Wieviel Kondensatanfall bei Brennwertheizung?

Diskutiere Wieviel Kondensatanfall bei Brennwertheizung? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Dieses Kondensat wird durch die basischen häuslichen Abwässer größtenteils "neutralisiert".
tricotrac

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Dieses Kondensat wird durch die basischen häuslichen Abwässer größtenteils "neutralisiert".
 
Hinnerk

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Zum Schutz der öffentlichen Kanalisation sowie der biologischen Prozesse in der Kläranlage sind grundsätzlich mindestens die Vorgaben des Arbeitsblattes ATV – A 251 anzuwenden. Danach muss das besonders saure Kondenswasser aus Ölfeuerungen ausnahmslos sowie das Kondenswasser aus Gasfeueranlagen mit einer Leistung ab 200 kW generell neutralisiert werden. Nur Kondenswasser aus Gasfeueranlagen mit Leistungen kleiner 25 kW wird als unbedenklich eingestuft. Für Kondenswasser aus Erd- und Flüssiggasfeuerung im Leistungsbereich zwischen 25 und 200 kW kann von einer Neutralisation abgesehen werden, wenn mindestens das 25-fache Volumen an häuslichem Abwasser gegenüber der zu erwartenden Kondenswasser Menge am selben Übergabepunkt in die öffentliche Kanalisation fließt. (…)
Hingegen ist eine Neutralisierung des Abwassers bei Ableitung in Kleinkläranlagen auch bei Geräten < 25kW erforderlich.

Quelle: Kondenswasser aus Heizungsanlagen - Wasser- und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland

Allerdings gilt diese Bestimmung nicht bundesweit und kann von der Kommune festgelegt werden. Am besten also dort nachfragen.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Wenn deine Nachbarn deswegen mit höheren Vorlauftemperaturen fahren müssen um das Haus warm zu bekommen kondensiert es weniger.
Es ist nicht weil man eine Brennwertheizung hat, dass auch Kondensat anfällt. Da muss es drumherum auch passen.
Das sollte passen, da sie sämtliche Fußböden aufgerissen und eine Fußbodenheizung nachgerüstet haben.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Ich weiß ja nicht, wie die Kleinkläranlage aufgebaut ist
Zwei Wohnhäuser, aus jedem eine Abwassergrundleitung, an der Grenze beider Grundstücke vereinigen diese sich zu einer Leitung die dann in eine große Dreikammergrube aus Beton führt. Dort findet die Abscheidung der Grobstoffe statt, also die Vorklärung. Am Ausgang dieser Grube fließt das so vorgeklärte Abwasser durch ein Abwasserrohr in die Pflanzenkläranlage. Die Pflanzenkläranlage ist hier ein offener Teich, gegen das Erdreich mit Teichfolie abgedichtet. An der einen Längsseite dieses Teiches kommt das Abwasser von der Dreikammergrube an und fließt in ein horizontal verlaufendes Drainagerohr, das im Kiesbett des Teiches verlegt ist. Parallel zu diesem Rohr gibt es - etwas tiefer und mit ca. 3 m Abstand - ein parallel verlaufendes zweites Drainagerohr, das das aus dem Kies drückende gefilterte Abwasser aufnimmt und zur Versickerung leitet. Die Klärung in der Pflanzenkläranlage erfolgt also einerseits durch die Filterwirkung des Kiesbetts, das horizontal vom ankommenden Abwasser durchströmt wird, andererseits ist die Anlage mit eMB-Bakterien geimpft, die biologisch Schlamm, Fett usw. vernichten.

Der Schwachpunkt sind eben diese Bakterien, weil diese recht empfindlich sind. Desinfektionsmittel und "scharfe" andere Haushaltschemikalien nehmen sie übel und sterben. Die Anlage würde dann "kippen" und andere Bakterien würden sich breitmachen, die für Gestank sorgen. Man kann daher gut riechen, wenn was nicht stimmt. Außerdem müssen diese Anlagen 2x jährlich unabhängig geprüft werden.

Ungemach kann nicht nur dem Beton der Dreikammergrube drohen, sondern vor allem den empfindlichen Bakterien. Die abwasserrechtlich allein genehmigte Klärung mit biologischer Stufe könnte so faktisch zu einer ungenehmigten Klärung ohne funktionierende biologische Stufe werden, jedenfalls dann, wenn das Kondensat die Bakterien killt. Das ist vermutlich auch der Grund, warum in dem genannten Arbeitsblatt DWA-A 251 ausdrücklich erwähnt wird, daß bei Kondensatentsorgung über Kleinkläranlagen IMMER neutralisiert werden muß.

Um die Kleinkläranlage die jeweils von den Vorgängern der heutigen Nachbarn als gemeinschaftliche Anlage für beide geschaffen wurde, gibt es seit Jahren Rechtsstreitigkeiten, bei denen mein Nachbar mit allen Mitteln versucht, gegen meinen Willen die Anlage wegzubekommen. Daß er sich dann eine eigene bauen müßte, weil es hier keinen Abwasserkanal gibt, ist ihm egal.
 
tricotrac

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bei denen mein Nachbar mit allen Mitteln versucht, gegen meinen Willen die Anlage wegzubekommen
Was mögen da für welche Beweggründe für hinter stecken ? Trennt er sich davon, macht ihm die Gemeinde / untere Wasserbehörde die Auflage eine eigene Kläranlage zu bauen. Ohne geht es schließlich gar nicht.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Was mögen da für welche Beweggründe für hinter stecken ?
Reine Schikane. Daß er sich eine eigene Anlage bauen müßte, das nimmt er gern in Kauf und hat er auch vorgehabt. Wir jedoch können auf unserem Grundstück keine eigene Anlage schaffen, da wir aufgrund der Bebauung und Beschaffenheit unseres Grundstücks (Hanglage) mit keinem Baufahrzeug oder Entsorgungs-LKW an eine neue eigene Grube herankommen könnten.
 
Hinnerk

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Bevor du dich in der Angelegenheit mit deinem Nachbarn prügelst besorge ihm doch einfach eine Neutralisierungsbox für das Kondenswasser. Da läuft dann das Kondensat durch ein Granulat, welches das Kondensat neutralisiert bevor es in den Kanal läuft. Ist wirklich simpel.
 

KarlZei

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Wenn er einen vernünftigen Heizungsbauer hat, hat er bereits eine Neutralisation für das Kondensat.
 
tricotrac

tricotrac

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Wird er aber sehr wahrscheinlich nicht haben. Dieser Passus mit den Kleinkläranlagen ist bei vielen Heizungsbauern hier in der Region nicht bekannt.
Solche Fälle liest man immer wieder mal im regionalen Teil der Tageszeitungen in den Leserbriefen. Unsere Region ist bestimmt zu 85 bis 90% mit öffentlichem Kanalanschlüssen versorgt.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Bevor du dich in der Angelegenheit mit deinem Nachbarn prügelst besorge ihm doch einfach eine Neutralisierungsbox für das Kondenswasser. Da läuft dann das Kondensat durch ein Granulat, welches das Kondensat neutralisiert bevor es in den Kanal läuft. Ist wirklich simpel.
So simpel wie es ist, so wenig realistisch ist es. Wie ich bereits geschrieben habe, darf ich den Nachbarn ausschließlich über seinen Anwalt kontaktieren. Auch sonst gibt es Schikanen am laufenden Band, er würde schon aus Prinzip diese Box nicht einsetzen wenn ich darum bitte oder die ihm sogar finanziere. Zumal das Granulat ja regelmäßig nachgekauft und eingebracht werden muß, was auch schon wieder lästige Handgriffe sind. Du würdest nicht glauben was für Kinderkram hier zum Problem wird. Seit wir diesen Knaller zum Nachbarn haben, läuft ein Gerichtsverfahren nach dem anderen, zur Zeit habe ich auch gerade wieder eine Klage beim Landgericht an der Backe, weil er mich verklagt hat. Das hat System, da gibt er doch nicht nach.
 
Claude-Michel

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..Du würdest nicht glauben was für Kinderkram hier zum Problem wird. Seit wir diesen Knaller zum Nachbarn haben, läuft ein Gerichtsverfahren nach dem anderen, zur Zeit habe ich auch gerade wieder eine Klage beim Landgericht an der Backe, weil er mich verklagt hat. Das hat System, da gibt er doch nich nach.
Doch, das glaube ich dir. Haben auch so eine Durchgeknallte im Haus. Nach Polizei, Anwalt haben wir jetzt eine Klage am Hals. Sie, gegen ihr Vater der ihr die Wohnung geschenkt hat nachdem sie 30 Jahre lang mietfrei drin wohnte, gegen ihr Onkel und gegen ihre Schwester . Querulanten sind halt so. Die Frage ist nur: wie kann man sie abschalten. Haben leider kein Schalter oder sowas.
 

Lp3g

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Sollte der ph Wert kippen, hast du ein großes Problem mit den Pflanzen.

Noch schlimmer ist es für die Teichfolie, je nach Typ und alter, geht diese viel schneller defekt.

Dann bringt ihm auch seine eigene Grube nichts. Wenn er alle 5 Jahre die Folie neu machen muß.

Diese kann man zwar flicken, aber naja.....
 
Hinnerk

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Ein Fall für "Höllische Nachbarn" oder "Verklag mich doch".
Aber im ernst: Du solltest dich bei deiner Gemeinde erkundigen, ob und welche Auflagen es da speziell für die Einleitung von Kondensat aus Brennwertgeräten in privaten Kleinkläranlagen gibt. Es kann durchaus sein, dass es da gar keine Rechtsverordnung gibt. Das wäre schlecht für dich. Wenn doch bräuchtest du nicht mal einen Anwalt. Dann ist nämlich die zuständige Gemeinde gefragt. bei Nichtbeachtung behördlicher Auflagen muss diese bei Bekanntwerden oder Anzeige handeln.
 
Andreas1956

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bei Nichtbeachtung behördlicher Auflagen muss diese bei Bekanntwerden oder Anzeige handeln.
Du meinst MÜSSTE. Für solche Kleinkläranlagen benötigt man eine wasserrechtliche Erlaubnis, diese enthält eine ganze Reihe von Festlegungen/Auflagen, was beim Betrieb der Anlage zu beachten ist. Eine der Auflagen ist auch, daß die Anlage so beschaffen sein muß, daß kein Oberflächenwasser von umliegenden Flächen in die Anlage läuft. Die Untere Wasserbehörde, die diese Auflage selbst in die Erlaubnis geschrieben hat, wurde informiert, daß der Nachbar sein zur Anlage hin abschüssiges Gelände durch Aufschüttung so verändert hat, daß seither von einer ca. 500 m² großen Rasenfläche bei stärkerem Regen das Wasser in den Klärteich läuft und diesen - und damit Fäkalien - vor Reinigung überlaufen läßt.

Wie hat die Behörde reagiert? Sie hat den Nachbarn schriftlich aufgefordert, das so umzubauen, daß kein Oberflächenwasser in die Anlage laufen kann. Wie hat der Nachbar reagiert? Er schickte seinen Anwalt in die Spur, der an die Behörde irgendeinen Brief geschrieben hat, aus dem jedenfalls hervorgeht daß der Nachbar nichts ändern wird. Damit war der Fall für die Behörde erledigt, die hatte keinen Bock, sich mit denen herumzustreiten. Also läuft weiter rechtswidrig bei stärkerem Regen die Anlage über und ungeklärtes Abwasser versickert im Gelände.
 
Defrost

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Da kann ich die Behörde nicht verstehen. Aber da sieht man, Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
 
Hinnerk

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Dann könnte nur noch ein Rechtstreit vor dem Gericht helfen wobei zunächst zu prüfen wäre, ob sich die Klage gegen den Nachbarn oder die Behörde (Untätigkeitsklage) richten müsste. Eigentlich hättest du da gute Karten. Aber wie gesagt, du brauchst einen Anwalt. Da wäre jetzt eine Rechtschutzversicherung gut.
 
Andreas1956

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Aber wie gesagt, du brauchst einen Anwalt.
Warum sollte ich einen Anwalt brauchen? In erster Instanz, gleich ob vor dem Amtsgericht oder dem Verwaltungsgericht, braucht man keinen Anwalt, zumindest ist er dort (noch) nicht Pflicht. Das Problem ist eher die Beweisbarkeit, könnte man also beweisen, daß der Nachbar nicht neutralisiertes Kondensat unzulässigerweise einleitet? Das ginge allenfalls im bereits laufenden Prozeß, indem ein Sachverständiger die Heizung des Nachbarn begutachtet. Sollte sich dabei herausstellen, daß er eine Neutralisation hat, geht die Klage in die Hosen. Das ist immer blöd, wenn man seine Erfolgsaussichten nicht beurteilen kann, weil man nicht alle Tatsachen kennt. Da hilft ein Anwalt nicht weiter, denken kann ich selbst.
 
Hinnerk

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Stimmt, einen Anwalt brauchst du nicht. Ist aber besser und erhöht die Erfolgsaussichten. Der könnte z.B. einen Gutachter damit beauftragen eine Laboranalyse der Abwassers eurer gemeinsamen Kläranlage veranlassen. Wenn der ph-Wert stimmt und keine Säuren in unzulässigem Höchstmaß vorgefunden werden hast du Pech gehabt. Dann sollte eure gemeinsame Kleinkläranlage die zusätzliche Belastung durch die Einleitung des Kondensats von dem Brennwertgerät deines Nachbarn vertragen.
Aber warum sage ich das, wenn du es doch selbst besser weißt? Was erwartest du überhaupt von den Mitlesenden hier?
 
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