derfux
- Mitglied seit
- 25.12.2012
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habe selten so einen Schwachsinn gelesen.Die hier von dir quer durch das Forum immer wieder genannte Fachbetriebspflicht mag für dich als SHKler (wenn du denn einer bist) zwar wünschenswert sein, nur existiert die einfach nicht bzw. ist eine solche für den Heimwerker, der seine Heizung selbst installiert bzw. erneuert nicht relevant.
Jeder Hersteller schreibt schon in seinen Bedienungsanlagen vor, wer berechtigt ist an Heizungsanlagen Arbeiten durchzuführen,
und nicht nur der, sondern auch dein EVU von dem du Gas beziehst.
Zitat aus meinen Bedienungsunterlagenunterlagen:
Gefahr:
Unsachgemäßdurchgeführte Arbeiten an der Heizungsanlage können zu lebensbedrohenden Unfällen führen.
Arbeiten an Gasinstallationen dürfen nur von Installateuren vorgenommen werden, die vom zuständigen Gasversorgungsunternehmen dazu berechtigt sind.
Elektroarbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Dann lies dir mal den § 49 EnWG durch, in dem hingewiesen wird das die anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind,
und wo kommen diese wohl her, wenn nicht von den dort aufgeführten Verbänden.
Und stell dir vor wonach ein Gutachter sein Gutachten erstellt, oder ein Richter im Schadesfall dann urteilt, bestimmt nicht frei
nach seiner eigenen Vorstellung, sondern nach anerkannten Regeln der genannten Verbände.
Das was du als Laie hier von dir gibst, kann schon als sträflich angenommen werden.