JAK
Threadstarter
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- 20.04.2024
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Hallo liebe Mitglieder,
ich werde aus der allgemeinen Antwort zum Intervall der Feuerstättenschau 2x in 7 Jahren nicht so ganz schlau. Vielleicht kann mir ja hier ein Experte nun eine klare Aussage geben.
Wir habe 2019 eine DHH gekauft und im Zuge der Sanierung die alte Ölheizung entfernt und eine neue Gasbrennwerttherme eingebaut. Die Abnahme durch den Schornsteinfeger inkl. Feuerstättenbescheid erfolgte am 25.11.2019. In diesem steht auch als Vermerk, dass der Feuerstättenbescheid vom Voreigentümer aus 2017 hiermit widerrufen wird. Am 11.08.2020 kam der Schornsteinfeger dann wieder zur Feuerstättenschau. Nun hat der Bezirksschirnsteinfeger sich erneut zum 24.04.2024 zur Feuerstättenschau angekündigt.
Meine Frage wäre jetzt:
Gilt die Regel zum Intervall 2x in 7 Jahren nun neu mit der Errichtung der neuen Gastherme 2019? Dann wäre die Feuerstättenschau aus 2020 überflüssig gewesen?
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Schorni, hat dieser mir erklärt, er behält seinen Rythmus alle 3 Jahre bzw. 2x in 7 Jahren bei. Ergo, er war 2017 zur Feuerstättenschau beim Voreigentümer und war dann ja wieder 2020 bei mir. Der Feuerstättenbescheid aus 2019 hätte er nur wegen der neu errichteten Anlage ausgestellt.
Seine Erklärungen erschienen mir allerdings etwas eigenartig, weshalb ich hier jetzt auf eine klare Antwort hoffe.
Ist der Intervall nun unabhängig von Änderungen, bzw. von einer neu installierten Anlage, oder beginnt der 7 Jahre Zyklus neu?
Vielen Dank vorweg für die Antwort!
ich werde aus der allgemeinen Antwort zum Intervall der Feuerstättenschau 2x in 7 Jahren nicht so ganz schlau. Vielleicht kann mir ja hier ein Experte nun eine klare Aussage geben.
Wir habe 2019 eine DHH gekauft und im Zuge der Sanierung die alte Ölheizung entfernt und eine neue Gasbrennwerttherme eingebaut. Die Abnahme durch den Schornsteinfeger inkl. Feuerstättenbescheid erfolgte am 25.11.2019. In diesem steht auch als Vermerk, dass der Feuerstättenbescheid vom Voreigentümer aus 2017 hiermit widerrufen wird. Am 11.08.2020 kam der Schornsteinfeger dann wieder zur Feuerstättenschau. Nun hat der Bezirksschirnsteinfeger sich erneut zum 24.04.2024 zur Feuerstättenschau angekündigt.
Meine Frage wäre jetzt:
Gilt die Regel zum Intervall 2x in 7 Jahren nun neu mit der Errichtung der neuen Gastherme 2019? Dann wäre die Feuerstättenschau aus 2020 überflüssig gewesen?
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Schorni, hat dieser mir erklärt, er behält seinen Rythmus alle 3 Jahre bzw. 2x in 7 Jahren bei. Ergo, er war 2017 zur Feuerstättenschau beim Voreigentümer und war dann ja wieder 2020 bei mir. Der Feuerstättenbescheid aus 2019 hätte er nur wegen der neu errichteten Anlage ausgestellt.
Seine Erklärungen erschienen mir allerdings etwas eigenartig, weshalb ich hier jetzt auf eine klare Antwort hoffe.
Ist der Intervall nun unabhängig von Änderungen, bzw. von einer neu installierten Anlage, oder beginnt der 7 Jahre Zyklus neu?
Vielen Dank vorweg für die Antwort!