Zulässigkeit der Heizungsanlage über der Badewanne

Diskutiere Zulässigkeit der Heizungsanlage über der Badewanne im DeDietrich/Remeha Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo .Seit Austausch der ständig defekten alten Heizungsanlage ,die sich hinter einer Platte in einer Niesche oberhalb der Badewanne befand,eine...

zaver

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Hallo .Seit Austausch der ständig defekten alten Heizungsanlage ,die sich hinter einer Platte in einer Niesche oberhalb der Badewanne befand,eine neue Heizung von Remeha tzerra,dort eingebaut wurde,ohne Verkleidung,wird diskutiert über die Zulässigkeit und Gefahr ,die von der Anlage ausgeht.Ich wende mich an dieses Forum,um fachkundige Hinweise zu bekommen.Und ich bin ganz gespannt darüber,was Ihr dazu sagt,da ich als Laie die unterschiedlichen Aussagen nicht bewerten kann.Happy Day und vielen Dank von Zaver
 

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Hausdoc

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Naja...... so mit Dchuschvorhang und Duschstange werden Mindestabstände ( Elektrogerät ->Dusche) nicht eingehalten.
Auch eine Verkleidung davor löst nicht das Problem.
Die mindestens 60 cm Abstand zum Wannenrand werden eingehalten - da gibts kein VDE Problem

Damit es betriebssicher ist:
Duschvorhang und Duschstange entfernen
Zusätzlich ist ein FI Schalter 30 mA notwendig
 
Wolfhaus

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Dchuschvorhang und Duschstange werden Mindestabstände ( Elektrogerät ->Dusche) nicht eingehalten.
Duschvorhang oder Kabine und auch die Handbrause, sind nicht zulässig. Ansonsten ist das in vielen Berliner Wohnungen der 60-70 Jahre zu finden.
Duschvorhang und Duschstange entfernen
Zusätzlich ist ein FI Schalter 30 mA notwendig
Ja, und auch die Handbrause entfernen!
 

zaver

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Allso die Duschstange u Vorhang sind nicht vor dem Gerät sondern über dem Badewannenrand gegenüber.Das Gerät hängt quasi mit den Stromleitungen und wie ich gerade noch mal nachlas und 230 volt im Vollwasserkontakt.Heisst glaube ich Strahlwasser.FI schalter ist da.Die kabel unter dem Gerät sind zum Teil nicht isoliert.Fraglich ist wie es durch den langen Wasserkontakt in dem Gerät aussieht.
 
Hausdoc

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.Fraglich ist wie es durch den langen Wasserkontakt in dem Gerät aussieht
Deswegen Duschvorhang und Duschstange entfernen! Dann ibts keinen Wasserkontakt.
Grundsätzlich muss ein FI Schalter 30 mA vorhanden sein, wenn sich 230V Elektroanschlüsse näher als 2,4 m zu Wannenrand befinden
 

KarlZei

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Die mindestens 60 cm Abstand zum Wannenrand werden eingehalten - da gibts kein VDE Problem
Die 60cm zum (theoretischen) Verlassen des Schutzbereichs 2 sind nicht gegeben. Aber das ist völlig egal, weil das Teil in jedem Schutzbereich > 0 montiert und betrieben werden darf, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Also z.B. auch direkt über der Wanne im Schutzbereich 1 außerhalb der Nische. Duschvorhang und Duschstange sind hier irrelevant.
Voraussetzungen: Gerät hat min. die Schutzart IPX4, der Hersteller lässt es zu (z.B. raumluftunabhängig) und der elektrische Anschluss entspricht den Vorschriften (u.a. keine Steckdose im Schutzbereich / Festanschluss).

Ein Schutzschalter ist auf jeden Fall sinnvoll und dürfte eh schon vorhanden sein, weil schon lange für Bäder Pflicht. Bei korrektem und alleinigem Anschluss der Therme ist er bzw. ein zusätzlicher FI nur für die Therme aber wohl nicht zwingend erforderlich.

Davon ab ist die Elektroinstallation zu hinterfragen: kein Kantenschutz, keine Befestigung, ggf. ein zu heißes Heizungsrohr berührend und es sieht so aus, als ob das Netzkabel außerhalb der Therme zusammengeflickt wurde. Und der Niederspannungsanschluss, naja.
Immer gut lüften ;-)
 
Hausdoc

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@KarlZei ...

Mitte mal mit Basics der VDE Vorschriften beschfätigen.

Der ganze Beitrag ist nämlich fachlich .......sagen wir mal....abstrakt..... ;)
 

KarlZei

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Der ganze Beitrag ist nämlich fachlich .......sagen wir mal....abstrakt..... ;)
Wie wäre es, wenn Du einfach nur sagen würdest, was Dir (zu) "abstrakt" ist? Ich erkläre es bei Bedarf gerne. Oder alternativ einfach mal Nachfragen beantworten; z.B.:
  • Was willst Du mit den "mindestens 60 cm Abstand zum Wannenrand" zum Ausdruck bringen? Und welcher Wannenrand ist hier überhaupt gemeint bzw. relevant.
  • In welchen Schutzbereichen dürfen Gasthermen installiert werden?
  • In welchem Schutzbereich ist die Therme installiert?
  • Wo ist festgelegt, dass die Therme über einen FI-Schalter angeschlossen sein muss?
  • Muss es ein zusätzlicher FI-Schalter nur für die Therme sein oder reicht der Anschluss an einen bereits mit FI-Schalter abgesicherten Stromkreis?
  • Warum müssen Duschvorhang und Duschstange entfernt werden? Und/oder welchen Einfluss haben die auf die VDE-gerechte Installation?
  • Was ist mit Wasserkontakt gemeint und wie 'sorgen' Duschvorhang und Duschstange für Wasserkontakt?
  • Welche Schutzarten müssen Geräte wie Thermen innerhalb der jeweiligen Schutzbereiche haben?
Grundsätzlich muss ein FI Schalter 30 mA vorhanden sein, wenn sich 230V Elektroanschlüsse näher als 2,4 m zu Wannenrand befinden
Das ist grundsätzlich falsch. Zum einen sind FI-Schalter in Räumen mit Wanne/Dusche seit 1984 immer und unabhängig von irgendwelchen Wannenrändern/Schutzbereichen Pflicht (ohne generelle Nachrüstpflicht bei älteren Bauten) und zum anderen gilt das nicht für die hier diskutierte Therme (wenn fest angeschlossen).
 
Hausdoc

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Was willst Du mit den "mindestens 60 cm Abstand zum Wannenrand" zum Ausdruck bringen?
Innerhalb diser 60 cm zum Wannenrand ( oder Duschwannenrand bis gedachte Linie bis 2,1 m Höhe) darf grundsätzlich kein Elektroanschluss vorhanden sein.

In diesem Fall : Wird die Wanne als reine Badewanne genutzt geht das mit dem Abstand ok. Nutzt man die Badewanne zum Duschen gilt sie als Duschwanne. Dann darf sich innerhalb von 2,1 m über dem Wannenrand kein Elektroanschlus befinden.

In welchen Schutzbereichen dürfen Gasthermen installiert werden?
Schutzbereich 3
In welchem Schutzbereich ist die Therme installiert?
Im Fall von Dusche Bereich 1

Wo ist festgelegt, dass die Therme über einen FI-Schalter angeschlossen sein muss?
Definiert sich durch den Abstand zu Schutzbereichen ...demnach nach VDE..... die genaue Quelle müsst ich suchen.

Muss es ein zusätzlicher FI-Schalter nur für die Therme sein oder reicht der Anschluss an einen bereits mit FI-Schalter abgesicherten Stromkreis?
Es reicht 1 Fi Schalter .......wenn der Auslösestrom wenigstens 30 mA beträgt
Warum müssen Duschvorhang und Duschstange entfernt werden? Und/oder welchen Einfluss haben die auf die VDE-gerechte Installation?
Ist Duschstange und Vorhang vorhanden gilt die Badewanne als Dusche....... in dem Fall befände sich die Therme unerlaubt in Schutzbereich 1


Das ist grundsätzlich falsch. Zum einen sind FI-Schalter in Räumen mit Wanne/Dusche seit 1984 immer und unabhängig von irgendwelchen Wannenrändern/Schutzbereichen Pflicht (ohne generelle Nachrüstpflicht bei älteren Bauten) und zum anderen gilt das nicht für die hier diskutierte Therme (wenn fest angeschlossen).
Das ist ....mit Verlaub.....Käse...Es gibt diesen oft zitierten Bestandschutz in diesem Fall nicht.

In der letzen Firma hatten wir sehr viele Badsanierungen ( teilweise bis ca 60/Jahr) . Größter Aufwand war immer die Elektroinstallation in diesem neuen Bad auf aktuellen Stand zu bringen.
Das machte es manchmal notwendig eine 50 Jahre alte Wohnungsinstallation von Nullung auf Schutzerde umzurüsten....
Waren da alte Blech Sicherungstafeln mit Neozed Sicherungen in der Wohnung musste (!) die Unterverteilung mit erneuert werden - im Zuge der Badsanierung.....usw.......
 
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KarlZei

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Es gibt beim Schutzbereich 2 keinen Unterschied zwischen Badewanne und Dusche mit Wanne (aber bei Dusche ohne Wanne). Bei beiden geht der Schutzbereich bis 2,25m Höhe und fängt er direkt am Rand der Wanne/Dusche an. Die Therme hängt daher unabhängig von der Nutzung als Wanne/Dusche im Schutzbereich 2.

Elektroanschlüsse/-geräte sind in SB 1 und 2 nicht grundsätzlich verboten. Hier muss u.a. nach Spannung, Spannungsart und Schutzart unterschieden werden. Geräte zur Wassererwärmung (elektrisch, Gas, Kombi), Pumpen, Sprudler etc. sind jedoch immer erlaubt, sofern sie fest montiert und gemäß o.a. Anmerkungen angeschlossen sind. Und da das in der VDE nicht explizit ausgeschlossen ist, gehen - mal abstrahiert - Thermen als Gerät zur Wassererwärmung durch und dürfen ab SB 1 installiert werden, wenn o.a. Voraussetzungen erfüllt sind ;-)

Bezüglich FI und 1984, bitte beachten, was ich geschrieben habe: "ohne generelle Nachrüstpflicht ". Man muss also nicht einfach so nachrüsten, sondern nur wenn man bei z.B. Renovierungen, Erweiterungen o.ä. die Elektrik richtig anfasst. Das trifft hier aber nicht zu, weil an eine vorhandene Leitung angeschlossen und auch nicht renoviert wurde. Unabhängig davon, natürlich immer sinnvoll. Das Problem hier könnte nur sein, dass ev. nicht bekannt/ersichtlich ist, wie die Therme tatsächlich angeschlossen ist. Könnte ja auch nicht in den Bad-Stromkreis eingebunden sein, sondern an anderer Stelle ohne FI-Schalter. Wäre zwar nicht schön, aber wohl zulässig.
 

zaver

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ich war jetzt bei Bekannten und schaute mir die kombitherme an.Die hängt an der kopfseite links über der Badewanne mit komplett unterputzten Leitungen und auch der untere Teil der Therme ist durch Verkleidung abgedeckt.Das sieht bedeutend sicherer aus.Auch an der Rückwand über der Badewanne bis unter die Decke ist nichts Elektrisches an gebracht.
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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Hallo @Hausdoc, stimme deinen Ausführungen in der #9 zu.
Duschvorhang oder Kabine und auch die Handbrause, sind nicht zulässig. Ansonsten ist das in vielen Berliner Wohnungen der 60-70 Jahre zu finden.
Bei der jährlichen Wartung dieser Heizungen, sind wir vom Vermieter angewiesen, vorgefundene Handbrausen, mit zu entfernen und dem Vermieter das mitzuteilen. Der Vermieter setzt sich dann mit dem Mieter in Verbindung. Dann ist meistens lange Ruhe aber so 5% Neufälle im Jahr sind immer da. Eine unschöne unendliche Geschichte die immer auf Unverständnis der Mieter stößt.
 

zaver

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Das hört sich doch plausibel an.Gerade noch mal nach geschaut.Remeha tzerra M28c heisst das Model.Was besagen denn die Zahlen auf der Therme?
 

KarlZei

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@zaver
So wird das eine unendliche Geschichte.
Warum sprichst Du nicht den Fachbetrieb oder, wenn Mietobjekt, den Vermieter an und äußerst Deine Bedenken mit der Bitte um Beseitigung der Mängel / Prüfung?
Parallel ggf. den Hersteller anschreiben und fragen, ob das Gerät dort montiert und, wenn ja, ob und wie sie verkleidet werden darf.
 

zaver

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Okay,danke für die Info.Es gibt wohl eine Remeha hotline
 

KarlZei

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Da sitzt niemand der dir deine Fragen beantworten könnte da 1. zuwenig Elektro Fachkenntnis und 2 . auch die Gegebenheiten vor Ort nicht kennt
Mein Gott, ist das tatsächlich so schwer?
Dafür braucht die Person an der Hotline genau 0 'Elektro-Fachkenntnisse'. Sie muss nur nachschauen, welche konkreten Vorgaben oder Einschränkungen der Hersteller macht. Für die erforderliche Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort genügt ein banales 'Im Badezimmer über der Wanne'.
Und wenn die Hotline Schwierigkeiten hat, sie zu finden, triggert man sie eben mit dem in der Montageanleitung enthaltenen Hinweis "unter bestimmten Bedingungen darf der Heizkessel in feuchten Räumen wie Badezimmern eingebaut werden" und fragt konkret nach eben diesen Bedingungen...
 

itav-oí

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Welcher, entschuldige, Heimwerker hat denn das geschaffen???
Strom und Wasser geht ja wohl gar nicht!!!
Ich habe bereits als kleines Kind gelernt, dass so etwas tödlich enden kann!
Bei einer solchen Konstruktion besteht doch Lebensgefahr!!!
Der Eigentümer ist doch wohl verpflichtet, diese Gefahr unverzüglich beseitigen zu lassen und zwar von einem Profi!!!

Tipp: Bitte schalte vor jeder Benutzung der Dusche bzw. der Badewanne, solange nichts verändert wurde, den Stromkreis via Sicherung ab!!!
 
Thema:

Zulässigkeit der Heizungsanlage über der Badewanne

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