tricotrac
Fachmann
- Mitglied seit
- 17.07.2013
- Beiträge
- 22.184
Dieses Kondensat wird durch die basischen häuslichen Abwässer größtenteils "neutralisiert".
Hingegen ist eine Neutralisierung des Abwassers bei Ableitung in Kleinkläranlagen auch bei Geräten < 25kW erforderlich.Zum Schutz der öffentlichen Kanalisation sowie der biologischen Prozesse in der Kläranlage sind grundsätzlich mindestens die Vorgaben des Arbeitsblattes ATV – A 251 anzuwenden. Danach muss das besonders saure Kondenswasser aus Ölfeuerungen ausnahmslos sowie das Kondenswasser aus Gasfeueranlagen mit einer Leistung ab 200 kW generell neutralisiert werden. Nur Kondenswasser aus Gasfeueranlagen mit Leistungen kleiner 25 kW wird als unbedenklich eingestuft. Für Kondenswasser aus Erd- und Flüssiggasfeuerung im Leistungsbereich zwischen 25 und 200 kW kann von einer Neutralisation abgesehen werden, wenn mindestens das 25-fache Volumen an häuslichem Abwasser gegenüber der zu erwartenden Kondenswasser Menge am selben Übergabepunkt in die öffentliche Kanalisation fließt. (…)
Das sollte passen, da sie sämtliche Fußböden aufgerissen und eine Fußbodenheizung nachgerüstet haben.Wenn deine Nachbarn deswegen mit höheren Vorlauftemperaturen fahren müssen um das Haus warm zu bekommen kondensiert es weniger.
Es ist nicht weil man eine Brennwertheizung hat, dass auch Kondensat anfällt. Da muss es drumherum auch passen.
Zwei Wohnhäuser, aus jedem eine Abwassergrundleitung, an der Grenze beider Grundstücke vereinigen diese sich zu einer Leitung die dann in eine große Dreikammergrube aus Beton führt. Dort findet die Abscheidung der Grobstoffe statt, also die Vorklärung. Am Ausgang dieser Grube fließt das so vorgeklärte Abwasser durch ein Abwasserrohr in die Pflanzenkläranlage. Die Pflanzenkläranlage ist hier ein offener Teich, gegen das Erdreich mit Teichfolie abgedichtet. An der einen Längsseite dieses Teiches kommt das Abwasser von der Dreikammergrube an und fließt in ein horizontal verlaufendes Drainagerohr, das im Kiesbett des Teiches verlegt ist. Parallel zu diesem Rohr gibt es - etwas tiefer und mit ca. 3 m Abstand - ein parallel verlaufendes zweites Drainagerohr, das das aus dem Kies drückende gefilterte Abwasser aufnimmt und zur Versickerung leitet. Die Klärung in der Pflanzenkläranlage erfolgt also einerseits durch die Filterwirkung des Kiesbetts, das horizontal vom ankommenden Abwasser durchströmt wird, andererseits ist die Anlage mit eMB-Bakterien geimpft, die biologisch Schlamm, Fett usw. vernichten.Ich weiß ja nicht, wie die Kleinkläranlage aufgebaut ist
Was mögen da für welche Beweggründe für hinter stecken ? Trennt er sich davon, macht ihm die Gemeinde / untere Wasserbehörde die Auflage eine eigene Kläranlage zu bauen. Ohne geht es schließlich gar nicht.bei denen mein Nachbar mit allen Mitteln versucht, gegen meinen Willen die Anlage wegzubekommen
Reine Schikane. Daß er sich eine eigene Anlage bauen müßte, das nimmt er gern in Kauf und hat er auch vorgehabt. Wir jedoch können auf unserem Grundstück keine eigene Anlage schaffen, da wir aufgrund der Bebauung und Beschaffenheit unseres Grundstücks (Hanglage) mit keinem Baufahrzeug oder Entsorgungs-LKW an eine neue eigene Grube herankommen könnten.Was mögen da für welche Beweggründe für hinter stecken ?
So simpel wie es ist, so wenig realistisch ist es. Wie ich bereits geschrieben habe, darf ich den Nachbarn ausschließlich über seinen Anwalt kontaktieren. Auch sonst gibt es Schikanen am laufenden Band, er würde schon aus Prinzip diese Box nicht einsetzen wenn ich darum bitte oder die ihm sogar finanziere. Zumal das Granulat ja regelmäßig nachgekauft und eingebracht werden muß, was auch schon wieder lästige Handgriffe sind. Du würdest nicht glauben was für Kinderkram hier zum Problem wird. Seit wir diesen Knaller zum Nachbarn haben, läuft ein Gerichtsverfahren nach dem anderen, zur Zeit habe ich auch gerade wieder eine Klage beim Landgericht an der Backe, weil er mich verklagt hat. Das hat System, da gibt er doch nicht nach.Bevor du dich in der Angelegenheit mit deinem Nachbarn prügelst besorge ihm doch einfach eine Neutralisierungsbox für das Kondenswasser. Da läuft dann das Kondensat durch ein Granulat, welches das Kondensat neutralisiert bevor es in den Kanal läuft. Ist wirklich simpel.
Doch, das glaube ich dir. Haben auch so eine Durchgeknallte im Haus. Nach Polizei, Anwalt haben wir jetzt eine Klage am Hals. Sie, gegen ihr Vater der ihr die Wohnung geschenkt hat nachdem sie 30 Jahre lang mietfrei drin wohnte, gegen ihr Onkel und gegen ihre Schwester . Querulanten sind halt so. Die Frage ist nur: wie kann man sie abschalten. Haben leider kein Schalter oder sowas...Du würdest nicht glauben was für Kinderkram hier zum Problem wird. Seit wir diesen Knaller zum Nachbarn haben, läuft ein Gerichtsverfahren nach dem anderen, zur Zeit habe ich auch gerade wieder eine Klage beim Landgericht an der Backe, weil er mich verklagt hat. Das hat System, da gibt er doch nich nach.
Na daraus wurde nichts, das habe ich gerichtlich verhindert. ^^Dann bringt ihm auch seine eigene Grube nichts
Du meinst MÜSSTE. Für solche Kleinkläranlagen benötigt man eine wasserrechtliche Erlaubnis, diese enthält eine ganze Reihe von Festlegungen/Auflagen, was beim Betrieb der Anlage zu beachten ist. Eine der Auflagen ist auch, daß die Anlage so beschaffen sein muß, daß kein Oberflächenwasser von umliegenden Flächen in die Anlage läuft. Die Untere Wasserbehörde, die diese Auflage selbst in die Erlaubnis geschrieben hat, wurde informiert, daß der Nachbar sein zur Anlage hin abschüssiges Gelände durch Aufschüttung so verändert hat, daß seither von einer ca. 500 m² großen Rasenfläche bei stärkerem Regen das Wasser in den Klärteich läuft und diesen - und damit Fäkalien - vor Reinigung überlaufen läßt.bei Nichtbeachtung behördlicher Auflagen muss diese bei Bekanntwerden oder Anzeige handeln.
Warum sollte ich einen Anwalt brauchen? In erster Instanz, gleich ob vor dem Amtsgericht oder dem Verwaltungsgericht, braucht man keinen Anwalt, zumindest ist er dort (noch) nicht Pflicht. Das Problem ist eher die Beweisbarkeit, könnte man also beweisen, daß der Nachbar nicht neutralisiertes Kondensat unzulässigerweise einleitet? Das ginge allenfalls im bereits laufenden Prozeß, indem ein Sachverständiger die Heizung des Nachbarn begutachtet. Sollte sich dabei herausstellen, daß er eine Neutralisation hat, geht die Klage in die Hosen. Das ist immer blöd, wenn man seine Erfolgsaussichten nicht beurteilen kann, weil man nicht alle Tatsachen kennt. Da hilft ein Anwalt nicht weiter, denken kann ich selbst.Aber wie gesagt, du brauchst einen Anwalt.