Zahlungsbedingungen Handwerker Wärmepumpe

Diskutiere Zahlungsbedingungen Handwerker Wärmepumpe im Off Topic Forum im Bereich Off Topic; Hi cephalod, Gibt's da einen typischen Textbaustein, der dann in den Auftrag bei euch eingebaut wird?

thofu

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Unbedingt eine Bankbürgschaft bei so großen Anzahlungen.
Es sollen nicht nur Auftraggeber ihr Geld verplempert haben, auch Handwerksbetriebe sind schon pleite gegangen.
Ist in unserer Firma absolut üblich und gängig.
Eine seriöse Firma sollte nichts dagegen haben.
Hi cephalod, Gibt's da einen typischen Textbaustein, der dann in den Auftrag bei euch eingebaut wird?
 

wpuser

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Mit der Auftragsvergabe ist ja normalerweise ein schriftlich von beiden unterschriebener Vertrag verbunden
Sein Anbieter wollte aber 40% vor Auftragsannahme und nochmal 40% bei Lieferung der Geräte, also 80% der Summe ohne die geringste Arbeitsleistung (von der Anlieferung mal abgesehen). Geht dabei sofort was schief, sind 40% weg. Geht nach der Gerätelieferung was schief, sind 80% weg, wobei der Gerätewert kaum 80% des Auftrags ausmachen dürfte. Da ist der Käufer zu sehr benachteiligt.
 
Austro-Diesel

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Eine Lösung wäre es auch, dass man die Materiallieferung als eigenes Rechtsgeschäft mit dem Einbaubetrieb vereinbart. Also eine Rechnung Großmaterial, eine Rechnung Kleinzeug und Einbau. — Damit stünde bei einer Insolvenz der abgeschlossene Vorgang außer Streit. Eine Anzahlung von 30% aufs Großmaterial erscheint mir dann angemessen und handelsüblich.

Ob dieses Vorgehen mit den deutschen Förderrichtlinien übereinstimmt kann ich als Österreicher nicht sagen.
 

heizregelung

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Sein Anbieter wollte aber 40% vor Auftragsannahme
Ich hätte das mit dem Vertrag genauer spezifizieren sollen: natürlich meinte ich damit, dass da keinerlei Vorausbezahlungen enthalten sind. Muss auch nicht. Der Vertrag legt fachlich inhaltlich fest, was zu leisten ist von beiden Seiten. Er ist rechtlich bindend. Für beide!

Wenn der Handwerker sich zusätzlich absichern will (wofür ich Verständnis habe), soll er sich eine Schufa-Auskunft oder ähnliches besorgen. Dann sieht er gleich, mit wem er es zu tun hat und kann dann im Zweifel den Vertrag ablehnen.

Eine Anzahlung einfach so im Voraus, egal in welcher Höhe, geht gar nicht. Da muss im Vertrag dann schon definitiv geregelt sein, dass die komplette Umsetzung (Lieferung + Einbau + fehlerfreie Inbetriebnahme) spätestens z.B. nach zwei Wochen erfolgen muss. Bei längeren Laufzeiten (der Vorauszahlung) werden Zinsen fällig - mindestens 5% pro Tag. Zu leisten vom HB. Das wird ihn dazu bringen, die Vorauszahlung erst dann zu fordern, wenn die Zahlung für die Teile tatsächlich ansteht inkl. direkt folgendem Einbau. Da würde ich dann durchaus mitgehen.

Falls die geplante Einbauzeit (bei erfolgter Vorauszahlung) nicht gehalten wird, muss sofort die Freigabe der Vorauszahlung erfolgen inkl. Vertragsauflösung (schließlich hat sich der HB ja nicht an seinen eigenen Vertrag gehalten). Nur so ist gesichert, dass sich der HB nicht bereichert durch die Vorauszahlungen und dass der Handwerker ein erhebliches intrinsisches Interesse daran hat, Verträge, wie definiert, zu erfüllen und nicht auf die lange Bank zu schieben.

Was wir hier sehen, sind die Auswüchse einer völlig verfehlten Politik, die auf raffgierige Handwerker treffen, die den Rachen nicht voll genug bekommen können. Mancher HB dürfte Habeck mittlerweile als Schutzpatron führen, dem tgl. gehuldigt wird. Traurig das Ganze.
 
Austro-Diesel

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Mit diesen Anforderungen hätte ich heute nach zwei Jahren noch keine neue Heizung und auch keine PV-Anlage.
 
cephalopod

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Hi cephalod, Gibt's da einen typischen Textbaustein, der dann in den Auftrag bei euch eingebaut wird?
Was meinst du mit Textbausteinen?
Die Bürgschaft bekommst du von der Bank des Auftragnehmers, das ist deren Tagesgeschäft.

Aufpassen würde ich vor allem bei solchen Betrieben, bei denen schon die Gattin oder gar noch minderjährige Kinder im Handelsregister stehen und nicht der vermeintliche "Chef".
Bedeutet, er ist schon mindestens einmal pleite gegangen.
 

wpuser

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gar noch minderjährige Kinder im Handelsregister stehen
Ich weiß ja nicht in welchem Land du lebst und arbeitest, in DE wird die volle Geschäftsfähigkeit (erforderlich für besagten Eintrag) erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht.
 
Austro-Diesel

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Gesellschafter kann man leicht werden, zB durch Erbschaft eines Geschäftsanteils. Der Geschäftsführer muss jedoch definitiv volljährig sein.
 
cephalopod

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Und du kannst offensichtlich keinen Text zu Ende lesen:

"Gegenüber Dritten kann ein Minderjähriger die Gesellschaft nicht vertreten. "
Muss er ja gar nicht, es soll ja nur Gesellschafter sein, weil es der schon einmal pleitegegangene Chef nicht mehr darf 😜
 
cephalopod

cephalopod

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Ich glaube eine Abhandlung über das BGB und das Handelsrecht hilft dem Threadersteller bei seinem Problem nicht weiter.
Ich kann dir aber gerne weiterführende Literatur dazu empfehlen.
 

wpuser

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Ich glaube eine Abhandlung über das BGB und das Handelsrecht hilft dem Threadersteller bei seinem Problem nicht weiter.
Ich kann dir aber gerne weiterführende Literatur dazu empfehlen.
War mir schon klar daß es genau so enden wird. Was ich behaupte brauche ich nicht nachzulesen, das weiß ich einfach.

Der Threadersteller ist mit seiner Frage hier eh falsch. Es gibt dafür keine wirklich brauchbare Lösung.
 
Austro-Diesel

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100%-ige Sicherheit gibt es nicht.

Sogar eine treuhändische Abwicklung hat in meinem Bekanntenkreis schon mal zur Ausbezahlung des Kaufbetrages durch den Treuhänder geführt, obwohl das Kaufobjekt (in dem Fall eine Eigentumswohnung) nicht den Verkaufsunterlagen entsprach. Da es sich um Betrug handelte und der Treuhänder nicht akribisch prüfte bekam der Verkäufer (eine Bauträger-GmbH mit südosteuropäischem Geschäftsführer) zu früh sein Geld, die GmbH wurde liqidiert und futsch war's Vermögen, der baurechtliche Streit blieb am neuen Besitzer hängen.

Man muss sich ein Stück weit auf seinen Instinkt verlassen.
 

Techniker 2

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Oder wie beim Autokauf, Übergabe der kompletten Ware (mit der erforderlichen Dienstleistung) und dann wird der gesamte Betrag fällig, wer das so nicht möchte als Handwerksbetrieb, der sollte von dem Auftrag zu der sehr Freizeit modernen orientierten Firma besser Abstand nehmen...

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cephalopod

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Man muss sich ein Stück weit auf seinen Instinkt verlassen.
So ist es.
Auch ich verlange für die Reservierung unserer Ferienwohnung sofort eine Anzahlung von 20%.
Üblicherweise per Überweisung ohne jegliche Sicherheit.
Wer das nicht möchte, braucht bei uns nicht buchen.
 

G1967

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Das Problem für den Handwerker ist, das teilweise auch die Hersteller eine Anzahlung verlangen. Und wenn die Lieferung erfolgt, liegt die Rechnung komplett auf dem Tisch.
Bei Gasbrennwert mit 5-6000€ kein Problem - aber bei WP und/oder PV kommen da schnell 20-30.000€ zusammen. Und die sollten dann spätestens bei Anlieferung auch bezahlt sein.
 

thofu

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Hallo nochmals,
aus meiner Sicht sind genügend Aspekte zu meiner Eingangsfrage aufgezeigt werden, die mir helfen werden eine brauchbare Abwicklung zu finden.
Besten Dank!
Thomas
 
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Zahlungsbedingungen Handwerker Wärmepumpe

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