hausbesitzer, der Vertragspartner) geduldet, da keine Veränderungen (Einstellungen) am Vertrag Gerät erwünscht sind. Dort ist auch eine Störung Fernüberwachung für die Heizung mit installiert, da dort der Heizungsraum von Draußen zugänglich ist, wurde zur Überwachung auch eine Heizungsraum Eingang Türüberwachung mit installiert.

Damit sollte sichergestellt werden, dass dort auch nicht der Hausmeister oder ein anderer neugieriger Wohnungsmieter sich einfach an der Heizung mitzuschaffen macht. Wenn der Vertrag Heizung Kundendienst dort mit seinem Masterschlüssel in diesen Heizungsraum wollte, so musste der vor dem Öffnen der Heizungsraumtür den dortigen Anwesenheit-Schalter bedienen.

Denn dieser Anwesenheitsschalter wurde mit seinem Masterschlüssel bedient, so wurde diese Meldung an die Zentrale Überwachung gemeldet. Dann im Heizungsraum angekommen musste im vorhandenen Heizung Buch erstens die Anwesenheit des Mitarbeiters mit seiner Kennungsnummer eingetragen werden, wie auch die ausgeführten Arbeiten mit den genauen Arbeitsstunden, damit auch später alles auf der Abrechnung nachvollziehbar, für den folgenden Technikmitarbeiter, damit keine Doppelarbeiten in der Arbeitsausführung Garantiezeit mit berechnet werden.

Das Ganze ist einmal für die im Vertrag stehende Heizung Kundendienst Fachfirma, interessant, aber im nach herein eine auch Finanzelle Unverträglichkeit. Denn auch in diesen Handwerker- Vertrag, ist eine ständige 24 Std. Notdienstbereitschaft im Service Vertrag geregelt. Mit anderen Worten bei einer Störung muss der Heizungstechniker innerhalb von 2 Std. dort beim Vertragspartner in den Heizungsraum vor Ort sein und bei der Zentralen Überwachung und sich mit seiner Techniker Kennung bei der Überwachung Zentrale sich dort mit Anmelden...

Bei so vielen vertraglichen Verpflichtungen besonderes der 24 Std. Notdienst mit der 2 Std. Verfügbarkeit, gut bei einem großen Energiedienstleister wie die EWE oder ÜNH und der ganzen anderen Energie Verteiler oder Gemeinden mag das mit dem Notdienst dort bei ein Netzausfall so üblich sein, aber hier bei einer Heizung ist das ganze doch recht überzogen.. Es kann für den einen eine gute Sache sein, aber unter dem Schlussstrich hat der Energieversorger einmal, mit der Energielieferung wie auch die Betriebsweise der vermiedenen Heizung letztlich das besser und gute Verdienst sagen.

Nur der Nutzer hat deren Rechnungen und Handlungen alles mitzubezahlen, was aber bei einer Eigentum-Anlage doch besser geregelt ist... Mit anderen Worten ein jeder soll es sich genau überlegen, ob dieser so ein Vertragsverhältnis eingehen möchte..
 
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hotz

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Sobald dieser Leasingvertrag mit dem (jetzigen Besitzer) Vertragspartner abgeschlossen ist, hat der Mieter so gut nichts mehr zu Sagen oder weiter mitzubestimmen. Dann für die Einstellungen am Gerät für eine optimale Raumwärme ( +20C°) und der Behaglichkeit wie auch die Nutzungszeiten des Warmwassers hat eben nur der Heizung Geräte Vermieter das Sagen nach den neusten gesetzlichen Vorgaben.

Genau wenn mal an der Heizung etwas sein sollte, dann hat im Vertrag Fall eben nur der Gerätevermieter das alleinige Sagen, genau auch den Zutritt zu dem Heizungsgerät. In verschiedenen Fällen gerade bei Mehrfamilien Häuser haben eben nur der Heizung Vermietung, Partner oder die Vertraglich gebunden Heizung Fachfirmen eben den Zutritt zum Heizungsraum gegeben, auch für die Haupthaustür.

Ein weiterer Zutritt zum Heizungsraum wie auch den Hauseingang ist nur (für den Hausbesitzer, der Vertragspartner) geduldet, da keine Veränderungen (Einstellungen) am Vertrag Gerät erwünscht sind. Dort ist auch eine Störung Fernüberwachung für die Heizung mit installiert, da dort der Heizungsraum von Draußen zugänglich ist, wurde zur Überwachung auch eine Heizungsraum Eingang Türüberwachung mit installiert.

Damit sollte sichergestellt werden, dass dort auch nicht der Hausmeister oder ein anderer neugieriger Wohnungsmieter sich einfach an der Heizung mitzuschaffen macht. Wenn der Vertrag Heizung Kundendienst dort mit seinem Masterschlüssel in diesen Heizungsraum wollte, so musste der vor dem Öffnen der Heizungsraumtür den dortigen Anwesenheit-Schalter bedienen.

Denn dieser Anwesenheitsschalter wurde mit seinem Masterschlüssel bedient, so wurde diese Meldung an die Zentrale Überwachung gemeldet. Dann im Heizungsraum angekommen musste im vorhandenen Heizung Buch erstens die Anwesenheit des Mitarbeiters mit seiner Kennungsnummer eingetragen werden, wie auch die ausgeführten Arbeiten mit den genauen Arbeitsstunden, damit auch später alles auf der Abrechnung nachvollziehbar, für den folgenden Technikmitarbeiter, damit keine Doppelarbeiten in der Arbeitsausführung Garantiezeit mit berechnet werden.

Das Ganze ist einmal für die im Vertrag stehende Heizung Kundendienst Fachfirma, interessant, aber im nach herein eine auch Finanzelle Unverträglichkeit. Denn auch in diesen Handwerker- Vertrag, ist eine ständige 24 Std. Notdienstbereitschaft im Service Vertrag geregelt. Mit anderen Worten bei einer Störung muss der Heizungstechniker innerhalb von 2 Std. dort beim Vertragspartner in den Heizungsraum vor Ort sein und bei der Zentralen Überwachung und sich mit seiner Techniker Kennung bei der Überwachung Zentrale sich dort mit Anmelden...

Bei so vielen vertraglichen Verpflichtungen besonderes der 24 Std. Notdienst mit der 2 Std. Verfügbarkeit, gut bei einem großen Energiedienstleister wie die EWE oder ÜNH und der ganzen anderen Energie Verteiler oder Gemeinden mag das mit dem Notdienst dort bei ein Netzausfall so üblich sein, aber hier bei einer Heizung ist das ganze doch recht überzogen.. Es kann für den einen eine gute Sache sein, aber unter dem Schlussstrich hat der Energieversorger einmal, mit der Energielieferung wie auch die Betriebsweise der vermiedenen Heizung letztlich das besser und gute Verdienst sagen.

Nur der Nutzer hat deren Rechnungen und Handlungen alles mitzubezahlen, was aber bei einer Eigentum-Anlage doch besser geregelt ist... Mit anderen Worten ein jeder soll es sich genau überlegen, ob dieser so ein Vertragsverhältnis eingehen möchte..
Es sind nur WohnungsThermen die von unserem Instalerteur nach seinem Angebot montiert werden ...
 

hotz

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Und wenn du für die Heizung einen Kredit aufnehmen musst?

Die Leasingraten lassen sich bestimmt einfacher von der Steuer absetzen als die Kreditzinsen
das ist ja das Probleme... nicht mehr möglich leider bis Mitte nächsten Jahres
 
cephalopod

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Ist alles ein Rechenbeispiel
 
kolobezka

kolobezka

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Daran verdient nur einer und das bist nicht du😉

klar,
kein Rentner >65 und das sind inzwischen viele bekommt normalerweise einen Kredit noch kann er viel an der Steuer absetzen, wer nicht viel Steuer oder gar keine zahlt, kann auch keine absetzen :coffee:
ja und so ein altes Häuschen an dem alles gemacht werden muss, Fenster,Isolierung komplett, Heizung komlett, dass geht dann schon ins Geld. Ich sag mal, abreissen und neubauen ist sinnvoller.
Davon sollte man 70% bekommen, was meint ihr? ;)

wie war det bis 70% Zuschuss vom Staat?, muss aber alles vorher finanziert werden:coffee:
 
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hotz

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Hi
Also...
Für ein Angebot über 7.000,- € brutto des Installateur s würden wir
126,-€ im Monat für 15 Jahre bezahlen🙈😱😳
Das wären dann mehr als 3 Mal so viel ca. 22.000,-€
, allerdings mit Wartung etc.
Dazu kommt Grundbuch Eintrag ...
Das rechnet sich nicht.
Hotz
 
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