Karmakoma
Threadstarter
- Mitglied seit
- 28.10.2021
- Beiträge
- 3
Hallo alle Miteinander,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe einen Pellegkessel verbaut und bei der Abnahme darauf bestanden, dass der Rauchgasaustritt bzw Schornsteindurchmesser laut Vorgabe des Herstellers maximal 12 cm sein soll.
Der Schornsteingfeger deutete mir an,dass ich das nicht zu bestimmen habe sondern Er..
Ich wollte es nicht bestimmen, sondern der Hersteller
Der Schornsteinfeger zwang den Installateur dazu, einen 16 cm Durchmesser zu installieren ( „ Da muss ordentlich Zuge drauf!“) und drohte damit,die Anlage nicht abzunehmen, sollte etwas unter 16cm installiert werden.
Im Laufe der letzten 4 Jahre hatte ich Ausfälle der Lamdasonde,ständiger Glanzruss ( dadurch weniger Effizienz am Wärmetauscher) ,ein Reinigungsintervall von 1x alle drei Wochen statt vierteljährlich , ich kAnn keinen automatischen Entascher installieren und weitere Unanehmlichkeiten.
Der Hersteller zieht sich raus an der Stelle, wo er den Schornsteindurchmesser abfragt und sagt, die 16 cm sind technisch nicht empfohlen und nicht abbildbar laut Installationsanweisung für einen störungsfreien Betrieb.
Da nun schon wieder Probleme auftreteten,die mit dem verordneten hohem Durchmesser zusammenhängen ( und ich darf ja nicht einfach einen 12cm Schornstein dranhängen, der muss ja abgenommen werden vom Unbelehrbaren..) habe ich auf Deutsch gesagt die Schnauze voll.
Ich möcht jedoch die Kirche im Dorf lassen und möchte Euch fragen, wie die Sache ohne Prozess und Stress gelöst werden kann.
Ich habe ne Rechtsschutzversicherung, aber keine Lust auf ein jahrelange gerichtliche Ausseinandersetzung.
Danke für Eure Meinung und Tips.
Beste Grüße
Karma
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe einen Pellegkessel verbaut und bei der Abnahme darauf bestanden, dass der Rauchgasaustritt bzw Schornsteindurchmesser laut Vorgabe des Herstellers maximal 12 cm sein soll.
Der Schornsteingfeger deutete mir an,dass ich das nicht zu bestimmen habe sondern Er..
Ich wollte es nicht bestimmen, sondern der Hersteller
Der Schornsteinfeger zwang den Installateur dazu, einen 16 cm Durchmesser zu installieren ( „ Da muss ordentlich Zuge drauf!“) und drohte damit,die Anlage nicht abzunehmen, sollte etwas unter 16cm installiert werden.
Im Laufe der letzten 4 Jahre hatte ich Ausfälle der Lamdasonde,ständiger Glanzruss ( dadurch weniger Effizienz am Wärmetauscher) ,ein Reinigungsintervall von 1x alle drei Wochen statt vierteljährlich , ich kAnn keinen automatischen Entascher installieren und weitere Unanehmlichkeiten.
Der Hersteller zieht sich raus an der Stelle, wo er den Schornsteindurchmesser abfragt und sagt, die 16 cm sind technisch nicht empfohlen und nicht abbildbar laut Installationsanweisung für einen störungsfreien Betrieb.
Da nun schon wieder Probleme auftreteten,die mit dem verordneten hohem Durchmesser zusammenhängen ( und ich darf ja nicht einfach einen 12cm Schornstein dranhängen, der muss ja abgenommen werden vom Unbelehrbaren..) habe ich auf Deutsch gesagt die Schnauze voll.
Ich möcht jedoch die Kirche im Dorf lassen und möchte Euch fragen, wie die Sache ohne Prozess und Stress gelöst werden kann.
Ich habe ne Rechtsschutzversicherung, aber keine Lust auf ein jahrelange gerichtliche Ausseinandersetzung.
Danke für Eure Meinung und Tips.
Beste Grüße
Karma