Wird bei der Heizungswartung das Ausdehnungsgefäß überprüft ?

Diskutiere Wird bei der Heizungswartung das Ausdehnungsgefäß überprüft ? im Off Topic Forum im Bereich Off Topic; Am 1. Dezember 2014 wurde bei uns die jährliche Wartung der Gasheizung durchgeführt. Zwei Monate später mußte das Ausdehnungsgefäß mit Stickstoff...

Hektor

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Am 1. Dezember 2014 wurde bei uns die jährliche Wartung der Gasheizung durchgeführt. Zwei Monate später mußte das Ausdehnungsgefäß mit Stickstoff aufgefüllt werden. Das Auffüllen hat 80 Euro gekostet. Mein Vermieter will die Kosten nicht übernehmen weil es sich um Betriebskosten handelt. Hätte der Mangel bereits bei der Wartung auffallen müssen ?
 
Hausdoc

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Selbstverständlich.

Sollte zumindest. Es ist mit die wichtigste Tätigkeit.


Hektor schrieb:
Das Auffüllen hat 80 Euro gekostet
Welches kostbares Edelgas wurde denn da verwendet? ;)


Ich würd sagen, daß muss der Vermieter mit dem Fachmann ein ernstes Wort reden.

Wartung ist voll umlagefähig.
Wenn außer der Reihe (das auffüllendes MAG) was zazwischenkommt ist das Reparatur, welche der Vermieter zu tragen hat.
 

Stone

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80€ für etwas was ich für 0€ mit einer Luftpumpe gemacht habe? Anfahrt+20 min Arbeitszeit + Edelgas. Hm klingt trotzdem plausibel......
Mir erscheint es in so einem Fall und Angesicht der kosten, das es besser gewesen wäre das MAG gleich zu tauschen. Sollte ein halbes Jahr später die Luft wieder raus sein hat man die 80€ rausgeschmissen.
Ach ja reparaturen ist eine Sache des Eigentümers. Die würde ich auch in die Schublade Reparatur stecken.
 

joho38

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Hektor schrieb:
Am 1. Dezember 2014 wurde bei uns die jährliche Wartung der Gasheizung durchgeführt. Zwei Monate später mußte das Ausdehnungsgefäß mit Stickstoff aufgefüllt werden. Das Auffüllen hat 80 Euro gekostet. Mein Vermieter will die Kosten nicht übernehmen weil es sich um Betriebskosten handelt. Hätte der Mangel bereits bei der Wartung auffallen müssen ?
Ein erfahrener Monteur achtet bereit während der Wartung darauf, ob es zu Druckschwankungen in der Anlage kommt. Ist dies der Fall, wird er das Gefäß auch auf den richtigen Vordruck prüfen. Es macht leider keinen rechten Sinn die Anlage drucklos zu machen, das Gefäß zu prüfen und dann wieder Frischwasser aufzufüllen, wenn es nicht erforderlich ist.
Aber in deinem Fall scheint es sich wohl ein wenig anders zu verhalten. Dein Vermieter hat Unrecht! Das Gefäß gehört zum Bestandteil einer Anlage, also zum Haus und somit hat er auch die Kosten zu tragen. Er kann lediglich die Kosten einer Wartung umlegen auf den Mieter, aber kein Material und auch keine Arbeitskosten, die über die Wartungsarbeiten hinaus gehen. Dazu gehören halt auch die Kosten, die für den Erhalt einer Anlage notwendig sind. Dazu gehört nun mal auch das Ausdehnungsgefäß.
 
tricotrac

tricotrac

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post100800']Es macht leider keinen rechten Sinn die Anlage drucklos zu machen, das Gefäß zu prüfen und dann wieder Frischwasser aufzufüllen, wenn es nicht erforderlich ist.[/quote]

Erkläre mir mal bitte den Sinn deiner Aussage ! Falls kein Kappenventil vorhanden ist, muss ich doch die Anlage drucklos machen um den Vordruck des MAG prüfen zu können. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung muss ich den Anlagendruck wieder herstellen damit das Gerät wieder in Betrieb gehen kann. Oder bin ich da auf falschem Pfad unterwegs ? ?(
 

Stone

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Ich glaube er meint das so: wenn es an der Anlage keine Druckprobleme vorhanden sind wie z.B.: weiß ein Erfahrener KDler das, das Ausgleichsgefäß nicht geprüft werden muss, weil es dann passt. Darum macht es in so einem Fall keinen Sinn das zu überprüfen.
 

joho38

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tricotrac schrieb:
post100800']Es macht leider keinen rechten Sinn die Anlage drucklos zu machen, das Gefäß zu prüfen und dann wieder Frischwasser aufzufüllen, wenn es nicht erforderlich ist.
Erkläre mir mal bitte den Sinn deiner Aussage ! Falls kein Kappenventil vorhanden ist, muss ich doch die Anlage drucklos machen um den Vordruck des MAG prüfen zu können. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung muss ich den Anlagendruck wieder herstellen damit das Gerät wieder in Betrieb gehen kann. Oder bin ich da auf falschem Pfad unterwegs ? ?( [/quote]

Darum geht es doch nicht! Wenn ich zur Wartung komme, sehe ich den Druck auf dem Manometer und merke ihn mir. Ist die Anlage aufgeheizt, also auf 70°C oder so in etwa, dann lasse ich die Pumpe laufen und sinkt der Druck ab, dann prüfe ich auch das Gefäß. Oder der Kunde sagt mir gleich und danach frage ich auch immer, ob er Wasserverlust in der Heizung hat. Dann mache ich das natürlich gleich. Genauso verhält es sich während der Messung, wenn die Anlage aufheizt. Steigt der Druck an, prüfe ich auch das Gefäß. Aber ohne erkennbaren Grund, macht das keinen Sinn, zumal ich immer wieder frisches Wasser in die Anlage laufen lasse.
 
tricotrac

tricotrac

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Schon allein aus dem Grund, das der Kunde es sieht : Ich mache jede Anlage bei der Wartung drucklos und prüfe das MAG. Bei behandeltem Wasser fange ich dieses in einem Kanister auf und fülle es anschließend mittels einer Handpumpe wieder ein. Da kann ich auch gleich die Kesselwasseranalyse durchführen und ins Anlagenbuch eintragen.
 

Hektor

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Vielen Dank für die Informationen. Damit werde ich den Vermieter jetzt konfrontieren. Mal schaun was rauskommt...
 

joho38

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tricotrac schrieb:
Schon allein aus dem Grund, das der Kunde es sieht : Ich mache jede Anlage bei der Wartung drucklos und prüfe das MAG. Bei behandeltem Wasser fange ich dieses in einem Kanister auf und fülle es anschließend mittels einer Handpumpe wieder ein. Da kann ich auch gleich die Kesselwasseranalyse durchführen und ins Anlagenbuch eintragen.

Ehrlich gesagt hättest du das bei mir nicht gemacht. Es macht auch wirklich keinen Sinn vom Aufwand her betrachtet. Man sieht es halt, wenn irgendwas nicht stimmt. Dann kann man immer noch aktiv werden.

Was das VE Wasser betrifft, so stehe ich dem ohnehin mittlerweile sehr sehr skeptisch gegenüber. Ich denke da wird noch eine richtige Welle auf uns zu kommen. Teilweise hab ich sie jetzt schon am Hals mit undichten Armaturen.
 
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