SomSan
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wir haben hier noch einen alten Ofenkamin, der halt die Staubschutzverordnung nicht mehr einhält und unser bezirksschornsteinkehrer verlangt mündlich, dass wir den bis zum 1.8. ausser betrieb setzen mit zumauern der Wandöffnung. Im feuerstättenbescheid steht dazu nichts. Wir sind im Sommer nicht im Haus und Handwerker könnten das auch im September erledigen. Nach dem BlmSchV hat man ja bis zum 31.12.2024 Zeit das zu tun.
Welche Frist ist denn nun verbindlich, im Bescheid steht ja nichts, also kann das auch nur als Wunsch eingeordnet werden?
Welche Frist ist denn nun verbindlich, im Bescheid steht ja nichts, also kann das auch nur als Wunsch eingeordnet werden?