Gutschrift / Lastschrift Ölrest

Diskutiere Gutschrift / Lastschrift Ölrest im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Die individuelle Heizkostenabrechnung ist ja verbrauchsbezogen. Wenn der Verwalter unserer WEG in einem Jahr mehr Öl einkauft als wir verbrauchen...

eb8

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Die individuelle Heizkostenabrechnung ist ja verbrauchsbezogen. Wenn der Verwalter unserer WEG in einem Jahr mehr Öl einkauft als wir verbrauchen, muss er uns dann im selben Jahr eine Gutschrift geben oder kann er das Geld stehen lassen? Wenn er in einem späteren Jahr weniger einkauft und wir mehr verbrauchen, wie wird das nachberechnet?
 
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Besser ist ein Jahr abzurechnen, und nur das heranzuziehen was auch verbraucht wurde.
Deswegen heisst es ja Jahresabrechnung.
Was wäre denn wenn einer zwischendurch auszieht, der hätte ja nichts davon.

Gruß Installer 🙋‍♂️
 

eb8

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Ja, das meine ich auch. Frage: darf er überhaupt so abrechnen? Wie du richtg schreibst, heißt es JAHRESabrechnung
 
cephalopod

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Die individuelle Heizkostenabrechnung ist ja verbrauchsbezogen. Wenn der Verwalter unserer WEG in einem Jahr mehr Öl einkauft als wir verbrauchen, muss er uns dann im selben Jahr eine Gutschrift geben oder kann er das Geld stehen lassen? Wenn er in einem späteren Jahr weniger einkauft und wir mehr verbrauchen, wie wird das nachberechnet?
Deswegen ist es sinnvoller nach kWh-Äquivaltenten abzurechnen und nicht jede Öllieferung auf die Mieter umzulegen.
 
ThW

ThW

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Moin

Kaufmännisch gesprochen, sollten Abgrenzungen gemacht werden.

LG ThW
 

KarlZei

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Wenn der Verwalter unserer WEG in einem Jahr mehr Öl einkauft als wir verbrauchen, muss er uns dann im selben Jahr eine Gutschrift geben oder kann er das Geld stehen lassen?
WEG macht sicherlich Spaß ;-)
Vielleicht hilft ja das:
 

helmut m.

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Ein guter Verwalter schaut möglichst darauf, dass er im Dezember noch eine Nachfüllung veranlasst, damit es zu möglichst kleinen Unterschieden zwischen Einkauf und Verbrauch kommt. Das ist so schwer nicht und wie das vergangenen Jahr verbrauchsmäßig war, weiß ein guter Verwalter auch. Das macht es dann auch für die Mieter übersichtlicher.
Wenn doch etwas passiert (zu viel eigekauft), kann / muss der Verwalter einfach den Öleinkauf abgrenzen, d.h. die Übermenge geht im Abrechnungsjahr als Gutschrift zum Ölaufwand und im Folgejahr als Aufwand aus dem Vorjahr.
Wie gesagt, ein guter Verwalter ...
 

eb8

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Es gibt bei uns ein Konto, von dem alles weggeht. Müsste dann ein Unterkonto Öl geführt werden?
 

eb8

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