Wartungsarbeiten an der Heizung durch Hobbyhandwerker

Diskutiere Wartungsarbeiten an der Heizung durch Hobbyhandwerker im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Auch hier gilt die Einhaltung der TRF (Technische Regeln Flüssiggas). Darin sind auch Prüfpflichten der...
tricotrac

tricotrac

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Es gibt bei Flüssiggas keine rechtlich geregelte Fachbetriebspflicht. Eigentlich ein Heimwerkerparadies ;-)
Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Auch hier gilt die Einhaltung der TRF (Technische Regeln Flüssiggas). Darin sind auch Prüfpflichten der Anlagenbetreiber definiert sowohl für die gewerbliche wie auch die private Nutzung. Nur habe ich die gerade nicht zur Hand.
 
Hinnerk

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Du solltest aber darauf achten, das der Perlator durch den DVGW freigegeben ist. Das ist bei Baumarktartikeln leider oft nicht der Fall.
Die originalperlatoren unserer Hansa- und hansgrohe Armaturen haben keine Prüfnummern.
Ein Perlator auch Mischdüse oder Luftsprudler in z.B. einer Waschtischarmatur ist nicht vorgeschrieben und ein reiner Komfortteil. Er sorgt für einen angenehmen weichen und gleichmäßigen Wasserstrahl. Vorgeschrieben ist er nicht. Von daher ist es auch egal, ob er ein Prüfzeichen besitzt oder nicht. Bei Armaturen ist es etwas anderes. Da sagt das Prüfzeichen z.B. etwas über die Geräuschklasse und die Durchflussklasse aus. Bei Perlatoren habe ich geräuschmäßig noch keinen Unterschied bemerkt. Bei Armaturen schon.
Richtig ! vor mir aus könnten alle Baumärkte in Deutschland ihre Sanitärabteilungen schließen. MERKE : Man kann in Deutschland alles kaufen, aber nicht selbst installieren.
Was musst du für einen Frust aufgestaut haben! In meinem Umfeld gibt es sogar SHKler, die Heimwerkern alles was für ihr Vorhaben nötig ist verkaufen und bei ihrem Projekt mit gutem Rat beiseite stehen gemäß dem Motto lieber ein Selbermacher als Kunde als gar keinen.
 
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Hinnerk

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Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Auch hier gilt die Einhaltung der TRF (Technische Regeln Flüssiggas). Darin sind auch Prüfpflichten der Anlagenbetreiber definiert sowohl für die gewerbliche wie auch die private Nutzung. Nur habe ich die gerade nicht zur Hand.
Bei Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen musste bis 1999 bei jeder Hauptuntersuchung eine Prüfbescheinigung über die Gasanlage vorgelegt werden. Das machte durchaus Sinn. Nicht dass da ein Bastler eine Gasleitung am Auspuffrohr befestigt. :eek: Diese Regelung wurde aber bis Januar 2023 ausgesetzt weil die bisher genutzten Meßeinrichtungen nicht mehr den erforderlichen gesetzlichen Ansprüchen genügen. Kurios dabei ist, dass der TÜV Nord sich an diese Anordnung hält, der TÜV Süd aber nicht. Dekra und andere Prüfeinrichtungen handhaben das unterschiedlich.

Bei Wohnwagen hat sich nichts geändert. Die sind von der Gas-Prüfpflicht befreit. Der TÜV kann bei fehlendem aktuellen Gas-Prüfnachweis in den Prüfbericht zwar „geringer Mangel“ eintragen. Dies ist bei mir aber während 30 Jahren nicht geschehen. Es wurde bisher nicht einmal nach einem Prüfbericht gefragt.

 
Hinnerk

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Die SHK Firmen haben gar keine Zeit um mal einen Wasserhahn auszutauschen. Da wird man keinen Termin für bekommen. Und wenn ich nachfrage ob die mir einen Perlator austauschen lachen die mich doch aus.
Derzeit haben wir sogar eine Situation, dass SHK-Betriebe nicht bereit sind einen Kostenanschlag für den Tausch eines Alt-Heizgerät zu unterbreiten, weil sie mit Neubauvorhaben über Monate ausgebucht sind. Und dann einen Wasserhahn oder Perlator tauschen? Wer dafür noch Zeit hat... :confused:
 
Hinnerk

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Du verbiegst hier Gesetze ; Verordnungen und technische Regeln wie es dir gerade beliebt.
Die meisten Verordnungen und technischen Regeln gelten für den gewerklichen Unternehmer, der für seine Gewerke garantieren muss. Deshalb müssen da besondere Verordnungen und technische Regeln zwingend eingehalten werden. Natürlich muss auch der Heimwerker bestimmte Dinge bei seinem Werkeln unbedingt beachten. Nur ist er dafür selbst verantwortlich.
Ich vergleiche das mal mit dem Bäckerhandwerk. Da gibt es eine Vielzahl von Verordnungen und Hygienevorschriften. Auf deren Einhaltung will ich mich als Kunde bzw. Verbraucher verlassen können. Hält der Bäcker sich nicht an die Vorgaben und wird erwischt droht ihm eine Strafe, schlimmstenfalls die Schließung seines Geschäfts. Wenn ich als Hobbybäcker in mein zum Eigenverzehr bestimmtes Brot Kakerlaken verarbeite ist das sowohl dem Gesundheitsamt als auch dem Veterinäramt schnurz.
 

corsa

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Derzeit haben wir sogar eine Situation, dass SHK-Betriebe nicht bereit sind einen Kostenanschlag für den Tausch eines Alt-Heizgerät zu unterbreiten, weil sie mit Neubauvorhaben über Monate ausgebucht sind. Und dann einen Wasserhahn oder Perlator tauschen? Wer dafür noch Zeit hat... :confused:
Gerade für sowas meistens noch in der selben Woche .. das dauert 10 Minuten und wenn der Kunde auf dem Heimweg liegt hält man da schnell an. Gerade Kundendienstler sind recht flexibel , da nicht dauerhaft an Baustelle gebunden
 

KarlZei

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Die meisten Verordnungen und technischen Regeln gelten für den gewerklichen Unternehmer, der für seine Gewerke garantieren muss.
Verordnungen sind natürlich einzuhalten. Das 'Problem' sind die technischen Regeln. Die gelten nicht einfach so, sondern sind grundsätzlich nur unverbindliche Empfehlungen, an die sich keiner halten muss. Allerdings ist weitestgehend akzeptiert (Stichwort Vermutung), dass jemand, der sich an diese Regeln hält, gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt. Das gibt natürlich in gewissem Grad auch rechtliche Sicherheit. Nachfolgend ist das gut auf den Punkt gebracht:
Handwerkskammer für München und Oberbayern - Normen und Technische Regeln schrieb:
DIN-Normen haben - wie alle technischen Regeln und Regelwerke privater Verbände und Organisationen - zunächst einmal ausschließlich Empfehlungscharakter. Sind keine Rechtsnomen wie Gesetze oder Verordnungen und müssen daher nicht zwangsläufig angewendet werden. Das heißt, sie haben keine Rechtsverbindlichkeit. Dies wurde mehrmals in höchstrichterlicher Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dargelegt. In einem Urteil vom 14.05.1998 zum Schallschutz (BGH-Urteil, Aktenzeichen: VII ZR 184/97) sagt der BGH, dass es vorrangig auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ankommt und diese keineswegs ohne weiteres mit DIN-Normen identisch gesetzt werden dürfen. DIN-Normen werden erst verbindlich, wenn in Gesetzen oder Verordnungen auf sie verwiesen wird und sie damit "Rechtsnormstatus“ erlangen. Verbindlich sind sie außerdem, wenn sie für den Einzelfall konkret vertraglich vereinbart wurden.
Ähnliche Texte finden sich auf den Seiten eben dieser privaten Verbände und Organisationen wie z.B. DVGW, VDE und DIN.
 
tricotrac

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Den Beitrag # 24 können wir getrost in die Tonne kloppen. Was hat ein Wohnmobil bzw. ein Caravan mit einem Heizungsforum gemeinsam ?

Ja, das mit den Perlatoren war mal wieder Unsinn.
Nein; Herr Neunmalklug. Zugelassene Perlatoren sind geräuschgeprüft nach DIN EN ISO 3822-4 und bekommen dafür ein Prüfzeichen.

Siehe Anhang :
 

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tricotrac

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Die originalperlatoren unserer Hansa- und hansgrohe Armaturen haben keine Prüfnummern
Brauchen die auch nicht, weil die Bestandteil einer neu gefertigten Armatur mit einem Prüfzeichen sind. Die Hersteller werden sich hüten, was anderes am Markt anzubieten.
Es geht nur und ausschließlich um den Perlator und seinem Austausch.

Wer dafür noch Zeit hat
Wer seinen Kundendienstler höflich fragt . . . . Solche Dinge erledige häufig ich auf dem Heimweg.
 
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Den Beitrag # 24 können wir getrost in die Tonne kloppen. Was hat ein Wohnmobil bzw. ein Caravan mit einem Heizungsforum gemeinsam ?
Du darfst meinen Beitrag für dich gern in die Tonne kloppen. Aber andere interessiert es vielleicht. Schließlich ist der von dir beanstandete Beitrag eine Antwort auf deinen Beitrag (21), der auf Beitrag 20 und der wiederum auf Beitrag 18.
Es geht um Flüssiggasanlagen beim Camping. Wenn dir dieser „Abstecher“ nicht passt hättest du dich ja nicht an der Diskussion beteiligen müssen.
 
tricotrac

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Du darfst meinen Beitrag für dich gern in die Tonne kloppen.
Nein, nicht nur für mich. Dein Beitrag ist was für den Allerwertesten.

Schließlich ist der von dir beanstandete Beitrag eine Antwort auf deinen Beitrag (21), der auf Beitrag 20 und der wiederum auf Beitrag 18.
Glaube was du willst. Meine Beiträge beziehen sich auf das Handling von Flüssiggas zu Heizzwecken. UND nicht für deinen Freizeit-Camping-Wahn.

Es geht um Flüssiggasanlagen beim Camping
Interessiert hier aber niemanden. Ziel verfehlt, da völlig zusammenhanglos.

Wenn dir dieser „Abstecher“ nicht passt hättest du dich ja nicht an der Diskussion beteiligen müssen
Du bist doch der Verfasser von Beitrag # 24. Fasse dich an die eigene Nase. Da hast du verdammt genug dran zu tun.
 
tricotrac

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Ihr seid das absolute Dream-Team hier im Forum. Gesucht und gefunden. Ein Administrator und ein Moderator für das von euch noch zu gründende "Immer Recht haben müssen" Forum. Wann darf ich damit rechnen ?
 
Heizer87

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Für in 1/2 Jahr oder ihr habt nix zu tun?
Beides falsch. Bei langjährigen Kunden wird das eben eingerichtet.
Wir sind 6 Leute im Kundendienst, da ist kurzfristig immer was möglich.
Was Baustellen angeht, sind wir natürlich voll, bzw. überlastet.
 

KarlZei

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Das ist bei meinem Heizungsbauer auch so. Neukunden haben es allerdings schwer ...
 
Patze-T3

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Bei Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen musste bis 1999 bei jeder Hauptuntersuchung eine Prüfbescheinigung über die Gasanlage vorgelegt werden.
Ähm, muss ich bei jeder HU.. sonst gibts keine.... Und das schon die letzten 15 Jahre.
In dem Fall: T3-Joker WoMo mit Gaspulle für Küchenblock u Truma.
Nervt (nicht nur mich) auch total an, da nur wenige Gasbuden die Prüfung machen und WoMo-Händler/-Werkstätten unverschämt teuer sind.
Dagegen macht der HU-Prüfer bei LPG (auch Flüssiggasanlage) die Prüfung selbst.
 
Hinnerk

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Dann warst du wohl vor Dezember 2019 das letzte mal mit deinem T3 zum TÜV oder aber du wohnst im Zuständigkeitsbereich des TÜV Süd. Der TÜV Nord und auch der dortige DEKRA richten sich seit Dezember 2019 nach der neuen HU-Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
Allerdings darf der TÜV offensichtliche Mängel an der Gasanlage, die auch ohne Gasprüfung (Druckprüfung) festgestellt werden beanstanden.
 
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Wolfhaus

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Wie ist das eigentlich mit einem gasbetriebenen Campingkocher, der an eine Gasflasche angeschlossen wird? Nehmen wir mal an man hat sich eine volle Gasflasche von der Tanke geholt und möchte den Kocher daran anschließen, darf das nur ein zugelassener SHKler? Es könnte ja sein, daß der Nutzer die Überwurfmutter des Kochers nicht richtig anzieht und der halbe Campingplatz fliegt in die Luft.
90% der Gasunfälle haben hierdurch ihre Ursache (Flaschengas), den Rest schaffen die Baggerfahrer und Heimwerker.
 
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