Gerhard4
- Mitglied seit
- 20.04.2022
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Hallo Gasheizungsjunge,
nach einem Bericht bei der Verbraucherzentrale NRW ist diese Splittung des Grundversorgungstarifs für Altkunden und Neukunden unzulässig.
Link zu dem Artikel der Verbraucherzentrale NRW:
Du könntest versuchen den Grundversorger darauf aufmerksam zu machen, dass er hier rechtswidrig handelt. Du kannst auch die Verbraucherzentrale einschalten, diese kann den Grundversorger abmahnen. Auch die Information der Netzagentur könnte helfen. Diese kann ein Bussgeld gegen den Grundversorger festsetzen.
"Allerdings wurde den Grundversorgern eine Übergangsfrist eingeräumt. Somit sind Grundversorger erst bis spätestens zum 1. November 2022 verpflichtet, die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise ihrer Grundversorgungsverträge anzupassen und die Aufspaltung der Grundversorgungstarife zu beenden.
Die Grundversorger haben noch eine Übergangszeit bis 1.11.22 schreibt die Verbraucherzentrale NRW,"
Wie hoch Dein Grundversorger nach dem 1.11.2022 den Preis für dann alle Kunden im Grundversorgungstarif machen wird ist ja offen (Alkunden und Neukunden gleicher Preis).
Deswegen ist unklar, ob er mehr oder weniger als die 36 Cent/kWh nehmen wird, die Du bei deinem jetzigen Versorger zukünftig zahlen sollst.
Also wenn Du auch nach weiteren Diskussionen bezüglich Rechtslage mit deinem Grundversorger keinen Vertrag zu dem günstigen Grundversorgungstarif bekommst, ist der Wechsel zum Grundversorger risikobehaftet.
Auf keinen Fall einen Vertrag mit den 65 Cent und 240 EUR Grundgebühr unterschreiben und auch nicht mündlich/telefonisch einen solchen Vertrag abschließen.
Wenn Dein aktueller Vertrag noch bis zum 30.11.2022 läuft, müßtest Du auch dem Grundversorger sagen/schreiben, dass Du ja erst nach dem 1.11.2022 den Strom von ihm haben willst, also zu einem Zeitpunkt, wo er spätestens das unzulässige Tarifsplitting für Alt- und Neukunden im Grundversorgungstarfif beseitigt haben muss.
Wenn trotz aller Bemühungen der Grundversorger auf stur schaltet und Dir jetzt noch keinen besseren Vertrag zum 1.11.2022 oder 30.11.2022 anbietet, musst Du wohl solange warten bis er den einheitlichen Grundtarif allen Kunden bietet.
Du kannst auch auf die Internetseite des Grundversorgers gehen und schauen, welchen Preis er dort für den Grundversorgungstarif veröffentlicht hat.
Wenn er dort nur einen Grundversorgungstarif mit günstigen Konditionen veröffentlicht hat, könntest Du versuchen per email über den Kundenservice einen Vertrag im Grundversorgungstarif zu schließen und dieses Preisblatt herunterladen und der email beizufügen, außerdem in Dein Schreiben hineinschreiben, dass Du zu diesen veröffentlichten Konditionen einen Vertrag schließen willst.
Weißt Du schon was Dein jetziger Versorger nach dem 30.11.2022 fordert, wenn Du seiner Änderung zum 1.11.2022 (36 Cent) nicht zustimmst ?
Gruß Gerhard4
nach einem Bericht bei der Verbraucherzentrale NRW ist diese Splittung des Grundversorgungstarifs für Altkunden und Neukunden unzulässig.
Link zu dem Artikel der Verbraucherzentrale NRW:
Strom und Gas: Preiserhöhungen trotz Garantie und plötzliche Kündigungen | Verbraucherzentrale NRW
Starke Preiserhöhungen trotz Preisgarantie, Lieferstopps, Preisunterschiede zwischen Bestands- und Neukunden bei den Grundversorgern: Ein turbulenter Energiemarkt lässt Strom- und Gaskundschaft ratlos zurück. Wir helfen mit Fragen und Antworten zur aktuellen Situation.
www.verbraucherzentrale.nrw
Du könntest versuchen den Grundversorger darauf aufmerksam zu machen, dass er hier rechtswidrig handelt. Du kannst auch die Verbraucherzentrale einschalten, diese kann den Grundversorger abmahnen. Auch die Information der Netzagentur könnte helfen. Diese kann ein Bussgeld gegen den Grundversorger festsetzen.
"Allerdings wurde den Grundversorgern eine Übergangsfrist eingeräumt. Somit sind Grundversorger erst bis spätestens zum 1. November 2022 verpflichtet, die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise ihrer Grundversorgungsverträge anzupassen und die Aufspaltung der Grundversorgungstarife zu beenden.
Die Grundversorger haben noch eine Übergangszeit bis 1.11.22 schreibt die Verbraucherzentrale NRW,"
Wie hoch Dein Grundversorger nach dem 1.11.2022 den Preis für dann alle Kunden im Grundversorgungstarif machen wird ist ja offen (Alkunden und Neukunden gleicher Preis).
Deswegen ist unklar, ob er mehr oder weniger als die 36 Cent/kWh nehmen wird, die Du bei deinem jetzigen Versorger zukünftig zahlen sollst.
Also wenn Du auch nach weiteren Diskussionen bezüglich Rechtslage mit deinem Grundversorger keinen Vertrag zu dem günstigen Grundversorgungstarif bekommst, ist der Wechsel zum Grundversorger risikobehaftet.
Auf keinen Fall einen Vertrag mit den 65 Cent und 240 EUR Grundgebühr unterschreiben und auch nicht mündlich/telefonisch einen solchen Vertrag abschließen.
Wenn Dein aktueller Vertrag noch bis zum 30.11.2022 läuft, müßtest Du auch dem Grundversorger sagen/schreiben, dass Du ja erst nach dem 1.11.2022 den Strom von ihm haben willst, also zu einem Zeitpunkt, wo er spätestens das unzulässige Tarifsplitting für Alt- und Neukunden im Grundversorgungstarfif beseitigt haben muss.
Wenn trotz aller Bemühungen der Grundversorger auf stur schaltet und Dir jetzt noch keinen besseren Vertrag zum 1.11.2022 oder 30.11.2022 anbietet, musst Du wohl solange warten bis er den einheitlichen Grundtarif allen Kunden bietet.
Du kannst auch auf die Internetseite des Grundversorgers gehen und schauen, welchen Preis er dort für den Grundversorgungstarif veröffentlicht hat.
Wenn er dort nur einen Grundversorgungstarif mit günstigen Konditionen veröffentlicht hat, könntest Du versuchen per email über den Kundenservice einen Vertrag im Grundversorgungstarif zu schließen und dieses Preisblatt herunterladen und der email beizufügen, außerdem in Dein Schreiben hineinschreiben, dass Du zu diesen veröffentlichten Konditionen einen Vertrag schließen willst.
Weißt Du schon was Dein jetziger Versorger nach dem 30.11.2022 fordert, wenn Du seiner Änderung zum 1.11.2022 (36 Cent) nicht zustimmst ?
Gruß Gerhard4