zur Wartung verpflichtet??

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Vitodenser

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Da hier einige Leute immer wieder behaupten, man wäre nach seinem Gasliefervertrag zur Wartung der Heizung verplichtet, habe ich mir mal 3 unterschiedliche Lieferverträge angesehen.

In keinem Vertrag konnte ich irgendwas ähnliches lesen!


Alles nur dummes und ahnungsloses Geschwätz?


oder wo steht das im Gasliefervertrag?? ?(
 
Hausdoc

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Vitodenser schrieb:
oder wo steht das im Gasliefervertrag??
Such mal nach TRGI 2008 bzw DVGW Arbeitsblatt G600 im Kleingedruckten.

Letztere schreibt bei Gasgeräten eine regelmäßige Funktionsprüfung (macht der Nutzer täglich selbst) sowie eine mindestens 1 x jährliche Reinigung durch Fachunternehmen vor.
 

Vitodenser

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im Gasliefervertrag???
 

Vitodenser

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Na wo steht das denn jetzt ?

Im Gasliefertrag oder in einem Arbeitsblatt des DVGW??
 

joho38

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Vitodenser schrieb:
Na wo steht das denn jetzt ?

Im Gasliefertrag oder in einem Arbeitsblatt des DVGW??
Ich denke du wirst da nirgendwo fündig werden. Lediglich schreibt der Gesetzgeber vor, dass du deine Anlage in eigener Verantwortung betreibst. Kommt es zu einem Schaden auf Grund fehlender Wartung, ist die Haftpflicht raus und du trägst den Schaden halt selbst. Gaslieferanten und DVGW sind keine Gesetzgeber, ebenso wenig wie die Schornsteinfegergilde.
 

Vitodenser

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Hallo

Danke für die 2 Scans.

Leider ist da nirgends ein Gasliefervertrag dabei. Auch steht da nirgendwo das ich zu einer Wartung verplichtet bin.


Nur das keine Missverständnisse verstehen. Meine Anlage wird jählich durch einen Fachbetrieb gewartet (freiwillig)
 

Stone

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Ist ein Schriftstück der DVGW
 
ThW

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Der Scan2 ist Bestandteil eines JEDEN Gasvetrages und nennt sich "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden".

LG ThW
 
Hausdoc

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Vitodenser schrieb:
Auch steht da nirgendwo das ich zu einer Wartung verplichtet bin.
Doch. THW hat es im Scan 001 gepostet ( Danke dafür, ich hatte die genaue Stelle jetzt nicht mehr im Kopf)

Bestandteil der Gaslieferung ist der korrekte Gasanschluss.
Hierfür bestehen technische Anschlussbedungungen, die die allermeisten (alle?) Gasversorger von DVGW Arbeitsblättern ableiten.

Die REWAG (Regensburg) z.b. entfernt den Gaszähler, wenn dringender Wartungsbedarf besteht und der Nutzer (Mieter) sich weigert , dies durchführen zu lassen.
 

Vitodenser

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Hallo thw
Unter welchem Punkt denn im Scan 2
 

joho38

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ThW schrieb:
Zur Wartung ist niemand verpflichtet, lediglich muss ein Betreiber für den sicheren Betrieb seiner Anlage sorgen. Außerdem kann jeder irgendwelche § aufsetzen. Über Sinn und Unsinn dessen was dabei rauskommt, kann man sicherlich streiten. Für mich verhält sich das mit den § so, als wenn man ein Schild mit dem Hinweis auf eine Feuerwehrzufahrt aufstellt. Aufstellen kann das Schild jeder, aber erst mit einem amtlichen Siegel kann dir einer dieser Ordnungsfuzzis auch einen Strafzettel verpassen, wenn du dich mit deinem Auto dort hingestellt hast. Ansonsten sind die § sinn und wertlos.;-)
 
ThW

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Selbstverständlich ist es jedem Betreiber bzw. Eigentümer selbst überlassen, wie in diesem Fall, eine Wartung ausführen zu lassen oder nicht.
Nur spielen wir das Szenario doch einmal durch......
Dein Haus Brennt und als Verursacher wird der Wärmeerzeuger ermittelt. Das Erste was der Richter fragt, wird sein "Sind die Regeln der Technik eingehalten worden?". Wenn dieses denn mit "Nein" beantwortet werden muss, was meinst du, was der Versicherer dieser Immobilie sagen wird ;)

LG ThW
 

joho38

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Ich kann dir sagen, was die Versicherungen generell sagen werden. Egal ob du eine Wartung hast machen lassen oder nicht, sie werden die Verantwortung immer abschieben und wenn es am Ende die Firma ist, die die Wartung ausgeführt hat.

Nur verhält es sich doch eher so, dass selbst gewartete Anlagen Schaden verursachen können. Wartungen dienen doch eher dazu die Ausfallquote geringer zu halten. Aus reinen Sicherheitsaspekten würde ich keine Wartung machen lassen. Die bietet eine Anlage ohnehin schon mehr als genug.
 

Vitodenser

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Ey Jungs langsam :)

ich komme jetzt nicht mehr mit!


Also bin ich nicht nach Gasliefervertrag verplichtet eine Wartung durchzuführen?? ( Bitte mit ja oder Nein antwortren)

Wie schon gesagt in keinem Vertrag konnte ich bis jetzt irgendwas finden, auch keinen Verweis auf irgendwelche DVGW Arbeitsblättern.

Also ich behaupte jetzt einfach mal das ich nach meinem Gasliefervertrag nicht zur Wartung verpflichtet bin.

Ich habe mich heute auch bei meinem Anbieter informiert! Antwort: NEIN, wie kommen sie da drauf ??.


So Hausdoc und Tricotrac: Wie kommt ihr da drauf?????
 

Vitodenser

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also ich weiß jetzt nicht wo Tricotrac und Hausdoc ihre Informatioen her haben.

Aber In keinem Gasliefervertrag stehen derartige Klauseln ( die wenn sie es würden, sogar gesetzeswidrig sind)

Warum man dann so einen Nonsens in die Welt setzt, ist mir schleierhaft ??? :thumbdown:
 
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zur Wartung verpflichtet??

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