Hallo FlowJoe83,
meines Erachtens ist das rechtlich nicht korrekt, dass der Grundversorger Dich in die teure Ersatzversorgung schieben will.
Er versucht es jedenfalls, aber hat er auch eine Rechtsgrundlage dafür ?
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www.Verbraucherzentrale.de
Versorgungsunternehmen können seit Sommer 2022 in Ausnahmefällen höhere Tarife bei der Ersatzversorgung ansetzen. Das kann für Sie teuer werden. Was Sie tun können und was Sie sonst noch wissen sollten.
www.verbraucherzentrale.de
Dein Fall (Kündigung eines Vertrages und regulärer Wechsel zum Grundversorger) ist doch eigentlich kein Fall einer Ersatzversorgung. denn Vattenfall ist ja nicht insolvent.
Insofern wäre Deine Stromentnahme aus dem Netz konkret Deinem neuen Vertrag mit dem Grundversorger zuzuordnen.
Wie weit ist denn der angestrebte Wechseltermin noch entfernt, das heißt wie lange läuft Dein derzeitiger Vertrag noch ?
Wenn es noch 3 Monate dauert, bis zum Wechsel, dann haben die Stadtwerke doch auch 3 Monate Zeit, um für Dich den Strom einzukaufen.
Ich würde hier nochmals den Grundversorger darauf aufmerksam, dass die Einstufung in die teure Ersatzversorgung falsch ist.
Außerdem würde ich konkret nach der Rechtsgrundlage fragen,
warum Sie Dir den günstigeren Grundversorgungstermin verweigern wollen.
Desweiteren würde ich mich beraten lassen durch Verbraucherzentrale und auch Kontakt zur Netzagentur suchen.
Prinzipiell hat ja die Verbraucherzentrale die Möglichkeit Deinen Grundversorger abzumahnen, wenn er Dich unrechtmäßig in die teure Ersatzversorgung stecken will und kein plausibler Grund dafür vorliegt. Auch die Bundesnetzagentur hat Möglichkeiten, wenn der Grundversorger sich nicht rechtmäßig verhält (Bussgeld).
Wichtig ist noch, wer Dein Grundversorger ist. Prinzipiell der Stromversorger, der in der Deiner Stadt den höchsten Anteil der Kunden hat.
Das können die Stadtwerke sein, aber es muss nicht so sein.
Gruß Gerhard4
P.S.
Ich habe ebenfalls einen Vertrag gekündigt, aber ordentlich, das sind jetzt noch 3 Monate bis zum Wechseltermin. Auch ich möchte beim Grundversorger in den Grundversorgungstarif und nicht in die teurere Ersatzversorgung.