Was zahlt ihr für Strom?

Diskutiere Was zahlt ihr für Strom? im Umfragen! Forum im Bereich Allgemein; ostrom hinkt aber anderen Anbietern mit einem Monatsvertrag stets etwas hinterher. Maungau z.B. ist pro kWh knapp 2 Cent günstiger. Da würde ich...

Fürst Pückler

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ostrom hinkt aber anderen Anbietern mit einem Monatsvertrag stets etwas hinterher. Maungau z.B. ist pro kWh knapp 2 Cent günstiger. Da würde ich monatl. gegenüber ostrom 5 Euro sparen und könnte genau so schnell aus dem Vertrag aussteigen und wechseln.
Aber gut, wir wollen jetzt auch keine Pfennigfuchser sein. Mir ging es nur darum aufzuzeigen dass es durchaus sinnvoll sein kann in dieser kritischen Zeit einen Langzeitvertrag mit Preisgarantie abzuschließen weil mittelfristig wieder mit einem Preisanstieg zu rechnen ist. Auch vor Putins Krieg und Corona stiegen die Energiepreise Jahr für Jahr. Und wenn wir jetzt im günstigsten Fall bei 30 Cent pro kWh beim Strom liegen liegt dieser Preis verglichen mit den Preisen vor 2020/2021 auf einem ganz normalen Niveau. Da noch auf weitere Preissenkungen zu hoffen erscheint mir aussichtslos und widerspricht jeglicher Vernunft.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Momentan ist der Strompreis verhältnismäßig günstig, so dass bei einem Neuabschluss eines Liefervertrages nicht einmal die Strompreisbremse genutzt werden kann.
Versuche doch, den Preis hochzuhandeln. Dann kannst Du die Preisbremse ausnutzen. xD
 

Fürst Pückler

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Lasse dich krank schreiben und kurier dich aus.
 

Fürst Pückler

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Das ist aber einem Selbstständigen nicht anzuraten. Aber du hast es ja. ;)
 

Markustoe

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Arbeitspreis: 29,48 Cent kWh
Grundpreis: 205,85 Euro

Grundpreis 205 im Monat?, gehts noch?
Das Zahl ich nicht im Jahr....
 

Fürst Pückler

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Grundpreis 205 im Monat?, gehts noch?
Das Zahl ich nicht im Jahr....
Der von den Energielieferanten genannte Grundpreis ist immer der Preis für das Jahr. Nicht gewusst? Mein Gott...
Der ist übrigens leicht gesunken und beträgt heute 189,67 Euro. Dafür ist der Arbeitspreis auf 29,90 Cent gestiegen.
 
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Fürst Pückler

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Ich bin Angestellter und ja, ich habe sie, die Befugnis AU zu bescheinigen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf einzig ein Vertragsarzt ausstellen. Dies ist für gesetzlich Versicherte in § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG geregelt. Dies gilt analog auch für privat Versicherte.
Du hast mal wieder kruses Zeug geraucht. Ist doch immer wieder lustig mit dir. :)
 
Andreas1956

Andreas1956

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§ 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG
Der da lautet: "Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. ".

Du behauptest hier aber:

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf einzig ein Vertragsarzt ausstellen. Dies ist für gesetzlich Versicherte in § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG geregelt.
Erkenne den Fehler.

Ich bin übrigens strammer Nichtraucher.
 

Markustoe

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Der von den Energielieferanten genannte Grundpreis ist immer der Preis für das Jahr. Nicht gewusst? Mein Gott...
Der ist übrigens leicht gesunken und beträgt heute 189,67 Euro. Dafür ist der Arbeitspreis auf 29,90 Euro gestiegen.
Mein Grundpreis im Vertrag ist schon immer pro Monat ausgewiesen, war bei knapp über 2
 

Fürst Pückler

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Mein Grundpreis im Vertrag ist schon immer pro Monat ausgewiesen, war bei knapp über 2
2 Euro im Monat? Solch einen Anbieter habe ich noch nie gesehen. Aber selbst wenn es den gäbe wäre mir der Grundpreis völlig Banane. Für mich ist einzig wichtig was ich im Monat insgesamt bezahlen muss.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Ich sagte aber auch, dass die vorschrift auch für privat Versicherte gilt.
Sie ergibt sich trotzdem nicht aus der von Dir benannten Rechtsnorm. Auch bleibt unklar weshalb Du meinst beurteilen zu können, wozu ich befugt oder nicht befugt sei.
 

Fürst Pückler

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Du kannst dir zwar einen Wisch ausstellen mit dem Inhalt dass du krank bist oder Kopfläuse hast. Diese Bescheinigung würde aber überall nur Erheiterung auslösen. Auch ein Arzt muss sich von einem Kollegen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen sofern er die irgendwo benötigt, beispielsweise als angestellter Arzt.
Ein selbstständig tätiger Arzt benötigt bei Krankheit nur dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn er freiwillig zusatzversichert ist, Keine Versicherung wird für den Verdienstausfall eines selbstständigen Arztes zahlen wenn nicht eine Arbeitsunfähigkeit eines anderen Arztes vorliegt.
Wenn du das nicht weißt bist du auch kein Arzt, allenfalls ein Barfußarzt

Andreas1956, du gehst doch dieses Jahr in den Ruhestand. Hast du schon eine Angelausrüstung? Oder lernst du dann Saxophon? Zunächst würde ich aber erst einmal einen VHS-Bildungsurlaub "Ayurvedisches Sackhüpfen in der Bretagne" buchen. Das beruhigt die Nerven und lässt dein inneres Ich wieder in die Realität zurückkehren.
 
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Andreas1956

Andreas1956

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Kümmere Dich mal um Deine Graspyramide im Branitzer Park, Herr Pückler. Dort hast Du still und friedlich zu liegen und hier nicht Anweisungen zu geben, wie sich Kliniken gegenüber bestimmten Ärzten ihres Hauses zu verhalten haben, bei denen Vertrauensarbeitszeit gilt. Denn das regeln wir so unter uns, wie wir es für richtig halten.
 
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