Hinnerk
Experte
Threadstarter
- Mitglied seit
- 09.01.2021
- Beiträge
- 1.821
Um in diesem Thread:
* Kaufberatung - Gastherme inkl. Speicher - DHH *
nicht länger Off-topic Beiträge zu posten eröffne ich mal diesen Thread. Es geht um die Streitfrage, ob Hobbyhandwerker die Wartung ihrer (Gas)-Heizungsanlage selbst vornehmen dürfen. Da scheint es viel Verunsicherung und viele Fragen zu geben.
Energieeinsparungsverordnung (EnEV) §11, Abs. 3:
Anlagen und Einrichtungen der Heizungs- , Kühl - und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
Etwas anderes ist es, wenn die neue Heizungsanlage staatl. oder durch andere Programme gefördert werden soll. In einem solchen Fall ist eine Fachunternehmererklärung vorzulegen die besagt, dass die Anlage vorschriftsmäßig installiert wurde. Schließlich soll mit Fördermitteln aus den Taschen aller Steuerzahler kein Schindluder getrieben werden.
Der Knackpunkt bei der Angelegenheit ist, dass es kein Gesetz und keine Verordnung gibt, wo ganz genau definiert ist, welche Voraussetzungen jemand erfüllen muss, der seine Heizungsanlage selbst einbauen oder diese warten will. Nirgendwo steht, dass hierzu ausschließlich Fachbetriebe befähigt sind die in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sind.
Und wenn in diesem Zusammenhang immer mal wieder der Begriff „Fachbetriebspflicht“ auftaucht: Diese existiert nur im Zusammenhang mit dem Errichten, Reinigen, Instandsetzen und Stilllegen von Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe wie Heizöl. Genaueres dazu regelt § 62 Abs. 4 Nr. 7 WHG1/§ 62 AwSV2/§ 45 AwSV.
Im Zusammenhang mit der Gasinstallation im Eigenheim existiert der Begriff „Fachbetriebspflicht“ nicht.
Irgend jemand schrieb hier mal im Forum, dass Heizgerätehersteller in ihren Unterlagen darauf hinweisen, dass Wartungsarbeiten an ihren Geräten nur von Installateuren vorgenommen werden dürfen, die vom zuständigen Gasversorgungsunternehmen dazu berechtigt sind.
Das ist auch logisch. Da geht es um evtl. Haftungsfragen im Fall von z.B. Geltendmachung von Garantieansprüchen. Da will der Hersteller sicher sein, dass die Anlage fachmännisch installiert und gewartet wurde. Irgendeine rechtliche Verpflichtung kann da aber nicht abgeleitet werden.
Damit ich richtig verstanden werde: Ich will mit meinen Ausführungen keine Mitarbeiterin eines Nagelstudios bzw. irgendwelche vollkommen unkundige und handwerklich ungeschickte Bastler dazu animieren, an ihrem Gasgerät herumzuschrauben. Mir geht es darum, dass hier sachlich und rechtlich korrekt argumentiert wird. Was jeder daraus macht ist seine Sache.
Weil bei diesem Thema immer mal gern ein bei einer Gasexplosion in die Luft gesprengtes Wohnhaus gezeigt wird: Wer googelt findet derartiges auch als Folge von Fachhandwerkerpfusch.
Und jetzt? Ich warte ja immer noch auf den ganz konkreten Hinweis speziell von User tricotrac auf einen Paragrafen oder eine Verordnung die mir klipp und klar verbietet, die Wartung meines Brennwertgerätes selbst vorzunehmen.
Kommt da noch etwas?
* Kaufberatung - Gastherme inkl. Speicher - DHH *
nicht länger Off-topic Beiträge zu posten eröffne ich mal diesen Thread. Es geht um die Streitfrage, ob Hobbyhandwerker die Wartung ihrer (Gas)-Heizungsanlage selbst vornehmen dürfen. Da scheint es viel Verunsicherung und viele Fragen zu geben.
Energieeinsparungsverordnung (EnEV) §11, Abs. 3:
Anlagen und Einrichtungen der Heizungs- , Kühl - und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
Quelle: 2020: Vorschriften & Pflichten für neue HeizungenFür die Installation neuer Heizungen gelten mehr oder weniger strenge Regeln. Wird z. B. eine neue Heizung in einem Gebäude installiert, muss diese stets durch einen Schornsteinfeger abgenommen werden. Dabei wird die Betriebssicherheit der Anlage geprüft - theoretisch dürfen Sie Ihre Heizung also selber einbauen, auch wenn jeder Fachmann natürlich davon abraten würde.
Die Heizungsanlage darf laut Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes erst in Betrieb genommen werden, wenn die Abnahme durch den örtlichen Bezirksschornsteinfegermeister ordnungsgemäß erfolgt ist. Weitere Vorgaben sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) - ehemals EnEV- festgeschrieben. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wird in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Ordnungsbehörden geprüft.
Etwas anderes ist es, wenn die neue Heizungsanlage staatl. oder durch andere Programme gefördert werden soll. In einem solchen Fall ist eine Fachunternehmererklärung vorzulegen die besagt, dass die Anlage vorschriftsmäßig installiert wurde. Schließlich soll mit Fördermitteln aus den Taschen aller Steuerzahler kein Schindluder getrieben werden.
Der Knackpunkt bei der Angelegenheit ist, dass es kein Gesetz und keine Verordnung gibt, wo ganz genau definiert ist, welche Voraussetzungen jemand erfüllen muss, der seine Heizungsanlage selbst einbauen oder diese warten will. Nirgendwo steht, dass hierzu ausschließlich Fachbetriebe befähigt sind die in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sind.
Und wenn in diesem Zusammenhang immer mal wieder der Begriff „Fachbetriebspflicht“ auftaucht: Diese existiert nur im Zusammenhang mit dem Errichten, Reinigen, Instandsetzen und Stilllegen von Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe wie Heizöl. Genaueres dazu regelt § 62 Abs. 4 Nr. 7 WHG1/§ 62 AwSV2/§ 45 AwSV.
Im Zusammenhang mit der Gasinstallation im Eigenheim existiert der Begriff „Fachbetriebspflicht“ nicht.
Irgend jemand schrieb hier mal im Forum, dass Heizgerätehersteller in ihren Unterlagen darauf hinweisen, dass Wartungsarbeiten an ihren Geräten nur von Installateuren vorgenommen werden dürfen, die vom zuständigen Gasversorgungsunternehmen dazu berechtigt sind.
Das ist auch logisch. Da geht es um evtl. Haftungsfragen im Fall von z.B. Geltendmachung von Garantieansprüchen. Da will der Hersteller sicher sein, dass die Anlage fachmännisch installiert und gewartet wurde. Irgendeine rechtliche Verpflichtung kann da aber nicht abgeleitet werden.
Damit ich richtig verstanden werde: Ich will mit meinen Ausführungen keine Mitarbeiterin eines Nagelstudios bzw. irgendwelche vollkommen unkundige und handwerklich ungeschickte Bastler dazu animieren, an ihrem Gasgerät herumzuschrauben. Mir geht es darum, dass hier sachlich und rechtlich korrekt argumentiert wird. Was jeder daraus macht ist seine Sache.
Weil bei diesem Thema immer mal gern ein bei einer Gasexplosion in die Luft gesprengtes Wohnhaus gezeigt wird: Wer googelt findet derartiges auch als Folge von Fachhandwerkerpfusch.
Und jetzt? Ich warte ja immer noch auf den ganz konkreten Hinweis speziell von User tricotrac auf einen Paragrafen oder eine Verordnung die mir klipp und klar verbietet, die Wartung meines Brennwertgerätes selbst vorzunehmen.
Kommt da noch etwas?