Andreas1956
Experte
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Der Küchenplaner haftet gegenüber der Gansbräterin für sein gesamtes Werk, also für Planung, Beschaffung, Auf- und Einbau sämtlicher Bestandteile, egal ob Schrank oder Herd. Etwaige Probleme die der Hersteller des Werks, das Küchenstudio, mit dem Ofenhersteller haben mag, müssen die Kundin überhaupt nicht jucken. Ihr gegenüber haftet immer und ausschließlich ihr einziger Vertragspartner - der Küchenfritze. Für die durchaus stattlichen Preise, die für derartige Werke aufgerufen werden, darf man ja wohl einwandfreie Leistung erwarten.