WMS 24B Erstinbetriebnahme

Diskutiere WMS 24B Erstinbetriebnahme im Brötje Forum im Bereich Heizungshersteller; Moin, wir wollten heute zum ersten Mal unsere neue Heizung in Betrieb nehmen. Wir haben einen HK und FBH im ganzen Haus. Jeder Raum hat einen...

Daphonk

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Moin, wir wollten heute zum ersten Mal unsere neue Heizung in Betrieb nehmen.

Wir haben einen HK und FBH im ganzen Haus. Jeder Raum hat einen Thermostat.

Die Therme läuft bei Automatik und Komfort dauerhaft mit dem blinkenden Heizungssymbol. Brennersymbole sind aus.

Meine Fragen: warum läuft das Gerät 24/7 im Komfortmodus, auch wenn kein Thermostat aktiviert ist?

Was macht es ? Scheint irgendwie ja nur zu pumpen? Da ja kein Brenner läuft.

Warum kommt nichts in den Räumen an, wenn dort der Thermostat aufgedreht wird ?
 
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Gabs denn keine Einweisung? Wer hat die Heizung in Betrieb genommen?
Daphonk schrieb:
Warum kommt nichts in den Räumen an, wenn dort der Thermostat aufgedreht wird ?
Weil bei den derzeitigen Außentemperaturen die Anlage noch im Sommerbetrieb ist.


Die Raumthermostate haben keinerlei Verbindung mit der Heizung. Damit werden nur die Ventile im FB Heizkreisverteiler angesteuert.
 
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Daphonk schrieb:
Moin, wir wollten heute zum ersten Mal unsere neue Heizung in Betrieb nehmen.
Keine Einweisung, kein Übergabeprotokoll in die Bedienung bekommen ?

Daphonk schrieb:
Wir haben einen HK und FBH im ganzen Haus. Jeder Raum hat einen Thermostat.
Wurde die gesamte Heizungsanlage erneuert oder nur der Wärmeerzeuger ?
 
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Daphonk schrieb:
Ist ein Neubau, nein es gab keine Einweisung
Dann gabs mit Sicherheit auch keine Inbetriebnahme.

Sowas nennt sich Gewährleistungsmangel.
Ich das ein Bauträgerobjekt?


PS: Es hat vorab keinen Sinn dir irgendwelche Brocken zuzuwerfen, wenn der Zusammenhanhg nicht klar wird.

Wir wissen auch noch nicht, ob es ggf Installationsfehler gibt.
Wieviel m² Fußbodenheizung ist das in Summe?
 
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Daphonk schrieb:
Ist ein Neubau, nein es gab keine Einweisung
Vermutlich ein Objekt von einem Generalübernehmer/ Generalunternehmer oder Bauträger (GÜ/GU/BT). Da sind solche Vorfälle keine Seltenheit.
 

Daphonk

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Ja, ich habe den Bauträger bzw die Installationfirma schon informiert.

Irgendwas ist da nicht richtig. Es ist doch auch nicht normal, dass in den FBH-Verteilern die "Schwimmer" der Durchflussventile alle auf "min" stehen ?
Als Laie sieht das für mich aus, als ob die Anlage überhaupt nicht befüllt wurde.

Wir hatten zwar das Estrichprogramm laufen, aber da werden glaube ich die Verteiler übergangen richtig ?

VG
 
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Daphonk schrieb:
Ja, ich habe den Bauträger bzw die Installationfirma schon informiert.
Wie??

Wenn Bauträger- dann hast du mit dem Installateur kein Vertragsverhältnis.

In dem Fall schriftlich (!!! , per Einschreiben) den Bauträger (Vertragspartner) zur Mangelbeseitigung innerhalb z.b. 10 Arbeitstage auffordern. Nimm das nicht auf die leichte Schulter, sonst musst du im Nachgang deinen Geldbeutel weit aufmachen.
Eine fehlende/nicht nachweisbare Einweisung ist ein Mangel.

Abschliessend müssen dir 3 Schriftstücke vorliegen: Nachweis über hydraulischen Abgleich (kein pauschales Schriftstück, sondern errechnete + eingestellte Wassermenge je Heizkreis) , eine Einweisebestätigung mit Datumsangabe sowie eine Fachunternehmererkärung.


Daphonk schrieb:
Es ist doch auch nicht normal, dass in den FBH-Verteilern die "Schwimmer" der Durchflussventile alle auf "min" stehen ?
Das kann schon korrekt sein. Es kann durchaus sein, daß die eerechnete Wassermenge für bestimmte Kreise bei nur 0,5l/min liegt.
 
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Hausdoc schrieb:
Das kann schon korrekt sein. Es kann durchaus sein, daß die eerechnete Wassermenge für bestimmte Kreise bei nur 0,5l/min liegt.
Ja, für bestimmte bzw. einzelne Teilheizkreise, aber sich nicht für Alle ?(

Zudem, wenn hier tatsächliche für einen Teilheikreis 0,5 l/min notwendig werden, baut man da sicherleich keinen Durchfußmesser mit einem Messbereich von 0-5 l/min ein ;)
NB:
Ich bin mir zu 99,9% sicher, das hier kein Bauträger tätig war!
 
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Ja, die Brötchen und Wölfe werden gerne von den Lötis verramscht. Dazu kommt noch eine grottenschlechte Anlagenhydraulik, mangelhafte Wärmedämmung der Rohrleitungen und kein hydraulischer Abgleich ! = Standardprogramm in Verbindung mit Bauträgern oder Generalunternehmen.
 
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Hausdoc schrieb:
Von einem Bauträger wird per notariellem Kaufvertrag gekauft, während mit GU/GÜ mittels Werksvertrag gebaut wird.
Wenn hier ein Estrichprogramm persönlich begleitet bzw. gefahren wurde, kann das wohl kein BT sein ;) Zudem haben die Käufer keinerlei Kontakt zu den Installationsfirmen.
 
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Hausdoc schrieb:
In dem Fall schriftlich (!!! , per Einschreiben) den Bauträger
Ja aber nicht mit Einschreiben sondern mur mit Einschreiben Eigenhändig Rückschein. (Porto+6,80€) Alles andere nutzt nicht,
sonst habt Ihr keinen Beweis (Beleg) der übernommenen Zustellung. So könnt Ihr belegen das der Empfänger von euch Post erhalten hat.

Dann kann der Empfänger noch immer behaupten in der Post war eine Danksagung und keine Mängelrüge. Solchen Trixern kommt man nur bei, wenn man sich persönlich auf einer Kopie den Empfang bestätigen läßt.
 
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gesbb schrieb:
Wenn hier ein Estrichprogramm persönlich begleitet bzw. gefahren wurde
Ist dies immer im Verantwortungsbereich des Estrichlegers.
Der Estrichleger muss den Heizungsbauer zur Estrichaufheizung extra beauftragen. Üblicherweise ist diese Leistung nicht im Werkvertrag/LV des Heizungsbauers enthalten

Die allermeisten Heizungsbauer machen das eigentlich aus Gefälligkeit.

Die vollkommene Absurdität fordern Estrichleger / Architeckten, indem man dem Heizungsbauer vollkommen unsinnige, nicht normgerechte Aufheizprogramme ( weil man Begriffe wie Funktionsheizen und Belagreifheizen vermischt/ verwechselt) vorlegt und Haftung fordert, wenn dieses Programm nicht eingehalten wird.

Auch das ist leider gängige Praxis.
gesbb schrieb:
Von einem Bauträger wird per notariellem Kaufvertrag gekauft, während mit GU/GÜ mittels Werksvertrag gebaut wird.
Die viele "schlüsselfertig Hausanbieter" sind beides nicht. Sie sind nur Vermittler an einen Subunternehmer, der alle Gewerke koordinieren muss.
So können sich diese "Bauträger/GU" in Gewährleistungsfragen rauswinden, da es bezüglich Bau/ Ausbau kein Vertragsverhältnis mit dem Bauherren gibt . Das überlesen leider viele Häuslebauer. Auch einige Anwälte versagen an diesem Punkt.
Der Subunternehmer mit dem es ein schriftliches Vertragsverhältnis gibt, vergibt - meist mündlich auf Zuruf - die anderen Gewerke wie Heizung, Elektro Fenster.,..........an Nachunternehmer /Fachfirmen
Nicht selten werden diese Nachunternehmer nicht bezahlt. Auch sie werden hinters Licht geführt , weil sie dachten sie hätten einen Auftrag vom namhaften Bauträger/GU.
 
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