Ist aber nicht im Sinne der Trinkwasserverordnung ! Diese schreibt eindeutig geeignete Sicherungseinrichtungen nach DIN 188-4 (zwischenzeitlich abgelöst) und der DIN EN1717 um Trinkwasser vor Verunreinigungen zu schützen.
ZITAT :" Niemals darf eine Trinkwasserinstallation ohne eine nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) geeignete Sicherungseinrichtung mit anderen Anlagen oder Systemen verbunden werden, in denen sich Wasser befindet, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist. ( §17 TrinkwV). Das gilt für die Anbindung von Feuerlöschanlagen im Großen genauso festangeschlossene Kaffeeautomaten oder den Heizungsfüllanschluss im Kleinen."
Als Sicherungsarmatur kann nach DIN EN1717 hier nur ein Systemtrenner vom Typ CA oder besser BA zum Einsatz kommen. Ob hinter dem Systemtrenner der Anschluss als starre Leitung oder flexibel mittels Schlauch ausgeführt wird, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist lediglich die Absicherung des Trinkwasseranschluss."