Sein Anbieter wollte aber 40% vor Auftragsannahme
Ich hätte das mit dem
Vertrag genauer spezifizieren sollen: natürlich meinte ich damit, dass da keinerlei Vorausbezahlungen enthalten sind. Muss auch nicht. Der Vertrag legt fachlich inhaltlich fest, was zu leisten ist von beiden Seiten.
Er ist rechtlich bindend. Für beide!
Wenn der Handwerker sich zusätzlich absichern will (wofür ich Verständnis habe), soll er sich eine Schufa-Auskunft oder ähnliches besorgen. Dann sieht er gleich, mit wem er es zu tun hat und kann dann im Zweifel den Vertrag ablehnen.
Eine
Anzahlung einfach so im Voraus, egal in welcher Höhe, geht gar nicht. Da muss im Vertrag dann schon definitiv geregelt sein, dass die komplette Umsetzung (Lieferung + Einbau + fehlerfreie Inbetriebnahme) spätestens z.B. nach zwei Wochen erfolgen muss. Bei längeren Laufzeiten (der Vorauszahlung) werden Zinsen fällig - mindestens 5% pro Tag. Zu leisten vom HB. Das wird ihn dazu bringen, die Vorauszahlung erst dann zu fordern, wenn die Zahlung für die Teile tatsächlich ansteht inkl. direkt folgendem Einbau. Da würde ich dann durchaus mitgehen.
Falls die geplante Einbauzeit (bei erfolgter Vorauszahlung) nicht gehalten wird, muss sofort die Freigabe der Vorauszahlung erfolgen inkl. Vertragsauflösung (schließlich hat sich der HB ja nicht an seinen eigenen Vertrag gehalten). Nur so ist gesichert, dass sich der HB nicht bereichert durch die Vorauszahlungen und dass der Handwerker ein erhebliches intrinsisches Interesse daran hat, Verträge, wie definiert, zu erfüllen und nicht auf die lange Bank zu schieben.
Was wir hier sehen, sind die Auswüchse einer völlig verfehlten Politik, die auf raffgierige Handwerker treffen, die den Rachen nicht voll genug bekommen können. Mancher HB dürfte Habeck mittlerweile als Schutzpatron führen, dem tgl. gehuldigt wird. Traurig das Ganze.