... fühle ich mich irgendwie für dumm verkauft.
Das war nicht meine Absicht. Es war eine nüchterne sachliche Feststellung, daß auch ein eingeschalteter Rechtsanwalt per se nicht dazu geeignet ist festzustellen oder gar zu beweisen, daß der Nachbar unzulässigerweise nicht neutralisiertes Kondensat einleitet. Denn auch ein von mir beauftragter Anwalt darf nicht in den Keller des Nachbarhauses gehen und kontrollieren, ob eine Neutralisation stattfindet. Er kann auch den Nachbarn nicht dazu zwingen, einen Gutachter gucken zu lassen, es hat daher schlicht keinen Vorteil in der entscheidenden Frage, ob neutralisiert wird oder nicht.
Wie bereits in diesem Thread geschrieben wurde, ergibt sich die Pflicht zur Neutralisation bei Kleinkläranlagen grundsätzlich, und zwar wegen des Arbeitsblatts DWA-A 251. Die Kommune hat darauf null Einfluß, die interessiert sich für private Kläranlagen nicht, das sind ja nicht ihre.
Ich weiß nicht wie es anderswo organisiert ist, aber bei uns gibt es nur beim Landkreis ein Amt das für Kleinkläranlagen und deren Überwachung zuständig ist, die Untere Wasserbehörde, die jedoch wie bereits geschildert selbst in viel schlimmeren Fällen ordnungsgemäße Zustände nicht durchsetzt. Auf die Behörde kann ich daher offensichtlich nicht setzen und zivilrechtlich zählt nur das, was man auch beweisen kann. Im Zivilrecht bin ich recht fit, daher schrieb ich, daß mir ein Anwalt nicht weiterhilft. Die lassen sich inzwischen die Schriftsätze ans Gericht von mir schreiben, weil ich das besser kann als sie. Verloren habe ich bisher nur die Prozesse, wo ich mich auf einen Anwalt verlassen habe. Das läßt sich freilich nicht auf den Durchschnittsbürger übertragen oder verallgemeinern, aber mir liegt das wirklich. ;-)