Wie sind die CO-Mess-Intervalle des Schornsteinfegers

Diskutiere Wie sind die CO-Mess-Intervalle des Schornsteinfegers im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Gibt es da eine technische Begründung für @Dr Schorni ? Ist das Gerät ab dem 13. Betriebsjahr ungefährlicher ? Mir erschließt sich der Sinn nicht...
Dr Schorni

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Wieso wird bei Heizwetkesseln älter als 12 Jahre nur noch eine zweijährige Überprüfung gefordert? Sind die ab dem 13. Betriebsjahr nicht mehr so „anfällig“ ? Also die ersten 12 Jahre jährlich und dann nur noch alle zwei Jahre ?
"Read it again, Sam"....
Als raumluftABhängiger Heizwertkessel CO- und AbgasWEGÜBERPRÜFUNG JÄHRLICH. Ist dein überdachtes Lagerfeuer älter 12 Jahre, so erfolgt die BIMSCHV/ABGASVERLUSTMESSUNG in ZWEI-jährIGEM Rythmus
Ja, es IST schwierig. Aber für Fachleute lösbar. Mach ne Zeichnung... Oder siehe bei @Patze-T3 die wunderschöne Tabelle.
 
Dr Schorni

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Gibt es da eine technische Begründung für @Dr Schorni ? Ist das Gerät ab dem 13. Betriebsjahr ungefährlicher ? Mir erschließt sich der Sinn nicht . Oder vermische ich da verschiedene Verordbubgen ?
Nö, ergibt schon Sinn. Da "offene" Heizwertgeräte ja wohnumfeldnah installiert und somit potentiell "gefährlicher" sind, werden die JEDES Jahr "sicherheitsüberprüft". rlu "dichte" Geräte nur all zwei Jahr
Da sie aber ohnehin in der BImSchV-Durchfallstatistik kaum auffalllen, wollte man sich bei Gesetzeslegung an den TÜV-Rythmus anlehnen und quasi für Neugeräte auch anfangs einen längeren Zyklus geben.*
Ergab natürlich für so Schnarchzapfen die nach 2010 immernoch Heizwert-rlu-Geräte bekamen den absoluten Vollidioten-Rythmus:
Abnahme Jahr ALLES
erstes Jahr NICHTS
zweites Jahr NUR AGWÜ
drittes Jahr NUR BImSchV
viertes Jahr AGWÜ
fünftes Jahr NICHTS
sechstes Jahr AGWÜ und BImSchV
siebtes Jahr NICHTS
achtes Jahr nur AGWÜ
neuntes Jahr BImSchV
zehntes Jahr nur AGWÜ
elftes Jahr NICHTS
ab zwölftes Jahr BEIDES
dann all zwei Jahre....
Und dazwischen noch bißchen all drei oder vier oder all vier und all drei Jahr die Feuerstättenschau...
Und wenns mehrere rlu-Geräte unterschiedlicher Jahrgänge gibt, zB Alt-LAS-Geräte im WEG-MFH, dann wirds RICHTICH BUNT....

* wobei natürlich für ÖL-Kessel genau derselbe Rythmus gilt!
 

Werner1980

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Moin, die Kritik ist berechtigt. Aber ich hätte schon berichtet. Konnte ich aber nicht, weil er nicht erschienen ist. Nächster Termin ist der 23.06.21. Er hätte wohl wieder sein Diensthandy vergessen. Ähnliche Probleme gab es schon im letzten Jahr. Terminvereinbarung, -änderung sind auch per Whatsapp möglich. Das Medium kommt aber wohl nicht so richtig zum Einsatz oder wie bei jedem Arbeitnehmer, "nimm nicht das Handy mit nach Hause, dann bist du auch immer im Dienst" 😂
 
Dr Schorni

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Hab leider grad erst die Rechnungs-pdf gefunden und geöffnet. Is der bBSF noch arbeitsfähig oder in der hirnchirurgischen Klinik für niedere Primaten in seine zwei Gehirnzellen verlegt?
Der schwarze Halbmensch kann weder benennen WAS er macht, noch macht er es richtig. Dies kann man zweifelsfrei aus den Fakten erkennen. Die ist im Einzelnen in der pdf von oben herunter:

Es gibt keine EmissionsSCHUTZmessung, das ist seit bald 50 Jahren immer eine IMMISSIONSschutzmessung und physisch eine Emissionsmessung. Eine Schornsteinüberprüfung/Reinigung ist nicht aufgeführt, MUSS aber erfolgt sein.
WENN 2018 eine Feuerstättenschau erfolgte bei der die "Ausstattung der Anlage mit erforderlichen Regeleinrichtungen und Rohrleitungsdämmungen gemäß EneV" offensichtlich durchgeführt, zumindest aber BERECHNET wurde, wie kann das dann sein, dass die Rohrleitungen immernochnicht gedämmt sind?? (eine Regelung ist von außen nicht zweifelsfrei erkennbar, es gibt einen unzulässigen Handhebel-Mischer) Er hat das nicht nur zu überprüfen und in einer Bescheinigung darzulegen, sondern natürlich bei Defiziten die ordnungsgemäße Zustandsherstellung fristgerecht zu fordern und ggf durchzusetzen.
In 2019 werden dann plötzlich "Kehr- und Überprüfungstätigkeiten (Schornstein) aufgeführt und berechnet. Diese hätten aber ebenso bereits 2018 erfolgen müssen, dann das ist JÄHRLICH zu machen.
Die "Mess- und Abgaswegetätigkeiten" sind auch FALSCH, denn die BImSchV-Messung ist bereits 2018 erfolgt, ist nur all zwei Jahre dran, also hier immer in den geraden Kalenderjahren. Der zu viel erhobene Betrag ist zurückzuerstatten. "Abgaswegetätigkeiten" gibt es NICHT. In 2018 hat er richtig "AbgaswegÜBERPRÜFUNG" aufgeführt. Also WAS macht dieser VOLLIDIOT denn nun?? Nichts halbes und nichts ganzes und den Rest FALSCH!
In 2020 und 2021 teilweise dieselben Wiederholungsfehler wie oben.

Wie kann es in 2018 satte 75 € kosten wenn er doch die Schornsteinreinigung/ Überprüfung weggelassen hat? Wie kann eine REINE Abgaswegüberprüfung dort 50€ netto kosten, wenn in den Folgejahren die BImSchV-Messung UND die Abgaswegüberprüfung 2019 ca 29€, dann 2020 ca 33€ und dann 2021 sogar NUR 21 € kostet? Nimmt der nen Würfel oder ist er gar intellektuell fähig das per schnick-schnack-schnuck zu uruieren?
Die Kostenstellungen sind nicht vorgabenkonform, undurchsichtig, zwielichtig, unangemessen und zeugen von fachlicher und charakterlicher UNFÄHIGKEIT. Der Begriff "Abzocke" ist da noch viel zu SCHWACH!
 
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Dr Schorni

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Er hätte wohl wieder sein Diensthandy vergessen. Ähnliche Probleme gab es schon im letzten Jahr. Terminvereinbarung, -änderung sind auch per Whatsapp möglich. Das Medium kommt aber wohl nicht so richtig zum Einsatz oder wie bei jedem Arbeitnehmer, "nimm nicht das Handy mit nach Hause, dann bist du auch immer im Dienst"
Das wird er büßen müssen, DU hast Dir extra Zeit genommen und gewartet. Wie die das betriebsintern in ihrem Halbaffen-Stall regeln interessiert nicht, es HAT zu funktionieren. ICH würd ihn dann gar nicht reinlassen, denn dann kommt halt ER nochmal - KOSTENFREI. Das prägt sich so lern-pädagogisch auch besser ein.
Mach von diesem wiederholten Versagens-Vorgang Meldung beim Schornstein-fegermeister und der Hausverwaltung beide als cc.
 

Werner1980

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Ich weiß nicht, ob es hilfreich ist. Ich hatte nur die Rechnungen rausgesucht.

Rechnung 2018 sind ja 2 Rechnungen, einmal die jährliche Prüfung und dann der Feuerstättenbescheid. Es gibt ein Messprotokoll (1. BImSchV und KÖU) und ein Feuerstättenprotokoll und den Bescheid.

Feuerstättenbescheid 56,81 Euro
1. BImSchV und KÖU 75,72 Euro

2019 wechselte der Schornsteinfeger.

2019 nur KÖU = 62,82 Euro
2020 (1. BImSchV und KÖU) = 68,54 Euro
2021 nur KÖU = 56,08 Euro

Ist es jetzt besser geworden?
 
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Dr Schorni

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Einfach saubere Arbeit
Dachte ichs mir doch schon: so viel DUMMHEIT reicht absolut für zwei!
2019 nur KÖU = 62,82 Euro
2020 (1. BImSchV und KÖU) = 68,54 Euro
2021 nur KÖU = 56,08 Euro
Er MUSSTE in 2019 und 2021 jeweils exakt dieselben Tätigkeiten durchführen, deren Ausführungsschritte und -details sich nicht geändert haben. Mit welcher Logik und für ganze Menschen mit normalem Verstand soll das nun nach zwei Jahren plötzlich um satte 10% billiger sein? Oder rechnet der nach seinem IQ ab? DANN kommt er bald KOSTENLOS...
Was wurde vom anderen Versuchs-Menschen denn bei der Feuerstättenschau 2018 für die Rohrleitungsdämmungen und Heizungsregelung ausgestellt? Jeweils Positiv-Bescheinigungen "entspricht EnEV" oder Mängelmeldungen?
Dann warten wir mal gespannt auf 2022, da ist nämlich WIEDER Feuerstättenschau. Stellt sich dann die Gebührenfrage: darf er überhaupt NOCHMAL diese EnEV-Gebühr verlangen? Denn durchgeführt wurde sie ja bereits. Andererseits muss er dann KOSTENLOS diese unsäglichen Zustände bemängeln und das verwalten. DAS wird noch ein richtiger Spaßßß...
 

Werner1980

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Da ich überhaupt nicht weiß, nach welchen Sätzen überhaupt abgerechnet wird, kann wohl jeder machen was er will.

Vielleicht gibt das Protokoll und der Beischeid mehr Klarheit zur Rechnung 2018. Also für mich natürlich nicht. Ich verstehe gar nichts, nur, daß gezahlt werden muß.
 

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Zu den Unterlagen der pdf:
Im Feuerstättenbescheid (mittleres Blatt) ist eine BImSchV-Messung ganz klar den geraden Kalenderjahren zugeordnet. Was umgekehrt aber nicht sein kann, da diese Regelung am 22.03.2010 in Kraft trat, daher also im April-Juni in diesem GERADEN Kalenderjahr KEINE BImSchV-Messung erfolgt sein darf.
In der Messbescheinigung (rechtes Blatt) fehlen die Herstellernummern bei Kessel und Brenner. Welches GENAUE Datum trägt diese Bescheinigung? Beim "Über-prüfungsergebnis nach KÜO" (jährlich) fehlt die Angabe "unverdünnter CO-Gehalt". Der BImSchV-Abgasmesswert "O2-Gehalt" ist nicht gut, da mit 5,7% zu hoch, der sollte zwischen 2 und 3% liegen.
HAT der Kessel nun eine Außentemperatur-Regelung unter der Abdeckblende?
 

Werner1980

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Moin, so erst mal zu @Dr Schorni . Hinweis. Ich hatte dir Fotos von der Anlage geschickt. Checke deine Inbox.
  • Die Anlage hat einen Außentemperaturfühler und eine digitale Regelung.
  • Es fehlt sogar jeweils noch das Errichtungsjahr.
  • Datum der Arbeitsausführung ist 23.04.2018.
  • Datum der Unterschrift vom Schornsteinfeger ist der 16.05.2018.
Der Sauerstoffgehalt 2020 war laut Protokoll sogar 7,4%.

Unverdünnter CO-Gehalt
2019: nicht erfasst
2020: 20 ppm
2021: nicht erfasst
 

Werner1980

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Heute war der Schornsteinfeger da und ich wollte ja berichten.

Er kam mit FFP-Maske und allein. Uhrzeit 13:08 Uhr - 13:13 Uhr

Arbeiten:

CO-Messung im Abgasrohr und Dichtigkeitsprüfung oben rechts und links an der Anlage, 3 Minuten.
Zettelschreiben (was, keine Ahnung), 2 Minuten.

Das war es schon.
 
Dr Schorni

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So "bißchen en Dussel/Seggl/Knalltüte/sonstwas" biste aber schon oder?? WOZU schreib ich denn alles haarklein auf wenn Du den schwarzen Deppen einfach machen lässt? :kopfnuss: Wenn Du dann wieder 50 € für diesen Murks un Betrug bezahlen musst regst Dich wieder HIER auf anstatt diesem Arsch mal genau in denselben zu treten. Damit stützt und trägst Du auch dazu bei, dass er mit dieser Masche Kohle macht OHNE auch nur im geringsten Leistung zu erbringen! Also DAS versteht echt kein Mensch und DA kann man DIR auch nicht mehr helfen! Da hab ich dann auch grad mal KEIN Bock mich mit den anderen Feinheiten mit dem Ölkessel zu befassen!:mad:
 

Werner1980

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Der Ölkessel ist privat, wichtig!

Der Schornsteinfeger der heute kam war für die Mietswohnung, unwichtig. Zumindest ging es mir hier um Corona und deshalb hatte ich auch das Thema, "Wie sind die CO-Mess-Intervalle des Schornsteinfegers" gestartet, weil er letztes Jahr sagte, ich wäre erst wieder in 2 Jahren dran. Ich bekomme keine Rechnung und auch keine Protokolle. Die Rechnung wird auch nicht durchgereicht, sondern auf alle Mieter verteilt. Die Sache mit der Nebenkostenabrechnung hatten wir im letzten Jahr auch schon diskutiert. Somit ist also nichts sinnlos wie du meinst, sondern sehr hilfreich für mich.

Bei der Ölheizung, wichtig, hatte ich mich auch nicht um die Höhe beschwert, sondern eingeworfen, wo die Transparenz bei der Abrechnung ist. Und was ich davon mitgenommen habe ist, daß es keine Vorgaben gibt.

Was jemand tatsächlich nehmen darf, ist für mich wirklich ein Buch mit 7 Siegeln. So sahen z.B. die Rechnungen der letzten Jahre von meinen Eltern aus (Öl-Heizung). Gibt es feste Sätze oder wird nach Zeit (Arbeitslohn) abgerechnet? Ich kann es wirklich nicht sagen. Ich denke, sofern es immer so im Rahmen ist, ist die Rechnung dann wohl auch für die Allermeisten i.O.
Also für mich ist alles gut und wenn zuviel Sauerstoff in den Abgasen ist und das nicht innerhalb bestimmter Bereiche ist, dann ist ein wichtiger und wertvoller Hinweis.

Selbstverteidigungsrede geglückt? Sind wir wieder "Freunde" @Dr Schorni ?
 
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