Wie ist das mit der Geräuschentwicklung?

Diskutiere Wie ist das mit der Geräuschentwicklung? im Wärmepumpe, Gebäudekühlung Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo, mir wurde jetzt von mehreren Bauherren und auch Firmen eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe wie z.B. die "NIBE F2120" für unseren Neubau empfohlen...

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Hallo,
mir wurde jetzt von mehreren Bauherren und auch Firmen eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe wie z.B. die "NIBE F2120" für unseren Neubau empfohlen.
Es gibt aber auch kritische Stimmen, die immer die Geräuschentwicklung als Problem ansehen. Wer kann uns dazu seine Erfahrungen geben bzw.
gibt es irgendwo eine Übersicht wie laut diese Geräte sind?
Mittlerweile soll diese Technologie sehr ausgereift sein und vllt. könnt ihr dazu etwas sagen...
Eine Erdwärmepumpe kommt leider für uns nicht in Frage, da wir in unserem Wasserschutzgebiet nur max. 30m tief bohren dürfen und für Kollektoren ist das
Grundstück zu klein.
Danke für eure Tipps!

VG Thomas
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Jeder remmomierte WP-Hersteller hat Unterlagen und Berechnungsprogramme die die Schall-Emissionen bewerten, dazu muss man nur die genaue Aufstellsituation kennen.
 
Wolfhaus

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die die Schall-Emissionen bewerten
In einer ruhigen Wohngegend kann da schon Begeisterung bei den Nachbarn aufkommen. Wie alles im Leben, es kommt auf alle Bedingungen an.
Wasserschutzgebiet nur max. 30m tief bohren dürfen
Da sollte genügend Wasser vorhanden sein.

Hast du auch beachtet das die Stromversorger, den WP in Spitzenlastzeiten den Strom abschalten müssen. Höre immer wieder, das hat uns vorher keiner gesagt.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Jeder remmomierte WP-Hersteller hat Unterlagen und Berechnungsprogramme die die Schall-Emissionen bewerten, dazu muss man nur die genaue Aufstellsituation kennen.
Achtung!!!!!! Diese Angaben sind sehr oft - like Dieselgate - nur unter bestimmten Aufstellbedingungen theoretisch erreichbar..
Unter Umständen kann die Anlage auch mal 10 dB lauter sein ( Verdoppelung der Lautstärke)
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Ja, das kann gut sein. Aber ich denke da sollte genügend Reserve dabei sein. Soll aber scheints als Nachweis ausreichen um das ggf dem Nachbarn unter die Nase zu halten "Lärmgrenze wird eingehalten, Ende Diskussion". Am besten ist sowieso immer wenn der Nachbar die WP gar nicht sieht. Sonst HÖRT der die in jedem Fall!
 

KarlZei

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Und sowas löst Nachbarstreitigkeiten????? :unsure: :unsure:;)
Es gibt klare rechtliche Grundlagen und Vorgaben. Warum sollte man sich also mit jemanden streiten, der sich trotz Einhaltung dieser Vorgaben deswegen streiten will? Keine Streitigkeiten => kein Lösen von Streitigkeiten.
 
Dr Schorni

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Und sowas löst Nachbarstreitigkeiten????? :unsure: :unsure:
Jaein. Es klärt nur die rationalen Verhältnisse. Das muss der Kläger dann akzeptieren und es gibt keinen Klagepunkt mehr, also auch keinen "Streit".
Ich weiß, blöd ist das allemal, grad wenn sich manche dann hineinsteigern, grad auch noch mehr wenn alles KLAR geklärt ist. Aber da muss er dann eben psychisch an sich arbeiten - lassen. Ich erfeue mich auch nicht gerade an jedem tieffliegenden Kleinflugzeug und die Nachbarin stimmt ihre Balkonbegrünung und Fußnägellackfarbe auch nicht mit mir ab.
Ich kenne auch eine WP-Situation, da steht die auch schalltechnisch und optisch "provozierend" ungünstig und ICH höre das Brummeln auf der Terrasse, grad weil das Ding natürlich auch im Sommer läuft, fürs Warmwasser und man BRAUCHT doch dringend eine Kühlung bei 30 Grad. Das hätte man auch von vornherein besser lösen können. Aber dafür qualmt das Haus ggf mal die Gegend ein, weil man NUR einen Holzkessel hat und aber auch im Sommer Warmwasser benötigt.
Daher kann ich nur jedem dringend raten: sucht einen diskreten sicheren Aufstellplatz, bei dem alles eingehalten ist in gutem Übermaß und am besten unsichtbar.
 
Wolfhaus

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Daher kann ich nur jedem dringend raten: sucht einen diskreten sicheren Aufstellplatz, bei dem alles eingehalten ist in gutem Übermaß und am besten unsichtbar.
Ja, Ja, Ja.
Oder die LWP hat sich plötzlich in Luft aufgelöst und Ruhe ist. An so einer "Gewaldaktion" kann man dann schon das Spannungspotenzial erkennen, da helfen dann auch keine eingehaltenen Messwerte.
 

KarlZei

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Oder die LWP hat sich plötzlich in Luft aufgelöst und Ruhe ist.
Ja, das kann schon richtig ruhig werden danach. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, ggf. Diebstahl und dann noch der ganze zivilrechtliche Kram...
 
tricotrac

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1 Minibagger, dreimal zugedrückt und die Brummsuse hat sich erledigt ! Dauert bei guter Vorbereitung ca. 5 Minuten.

Wärmepumpe hat schon was sagen schließlich alle Experten !
 
Wolfhaus

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Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, ggf. Diebstahl und dann noch der ganze zivilrechtliche Kram
Und kein Täter zu finden... und der Eigentümer hat den Stress und bei einer falschen oder keiner Versicherung die Kosten. Durfte mir so eine "Baustelle" ansehen, alles mit einem Bolzenschneider sauber abgetrennt, 4 Schrauben raus und das war es. Das hat keine 5 Min. gedauert.
Bei der neuen Anlage haben wir das Gewinde der 4 Bolzen mit einer Schweißnaht versehen, jetzt brauchen die auch noch einen Trennschleifer bei einem neuen Versuch. Aber eine neue Variante ist auch schon da, ein kleines Stöckchen in das Außenteil an die richtige Stelle...
Wer so etwas plant sollte sich das mal ansehen und beachten.
 
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KarlZei

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Ach so, ja, dann muss man natürlich auf Wärmepumpen verzichten.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Na ja, aber der Täter ist ja dann schnell in der Nachbarschaft zu finden und dann ist das auch kein Spaß mehr. Und mit sowas verzögert man vielleicht den Einbau einer WP, aber zum Verhindern wird das nicht reichen. Allein schon aus TROTZ !
 
Wolfhaus

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Ach so, ja, dann muss man natürlich auf Wärmepumpen verzichten.
Wer so etwas plant sollte sich das mal ansehen und beachten.
ANSEHEN! BEACHTEN und nicht VERZICHTEN!
Sonst kann das so enden...
"Mit Beschluss vom 8. August 2018 hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Widersprüche angeordnet und dem Antragsgegner aufgegeben, dem Beigeladenen die Nutzung der genehmigten Außeneinheit vorläufig zu untersagen. Die Baugenehmigung sei bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage offensichtlich rechtswidrig. Sie verstoße zu Lasten von Nachbarrechten der Antragsteller zum einen gegen den Bestimmtheitsgrundsatz nach § 37 Abs. 1 LVwVfG. Denn sie sei hinsichtlich des nachbarschützenden Gebots der Rücksichtnahme in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO und § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG inhaltlich nicht hinreichend bestimmt. Ihr lasse sich nicht entnehmen, welche Geräuschimmissionen im mittel- und hochfrequenten Bereich bei regelmäßigem Betrieb der Wärmepumpe auf die Antragsteller einwirkten. Daher sei eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme nicht auszuschließen. Die genehmigten Bauvorlagen enthielten keinen Nachweis, dass die Wärmepumpe die einschlägigen Zumutbarkeitskriterien der TA Lärm einhalte. Der dem Bauantrag beigefügten Schallberechnung ließen sich keine Betriebsstufen und -zeiten entnehmen; ein regelmäßiger Betrieb sei nicht definiert. Sie enthalte nicht die erforderlichen Angaben, um i.S. der Nr. A.2.6 Satz 1 i.V.m. Nr. A.2.4 des Anhangs der TA Lärm die Datengrundlagen bewerten, das Prognoseverfahren nachvollziehen und die Qualität der Ergebnisse einschätzen zu können. Zweifelhaft sei schon, ob sie sich auf einen maßgebenden Immissions-ort auf dem Grundstück der Antragsteller beziehe. Jedenfalls enthalte sie nicht die insoweit erforderlichen Angaben nach Nr. A.2.6 Satz 2 des Anhangs zur TA Lärm. Es fehlten ferner Angaben zur Vor-/Nichtvornahme etwaiger Zuschläge. Anderes ergebe sich nicht aufgrund der Bescheinigung der Firma S. und der weiteren mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen. Auch die Nebenbestimmungen seien unzureichend. Die Festlegung des maßgeblichen Immissionsrichtwerts als Grenzwert genüge nicht, weil ein Nachweis fehle, dass die Wärmepumpe die einschlägigen Zumutbarkeitskriterien der TA Lärm im regelmäßigen Betrieb einhalte. Anderes folge auch nicht aus den weiteren Nebenbestimmungen. Eine Schalldämmhaube mit 4 dB Dämpfung werde in den genehmigten Bauvorlagen nicht benannt. Die Nebenbestimmung über den reduzierten Nachtbetrieb schließe die technische Möglichkeit eines anderen Betriebs nicht hinlänglich aus. Soweit die Beteiligten andere Prognosen angestellt, weitere Unterlagen vorgelegt und Messungen vorgenommen hätten, seien diese nicht zu berücksichtigen bzw. ergebe sich daraus nichts Anderes. Zum einen sei die Frage, ob eine Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletze, nach der Sach- und Rechtslage bei ihrer Erteilung zu beantworten; nur nachträgliche Änderungen zu Gunsten des Bauherrn seien zu berücksichtigen. Zum anderen müsse der Baugenehmigung selbst entnommen werden können, welche Nutzungen und Schallemissionen mit einem regelmäßigen Betrieb vereinbar seien. Die Baugenehmigung sei auch nicht nachträglich um einen Nachweis bzw. eine Feststellung ergänzt worden, dass der von der Wärmepumpe emittierte mittel- und hochfrequente Schall die Zumutbarkeitskriterien der TA Lärm einhalte. Es bleibe weiterhin offen, was die Betriebszeiten seien und welche mittel- und hochfrequenten Schallimmissionen beim regelmäßigen Betrieb auf die Antragsteller einwirkten. So sei der Lastfall der Anlage bei den Messungen überwiegend unbekannt geblieben. Auch sei nicht nachvollziehbar, dass die Messergebnisse vom 21. März 2018 auf einem regelmäßigen Betrieb beruhten. Ungeachtet dessen sei nicht ersichtlich, dass die Behörde mit den Messungen eigene Feststellungen zur Ergänzung der Baugenehmigung getroffen habe. Anderes gelte allerdings für den tieffrequenten Schall. Insoweit sei die Nebenbestimmung Nr. 3 ausreichend, da eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht zuverlässig prognostizierbar sei. Denn die TA Lärm und die DIN 45680 regelten nur Messung und Bewertung tieffrequenter Geräusche, nicht aber ihre Prognose.
26 Die Baugenehmigung verstoße zu Lasten der Antragsteller zugleich gegen § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO. Das Landratsamt habe sein Ermessen nach dieser Vorschrift dadurch fehlerhaft ausgeübt, dass es die Anlage ohne Nachweis zugelassen habe, ob die Wärmepumpe einschlägige Zumutbarkeitskriterien der TA Lärm einhalte.
Die Nutzung der genehmigten Außeneinheit wird vorläufig untersagt.

Da gegen hat dann wieder der Nutzer geklagt... Letztendlich darf die LWP nicht in den Nachtstunden betrieben werden.

Wer braucht so einen Ärger außer @KarlZei ?
 

KarlZei

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Was willst Du eigentlich? Aber egal, 2019 brauchten den Ärger ca. 66.000 neue Anlagentreiber, womit es über die letzten 13 Jahren dann insgesamt ca. 550.000 sein dürften.
In der gleichen Zeit gab es gemäß Deiner Seite offensichtlich nur 8 nennenswerte Urteile. 8 von 550.000 sind ca. 0,0015%, womit also immerhin jeder knapp 70.000ste Betreiber "so einen Ärger" hatte. Wahnsinn. Rechnet man allerdings die Urteile raus, bei denen die WP nach z.B. Versetzung auf dem Grundstück weiterhin betrieben werden durften, dann hatten so ungefähr 0,0002% der LWP-Betreiber "so einen Ärger". Da kann ja kein Betreiber mehr ruhig schlafen; ständiger Lärm, ständiges Prozessrisiko...
 
tricotrac

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Und was soll diese grandiose Antwort darauf ? Wieder mal Corona-Langeweile ?

Gründen Sie doch einfach ein : Recht haben Forum ! Und verschwinden hier endlich !

Sie sind ein Streithansel allererster Güte ! Immer Recht haben wollen immer wieder nachtreten ! Ich habe die Fresse voll von Ihnen und Ihren Starallüren !

Ich werde diesen Beitrag dem Admin melden !
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Die Nutzung der genehmigten Außeneinheit wird vorläufig untersagt.

Da gegen hat dann wieder der Nutzer geklagt... Letztendlich darf die LWP nicht in den Nachtstunden betrieben werden.
Danke für diesen intensiven, extra von Hand abgeschriebenen Urteils-Text dazu, puuuh, da liest man sich ja echt schwindelig. Das muss ja schon ne krasse Aufstell und Hör-Situation gewesen sein. Aber: womöglich fährt GRADE dieser Kläger ein Motorrad und belästigt damit auch immer schöön die ruhesuchenden Anwohner.

Ich wünsche keinem störenden Lärm, das macht auch mich sehr unruhig. Ziel muss vorrangig sein: dieen lärm so weit wie möglich zu vermeiden. Denn KEINER will Ärger oder Zwang.
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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Auf der Seite werden viele Hinweise gegeben, dass so ein Ärger auch vermieden werden kann und mit etwas Überlegung und der Anschaffung der richtigen Anlage ist das auch möglich. Es sollte nicht nach der Methode verfahren werden, ich bin im im Recht und die "anderen" interessieren mich nicht, weil das dann auch anders ausgehen kann. Und natürlich kommt es dabei auf die Wohngegend an und es ist schon von Bedeutung das diese Anlagen 24 h am Tag Geräusche von sich geben.
Vorher denken und handeln und sich selber fragen ob mann so etwas selber unter seinem Schlafzimmerfenster haben will.
 
Thema:

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