Wartungsfehler, zerstörte Leiterplatte durch Heizungs"fachmann"

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EllaElla

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Ein freundliches Hallo in die Runde.
Meine Fragen an euch mit der Bitte um Tipps.
Im Herbst 2016 musste bei meiner Junkers Brennwertgastherme (ZSBR 3-12 A 23, von 1998) die Gasarmatur erneuert werden. Ich beauftragte eine Heizungstechnikfirma.

Bei der Wartung im März 2017 verursachte dieser Heizungstechniker einen Kurzschluss, der zur Zerstörung der Leiterplatte führte, die von einem zuvor tätigen anderen Haustechniker eingebaut worden war, der aber leider in eine Insolvenz geraten war.
Eine Kostenerstattung der 1/2 Jahr alten Leiterplatte (346,65 €) verweigerte der neue (selbstständige) Heizungsmonteur, obwohl das ja ein Fall für seine Betriebshaftpflichtversicherung gewesen wäre.

Dummerweise kündigte ich ihm nicht die Zusammenarbeit auf, sondern beauftragte ihn nach langem Zögern zu einer weiteren Wartung (Januar 2022).
Explizit bat (forderte) ich dabei auch den Austausch der Zündelektroden. Diese hatte er bereits im Jahr 2017 nicht erneuert, ebenso keinerlei Dichtungen gewechselt.

Nun gab es große Probleme beim Ausbau der Elektroden, zudem ging das Sichtglas sowie eine Schraube am Wärmetauscher kaputt. Der Rest der Schraube ließ sich auch mittels Feinbohrer nicht entfernen, sodass er das Glas mit Silikon klebte.

Da ich vom gesamten Ablauf nun doch sehr verunsichert war, habe ich viel im Internet recherchiert und auch einen Fachbetrieb nachgefragt. So musste ich heute erfahren, dass die bisherigen Wartungen nicht sachgerecht durchgeführt worden waren.

1. Zündelektroden wurden bisher nur im Jahr 2006 und 2022 erneuert.

2. Nur ein einziges Mal seit 1998 wurde der Wärmetauscher gereinigt.

3. Zahlreiche Dichtungen nur im Jahr 2011.
Aktuell einzig die Brennerdichtung und die des Elektrodensatzes.

Heute habe ich erfahren, dass der Zustand des Wärmetauschers (da insgesamt nur EINMAL in 23 Jahren gereinigt) und die abgerissene, feststeckende Schraube einen Ausbau zum Reinigen unmöglich machen und dieses Geräteteil irreversibel geschädigt ist. Zudem erhöht es natürlich durch eingeschränkte Funktion den Gasverbrauch.

Die Rechnung zur Wartung und Wechsel des Elektrodensatzes habe ich noch nicht bezahlt, da ich erwogen hatte, sie zu kürzen wegen des früheren Leiterplattendefektes.

Darüberhinaus ziehe ich nun aber in Erwägung, den Firmeninhaber für den beschädigten Wärmetauscher zur Erstattung der Kosten aufzufordern.
Kosten ohne Einbau liegen wohl bei ca. 1300 €, was aus fachmännischer Sicht beim Alter der Therme keinen Sinn machen würde.
Ich möchte mich nicht bereichern, aber all diese Versäumnisse bzgl. der Wartungen haben nun zu erheblichen Schäden an der Therme geführt.

Wie sind eure Meinungen dazu?

Was soll ich tun? Die Heizleistung hat meiner Meinung nach in letzter Zeit deutlich nachgelassen.

Habt ihr eventuell andere Vorschläge zum Vorgehen?

Für Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Im Voraus lieben Dank.
 

porks

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Moin
Das Problem ist Recht haben und bekommen (Geld zurück)
Erstmal gibt es für die Arbeiten schriftliche Aufträge usw.
Dann was ist das für eine Firma oder so ala Ebay usw.
Dann müsstest du ihm nicht fachgerechte arbeiten nachweisen.
Der wird sagen, er hat alles richtig gemacht .Also müsste das dann vor Gericht geklärt werden .Die würden einen Gutachter beauftragen und dann gibt es ein Urteil.Aber selbst wenn das für dich ausgeht, gibt es immer noch kein Geld, sondern dann musst du das Eintreiben lassen durch einen Gerichtsvollzieher. Und ob der was hat oder dann Pleite ist offen.
Und alles musst du erstmal auslegen mit offenem Ausgang.

Somit lass es lieben außer er ist bereit selbst was zu zahlen .Gut man könnte noch die Handwerkerinnung anschreiben die haben eine Schlichtungsstelle (kostenlos)
 

Jnnk

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Moin
Ich denke das du auch eine Teilschuld hast wenn du 5 Jahre keine Wartung beauftragst .
Wenn die Elektroden nicht verschlissen sind , warum sollte man die dann tauschen ? Hat das Gerät Probleme bei der Zündung und Ionisation gehabt ? Wenn nicht dann waren die Elektroden doch in Ordnung , und führen nicht zu einem erhöhten Gasverbrauch .
Der Wärmetauscher muss bei der Wartung gereinigt werden , macht er das nicht hast du Recht auf Nachbesserung die du ihm aber einräumen musst sonst kannst du nichts abziehen .
Das mit Leiterplatte ist damals sicher nicht so gelaufen wie es hätte sein müssen , aber nach 5 Jahren deshalb noch Geld einzubehalten führt zu dem Beigeschmack das du ihn nur beauftragt hast um ihm das Geld für die Leiterplatte abziehen zu können .
 
Andreas1956

Andreas1956

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Die Rechnung zur Wartung und Wechsel des Elektrodensatzes habe ich noch nicht bezahlt, da ich erwogen hatte, sie zu kürzen wegen des früheren Leiterplattendefektes.
Was soll der Leiterplattendefekt mit dem durchgeführten Elektrodenwechsel zu tun haben? Du kannst nicht das Entgelt für die Elektroden mindern, wenn diese einwandfrei waren. Allenfalls könnte eine Aufrechnung in Betracht kommen, wo man die eine Forderung (Rechung Elektroden) gegen die andere (Ersatzkosten zerstörte Leiterplatte) aufrechnet. Das ist aber nicht mehr möglich, denn wenn das mit der Leiterplatte im Jahre 2017 passiert ist, wäre Deine Schadensersatzforderung insoweit - selbst wenn sie in der Sache begründet wäre - am 1.1.2021 bereits verjährt. Damit kannst Du jetzt damit nicht mehr aufrechnen.

Darüberhinaus ziehe ich nun aber in Erwägung, den Firmeninhaber für den beschädigten Wärmetauscher zur Erstattung der Kosten aufzufordern.
Auffordern kannst Du ihn natürlich, aber auch hier kann er sich kurzerhand auf Verjährung berufen und der Fisch ist gelutscht. Du hast einfach viel zu lange gewartet, Deine Forderungen geltend zu machen und notfalls auch durchzusetzen.

Du solltest ihm seine Rechnung bezahlen, denn wenn er Dich verklagt, wird er den Prozeß gewinnen, da die Verjährung Debatten über seine möglichen früheren Fehlleistungen erübrigt. Dieses würde da gar keine Rolle mehr spielen.
 
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