eb8
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Die individuelle Heizkostenabrechnung ist ja verbrauchsbezogen. Wenn der Verwalter unserer WEG in einem Jahr mehr Öl einkauft als wir verbrauchen, muss er uns dann im selben Jahr eine Gutschrift geben oder kann er das Geld stehen lassen? Wenn er in einem späteren Jahr weniger einkauft und wir mehr verbrauchen, wie wird das nachberechnet?