Wasser für Heizung aufwärmen

Diskutiere Wasser für Heizung aufwärmen im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Guten Abend, habe eine neue Wohnung bezogen und wollte gerade einmal gucken ob den das Warmwasser funktioniert -> tut es nicht Hab mir also die...

Hannes1234

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Guten Abend,

habe eine neue Wohnung bezogen und wollte gerade einmal gucken ob den das Warmwasser funktioniert -> tut es nicht
Hab mir also die Therme angeguckt (eigene für die Wohnung) und wollte die nach Bedinungsanleitung starten
Sie braucht anscheinend Wasser (Manometer zeigt 0 bar an)
Kurz und knapp wie bekomm ich da Wasser drauf ?
Anbei habe ich zwei Bilder, ich kann von außen nicht erkennen um welches Modell es sich handelt sieht aber nicht neu aus
Im Internet steht immr etwas von "Schlauch anschließen" wüsste aber beim besten Willen nicht wo da ein Schlauch rangehen soll

Danke schonmal im Vorraus
 

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Hausdoc

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habe eine neue Wohnung bezogen
Vermieter benachrichtigen, daß die Therme in Funktion zu bringen ist. Augenscheinlich besteht Wartungsbedarf. Darum ggf auch der Gashahn geschlossen
 

Hannes1234

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Den Hahn habe ich selber betätigt aber danke, werde meinen Vermieter mal anrufen
 
Patze-T3

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Vermietersache!
Du bezahlst doch auch dafür.........
Die Bude so zu übergeben ist schon sehr dreist.. Typisch....

Btw: Laut Zettel war die letzte Wartung (Messung vom HB) vor 4! Jahren..
Jährliche Wartung unbedingt einfordern...
Und nicht die Kosten aufdrücken lassen!

Aber wieder typisch Vermieter, nichts machen, schon garnicht investieren, aber kassieren....


Wasser für Heizung aufwärmen
Macht die ganz alleine, wenn sie funktioniert :D
 
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tricotrac

tricotrac

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Die Bude so zu übergeben ist schon sehr dreist.. Typisch....
Gehört sich so nicht. Wurde eine Einweisung in die Bedienung der Heizungsanlage durchgeführt ? Das gehört zu einer ordnungsgemäßen
Wohnungsübergabe genauso zu wie auch der Vermieter unaufgefordert den Energieausweis vorlegen muss.

Ob das so typisch ist liegt wohl im Auge von @Patze-T3

Btw: Laut Zettel war die letzte Wartung (Messung) vor 4! Jahren..
Das wäre auch zu klären. Es kann auch Faulheit oder Schusseligkeit des Monteurs sein, der es versäumt hat die Daten seines Abgasmessgerätes zu aktualisieren. Auch leider kein Einzelfall.
 

Hannes1234

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Hi,
erstmal danke für eure weiteren Antworten. Werde meinen Vermieter dazu noch anhauchen. Eine direkte EInweisung in die Bedienung gabs nicht, ich hab aber auch nicht gefragt.
Zum Thema Wartung, auf dem 2ten Foto oben rechts klebt etwas was mir wie ein Prüfstempel aussieht. Kenne das nur aus meinem Bereich(Elektro) denke aber mal das das hier auch das Datum der letzten Prüfung sein wird.

Hannes
 
Patze-T3

Patze-T3

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Der Zettel mit den Abgaswerten ist von der letzten Wartung.
Das behinderte Energielabel vom Schorni....

Edit: Pardon, du meinst den runden Aufkleber...
Der war auf dem Tel nicht zu sehen....
Der ist natürlich vom schorni (letzte Messung).
 
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Lp3g

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Etwas OT. Unser Vermieter macht keine Wartung mehr. Die kommt, wenn der Schorni jammert oder eine Therme ausfällt.

Die frühere Jährliche Wartung wurde auf die Nebenkosten umgelegt.

Es versteht keiner, wieso das so ist. Wir als Mieter zahlen die Kosten eh.
 
tricotrac

tricotrac

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Mit Einführung der Technischen-Regeln-Gas-Installation zum 01.Januar 2009 besteht für Gebäudeeigentümer (Vermieter und/oder Verwalter)die Pflicht, die Gasanlage in ihren Gebäuden zu überprüfen. Ist der Eigentümer nicht Sachkundig, so muss er ein beim örtlichen Grundversorger zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen damit beauftragen.
Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion und Erhalt des betriebssicheren Zustands sind Gasinstallationen nach einschlägigen Hinweisen bestimmungsgemäß zu betreiben und Instand zu halten.
Weitere Stichworte sind hier die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB sowie dem § 536 BGB sowie der § 13-2 der Nieder-Druck-Anschluss-Verordnung. Diese erkennt der Gebäudeeigentümer mit seiner Unterschrift unter den Gasliefervertrag an. Grundlage der NDAV ist der § 49-2 des Energie-Wirtschafts-Gesetz.
In der TRGI wird dazu im Anhang 5c für Gasgeräte (Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmer) auf eine bedarfsorientierte Wartung hingewiesen.
Das heißt entweder Jährlich oder nach Herstellervorgaben.
 
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