Wartungsarbeiten an der Heizung durch Hobbyhandwerker

Diskutiere Wartungsarbeiten an der Heizung durch Hobbyhandwerker im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Um in diesem Thread: * Kaufberatung - Gastherme inkl. Speicher - DHH * nicht länger Off-topic Beiträge zu posten eröffne ich mal diesen Thread...
Hinnerk

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Um in diesem Thread:
* Kaufberatung - Gastherme inkl. Speicher - DHH *

nicht länger Off-topic Beiträge zu posten eröffne ich mal diesen Thread. Es geht um die Streitfrage, ob Hobbyhandwerker die Wartung ihrer (Gas)-Heizungsanlage selbst vornehmen dürfen. Da scheint es viel Verunsicherung und viele Fragen zu geben.

Energieeinsparungsverordnung (EnEV) §11, Abs. 3:
Anlagen und Einrichtungen der Heizungs- , Kühl - und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.

Für die Installation neuer Heizungen gelten mehr oder weniger strenge Regeln. Wird z. B. eine neue Heizung in einem Gebäude installiert, muss diese stets durch einen Schornsteinfeger abgenommen werden. Dabei wird die Betriebssicherheit der Anlage geprüft - theoretisch dürfen Sie Ihre Heizung also selber einbauen, auch wenn jeder Fachmann natürlich davon abraten würde.
Die Heizungsanlage darf laut Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes erst in Betrieb genommen werden, wenn die Abnahme durch den örtlichen Bezirksschornsteinfegermeister ordnungsgemäß erfolgt ist. Weitere Vorgaben sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) - ehemals EnEV- festgeschrieben. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wird in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Ordnungsbehörden geprüft.
Quelle: 2020: Vorschriften & Pflichten für neue Heizungen

Etwas anderes ist es, wenn die neue Heizungsanlage staatl. oder durch andere Programme gefördert werden soll. In einem solchen Fall ist eine Fachunternehmererklärung vorzulegen die besagt, dass die Anlage vorschriftsmäßig installiert wurde. Schließlich soll mit Fördermitteln aus den Taschen aller Steuerzahler kein Schindluder getrieben werden.

Der Knackpunkt bei der Angelegenheit ist, dass es kein Gesetz und keine Verordnung gibt, wo ganz genau definiert ist, welche Voraussetzungen jemand erfüllen muss, der seine Heizungsanlage selbst einbauen oder diese warten will. Nirgendwo steht, dass hierzu ausschließlich Fachbetriebe befähigt sind die in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sind.

Und wenn in diesem Zusammenhang immer mal wieder der Begriff „Fachbetriebspflicht“ auftaucht: Diese existiert nur im Zusammenhang mit dem Errichten, Reinigen, Instandsetzen und Stilllegen von Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe wie Heizöl. Genaueres dazu regelt § 62 Abs. 4 Nr. 7 WHG1/§ 62 AwSV2/§ 45 AwSV.
Im Zusammenhang mit der Gasinstallation im Eigenheim existiert der Begriff „Fachbetriebspflicht“ nicht.

Irgend jemand schrieb hier mal im Forum, dass Heizgerätehersteller in ihren Unterlagen darauf hinweisen, dass Wartungsarbeiten an ihren Geräten nur von Installateuren vorgenommen werden dürfen, die vom zuständigen Gasversorgungsunternehmen dazu berechtigt sind.
Das ist auch logisch. Da geht es um evtl. Haftungsfragen im Fall von z.B. Geltendmachung von Garantieansprüchen. Da will der Hersteller sicher sein, dass die Anlage fachmännisch installiert und gewartet wurde. Irgendeine rechtliche Verpflichtung kann da aber nicht abgeleitet werden.

Damit ich richtig verstanden werde: Ich will mit meinen Ausführungen keine Mitarbeiterin eines Nagelstudios bzw. irgendwelche vollkommen unkundige und handwerklich ungeschickte Bastler dazu animieren, an ihrem Gasgerät herumzuschrauben. Mir geht es darum, dass hier sachlich und rechtlich korrekt argumentiert wird. Was jeder daraus macht ist seine Sache.

Weil bei diesem Thema immer mal gern ein bei einer Gasexplosion in die Luft gesprengtes Wohnhaus gezeigt wird: Wer googelt findet derartiges auch als Folge von Fachhandwerkerpfusch.

Und jetzt? Ich warte ja immer noch auf den ganz konkreten Hinweis speziell von User tricotrac auf einen Paragrafen oder eine Verordnung die mir klipp und klar verbietet, die Wartung meines Brennwertgerätes selbst vorzunehmen.
Kommt da noch etwas?
 
Patze-T3

Patze-T3

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Hätten wir uns auf die "Fachhandwerker" in dem Fall MEISTER verlassen, würde hier nur noch eine Baugrube sein 1991... Nur bezogen auf die die Gasleitung... (Ich könnte da noch zig Sachen erzählen, die mir, uns und anderen fast das Leben gekostet hätte)... Hier und auch bei anderen sind einige Sachen passiert,. Und das nicht nur einmal... Und teilw seeehr bösartig.
Drauf angesprochen kommt denn nur sowas wie: "ey, ist doch nichts passiert..." :oops::mad::kopfnuss:
Und solch Pfusch besonders!!! von Handwerkern/Fachhandwerkern/Meistern ist BESONDERS schlimm!! Das ist deren Job, das hat der jenige gelernt und sogar ein Abschluss.. die Wissen was sie machen müssen (eigentlich) :(
Und dafür noch teuer 💰 bezahlen.. DAS muss ja 🤬

Das würde ganze Bücher füllen.....

Von "Wartung" will ich gar nicht reden... Das nehmen seeehr viele zu wörtlich und Warten die Zeit bei der Wartung ab... Bisschen mitm Putzlappen drüber streicheln und Rechnung schreiben.

Natürlich will ich auch nicht das jeder Honk daran rumspielt, keine Frage.. aber auch nicht das soviel Fachpfusch gemacht wird.......
Ich für meinen Fall beschäftige mich mit vielen Sachen selbst und führe die auch selbst aus... Heizung, Auto, Haus usw. Und weiß denn auch was Sache ist und was gemacht wurde..... Sollte es zu "hoch" sein oder nicht mein Gebiet mache ich mich auf die Suche nach fähigen 👨‍🔧 was aber sehr schwierig ist.
Bin aber auch gefragt und habe schon viel "Fachmann/Fachbetrieb Pfusch" behoben... Besonders: geht nicht mehr, muss alles neu :kopfnuss:
 
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KarlZei

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Und wenn in diesem Zusammenhang immer mal wieder der Begriff „Fachbetriebspflicht“ auftaucht: Diese existiert nur im Zusammenhang mit dem Errichten, Reinigen, Instandsetzen und Stilllegen von Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe wie Heizöl. Genaueres dazu regelt § 62 Abs. 4 Nr. 7 WHG1/§ 62 AwSV2/§ 45 AwSV.
Im Zusammenhang mit der Gasinstallation im Eigenheim existiert der Begriff „Fachbetriebspflicht“ nicht.
Tatsächlich ist es so, dass es bei Heizölanlagen Bereiche gibt, die von der Fachbetriebspflicht ausgenommen sind. Z.B. eben auch die Brennerwartung.
Die Fachbetriebspflicht bei Gasgeräten, auch wenn nicht explizit so bezeichnet, ist eindeutig und umfassend geregelt:
§13 NDAV mit eigener Hervorhebung schrieb:
(2) Die Anlage darf nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
 
tricotrac

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Tatsächlich ist es so, dass es bei Heizölanlagen Bereiche gibt, die von der Fachbetriebspflicht ausgenommen sind. Z.B. eben auch die Brennerwartung
Ja, leider wurde die Pflicht zur Wartung ausgeklammert. Damit darf weiterhin jeder Depp ( egal ob Laie oder F(l)achmann ) an Ölbrennern herum schrauben.
Schnittstelle ist der Heizölfilter bzw. die Filter- /Entlüfterkombination. Hier wurde offensichtlich nicht zu Ende gedacht.
Für alle restlichen ölführenden Anlageteile besteht auch für Heizölverbraucheranlagen eine Fachbetriebspflicht.

Weiter erinnere ich auch an die Fachbetriebspflicht für Trinkwasser. Ausgehend vom § 12 - 2 der AVB WasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser)
 
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Hinnerk

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Mit „An lage“ ist in der NDAV die Gasinstallation gemeint, nicht das „Verbrauchsgerät“ selbst. Da wird in der NDAV nämlich unterschieden. Ich weiß, da gehen die Meinungen von Rechtsexperten auseinander. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es zu dieser Frage noch nicht.

Bei der Wartung incl. Reinigung des Brennwertgeräts verändere oder erweitere ich ja nichts an dem Gerät. Ich nehme die Wartung gem. Wartungsanleitung des Herstellers vor und gut isses. Aus Altersgründen nehme ich heute keine komplette Montage von Heizgeräten und Peripherie mehr vor. Deshalb habe ich mein letztes Gerät von einem befreundeten SHKler gegen das alte einbauen lassen. Davor habe ich mehrere Geräte selbst installiert. Probleme mit dem Schornsteinfeger gabs nicht.
Will mich jetzt jemand verklagen?

Witzig in diesem Zusammenhang finde ich übrigens, dass es eine Unzahl von YouTube Filmen im Netz gibt, wo die Wartung von den verschiedensten Heizgeräten Punkt für Punkt für den Laien „zum Nachmachen“ erklärt wird. Dabei sind die Urheber dieser „Erklärvideos“ nur selten Heimwerker. Meist werden diese Do it yourself Videos von SHK-lern produziert und hochgeladen. Sogar Hersteller wie z.B. Wolf zeigen wie z.B. die Reinigung eines Wärmetauschers geht damit es auch jeder Blöde versteht. Oder meint hier jemand allen Ernstes, dass diese „Anleitungen“ für SHKler ins Netz gestellt werden? Das wäre dann allerdings ein Trauerspiel.

Lange Rede kurzer Sinn: Wer seine Heizung selber wartet oder von mir aus auch einbaut bekommt den langen Arm der Justiz erst dann zu spüren, wenn sein Haus infolge seiner Schraubertätigkeit in die Luft fliegt und infolge Menschen verletzt werden. Bevor das nicht passiert interessiert sich kein Mensch dafür.

Was mir gerade noch einfällt: Wenn mein Werkeln an der Heizung strafrechtlich relevant wäre, warum unternimmt denn der Schornsteinfeger nichts gegen mich? Der war mir gegenüber stets sehr zuvorkommend und stand mir wenn nötig beratend zur Seite, so z.B. auch, als ich unseren finnischen tonnenschweren Nunna Uuni-Specksteinofen selbst aufbaute.

Hier müssen es einige SHKler wirklich nötig haben über Selbermacher derartig herzuziehen. Im "großen" Parallelforum wollte sogar mal allen ernstes einem Bastler klar machen dass er nicht befugt sei, eine Aufputz Dusch- und Badewannengarnitur selbst zu installieren.
 
tricotrac

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dass er nicht befugt sei, eine Aufputz Dusch- und Badewannengarnitur selbst zu installieren
RICHTIG ! Das ist dir als Laie nicht gestattet, weil es eine wesentliche Veränderung darstellt. Fachbetriebe dafür müssen nach dem § 12-2 AVB WasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) im Installateurverzeichnis des Wasserversorger gelistet sein. Dafür wird ein Installateurausweis ausgestellt.
In einer Stellungnahme des DVGW zur AVBWasserVwird das näher erläutert und nach der DIN 1988 TRWI (Technische Regeln Wasser Installation) im Abschnitt 6 wie folgt aufgeführt :
Veränderungen an Rohrleitungen durch : Pressen ; Löten ; Kleben ; Schweißen ; Klemmen ; Gewinde schneiden oder Schrauben.
 
tricotrac

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Ich nehme die Wartung gem. Wartungsanleitung des Herstellers vor und gut isses.
Überhaupt nichts "iss gut" ! In jeder Montageanleitung eines Geräteherstellers finden sich dafür hinweise. Hier ein Auszug der Fa. Viessmann :

Montage ; Erstinbetriebnahme ; Inspektion ; Wartung und Instandsetzung müssen von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb oder Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchgeführt werden.
 

KarlZei

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Mit „An lage“ ist in der NDAV die Gasinstallation gemeint, nicht das „Verbrauchsgerät“ selbst. Da wird in der NDAV nämlich unterschieden.
Das Wort Gasinstallation gibt es nicht in der NDAV. Und Du willst doch nicht ernsthaft andeuten, dass eine an die Gasanlage im Haus angeschlossene Therme kein Teil der Gasanlage ist?!?
Bei der Wartung incl. Reinigung des Brennwertgeräts verändere oder erweitere ich ja nichts an dem Gerät. Ich nehme die Wartung gem. Wartungsanleitung des Herstellers vor und gut isses.
Dazu musst Du in der Regel an der Gasleitung arbeiten, die in das Gerät führt.

Im "großen" Parallelforum wollte sogar mal allen ernstes einem Bastler klar machen dass er nicht befugt sei, eine Aufputz Dusch- und Badewannengarnitur selbst zu installieren.
Es hängt schon von den Umständen ab (zugelassene / gleichartige Armatur, keine Sicherheits-/Sicherungsarmatur...). Aber meist ist das durch Laien zulässig, weil das eben keine wesentliche Veränderung der Anlage ist.
 
Hinnerk

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RICHTIG ! Das ist dir als Laie nicht gestattet, weil es eine wesentliche Veränderung darstellt. Fachbetriebe dafür müssen nach dem § 12-2 AVB WasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) im Installateurverzeichnis des Wasserversorger gelistet sein. Dafür wird ein Installateurausweis ausgestellt.
In einer Stellungnahme des DVGW zur AVBWasserVwird das näher erläutert und nach der DIN 1988 TRWI (Technische Regeln Wasser Installation) im Abschnitt 6 wie folgt aufgeführt :
Veränderungen an Rohrleitungen durch : Pressen ; Löten ; Kleben ; Schweißen ; Klemmen ; Gewinde schneiden oder Schrauben.
Sag mal, willst du dich jetzt wirklich hier in der Öffentlichkeit bloßstellen? Ja, Fachleute und Fachbetriebe, die im Kundenauftrag derartige Leistungen erbringen müssen zum einen die fachliche Qualifikation dafür besitzen (entsprechende Berufsausbildung) und dann natürlich ihre handwerkliche Leistung gem. aller rechtlichen Vorgaben durchführen. Das erwartet zu recht der Kunde für sein Geld.

Das ist so, als wenn jemand in Eigenarbeit sein Haus hochzieht. Wenn es anschließend zusammenbricht ist es eigene Schuld. Gebe ich den Bau aber in Auftrag kann ich erwarten, dass die Arbeiten nach allen Regeln der Baukunst und rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.
Der Hobbyhandwerker, der seine Duscharmatur von Aldi oder Lidl selbst installiert braucht keinen Gesellen-oder Meisterbrief. Zwar hat auch er die geltenden Vorgaben bei seinem Werkeln zu beachten, ein SHKler muss er deshalb aber nicht sein.

Um einmal anderen Lesern vor Augen zu führen was für ein Unsinn tricotrac hier schreibt:
Wenn ich tatsächlich keine Aldi-Duscharmatur (Beispiel) installieren dürfte dürfte ich auch nicht den Duschschlauch oder den Duschkopf vom Discounter montieren oder die neue Küchenarmatur von Ikea. Weiter wäre es mir verboten einen Wasserschlauch zum Sprengen meines Rasens anzuschließen.
Alles klar?
 
Hinnerk

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Montage ; Erstinbetriebnahme ; Inspektion ; Wartung und Instandsetzung müssen von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb oder Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchgeführt werden.
Dieser Hinweis erfolgt einzig aus haftungsrechtlichen Gründen. Kein Heizgerätehersteller will schließlich dafür haften, wenn infolge einer laienhaften Installation und Gasaustritt die Bude in die Luft fliegt. Mit dem Hinweis ist er auch bei Garantiefällen bei Fehlmontage durch Heimwerker aus dem Schneider.

Derartige Hinweise finden sich mittlerweile fast auf jedem Gerät mit einem Kabelanschluss bzw. Netzstecker, z.B. bei dem Haarfön meiner Frau oder unserm Toaster.
Basteln verboten...
 

porks

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Hi
wenn man sich an die Regel hält, alles, was hinter einer Absperreinrichtung angeschlossen wird, ist kein Problem auch die Versicherungen sehen das meistens so (Fachlich richtig muss es trotzdem sein) . Sonst dürfte man ja kein Leuchtmittel tauschen oder halt einen Perlator beim Wasserhahn.
Bei Gas ist das anders, weil dort die Versorger usw. ein Wort mitzureden haben.

Garantie /Gewährleistung ist wieder was anders .
 
Defrost

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Die SHK Firmen haben gar keine Zeit um mal einen Wasserhahn auszutauschen. Da wird man keinen Termin für bekommen. Und wenn ich nachfrage ob die mir einen Perlator austauschen lachen die mich doch aus.
 
tricotrac

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oder halt einen Perlator beim Wasserhahn.
Du solltest aber darauf achten, das der Perlator durch den DVGW freigegeben ist. Das ist bei Baumarktartikeln leider oft nicht der Fall.

Wenn ich tatsächlich keine Aldi-Duscharmatur (Beispiel) installieren dürfte dürfte ich auch nicht den Duschschlauch oder den Duschkopf vom Discounter montieren oder die neue Küchenarmatur von Ikea.
Richtig ! vor mir aus könnten alle Baumärkte in Deutschland ihre Sanitärabteilungen schließen. MERKE : Man kann in Deutschland alles kaufen, aber nicht selbst installieren.
 
tricotrac

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Um einmal anderen Lesern vor Augen zu führen was für ein Unsinn tricotrac hier schreibt
Das wird mir hier langsam zu bunt. Ich melde deinen Beitrag beim Administrator. Du verbiegst hier Gesetze ; Verordnungen und technische Regeln wie es dir gerade beliebt. Hör auf hier solche Halbwahrheiten zu schreiben. Ich habe dir schon einmal geschrieben : Ich möchte nicht dein Nachbar sein.
 
Heizer87

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Die SHK Firmen haben gar keine Zeit um mal einen Wasserhahn auszutauschen. Da wird man keinen Termin für bekommen. Und wenn ich nachfrage ob die mir einen Perlator austauschen lachen die mich doch aus.
Also unsere Kunden bekommen garantiert einen Termin dafür...
 

KarlZei

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Sag mal, willst du dich jetzt wirklich hier in der Öffentlichkeit bloßstellen?
Einfach ignorieren.
Weiter wäre es mir verboten einen Wasserschlauch zum Sprengen meines Rasens anzuschließen.
Hmm, wäre es auch, wenn keine geeignete Außenzapfstelle vorhanden ist ;-)
Der Schlauch muss min. über einen Rohrbelüfter / Rückflussverhinderer, besser und bei gewissen Anwendungen zwingend über einen Systemtrenner angeschlossen werden. Das sind dann Sicherheitsarmaturen und für die Montage von Sicherheitsarmaturen besteht Fachbetriebspflicht. Die Sicherheitsarmaturen müssen zudem regelmäßig geprüft / gewartet werden (auch fachbetriebspflichtig), damit sie genutzt werden dürfen. Naja, theoretisch ;-)
 
Andreas1956

Andreas1956

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Wie ist das eigentlich mit einem gasbetriebenen Campingkocher, der an eine Gasflasche angeschlossen wird? Nehmen wir mal an man hat sich eine volle Gasflasche von der Tanke geholt und möchte den Kocher daran anschließen, darf das nur ein zugelassener SHKler? Es könnte ja sein, daß der Nutzer die Überwurfmutter des Kochers nicht richtig anzieht und der halbe Campingplatz fliegt in die Luft. Dann wuchten zwei kräftige Männer ein Rednerpult mit NRW-Wappen aufs Trümmerfeld, so wie in Bad Münstereifel neulich, von dem aus Armin Laschet eine Rede hält. Das kann doch niemand erstlich wollen?
 
tricotrac

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Einfach ignorieren
Das schreibt der Richtige. Beiträge verbiegen und dann noch große Fresse . . . aber was will man von einem studierten Menschen erwarten. So ist das, wenn man die Intelligenz mit dem Schaumlöffel ein getrichert bekommt.

Es könnte ja sein, daß der Nutzer die Überwurfmutter des Kochers nicht richtig anzieht und der halbe Campingplatz fliegt in die Luft.
Das würde mich nicht wundern. 70 Prozent aller Gasunfälle geschehen durch Flüssiggas, nicht durch Erdgas.

Dann wuchten zwei kräftige Männer ein Rednerpult mit NRW-Wappen aufs Trümmerfeld, so wie in Bad Münstereifel neulich, von dem aus Armin Laschet eine Rede hält. Das kann doch niemand erstlich wollen?
WAS hat der Satz denn mit dem restlichen Thema zu tun ? Erkläre mal bitte den Zusammenhang.
 

KarlZei

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Wie ist das eigentlich mit einem gasbetriebenen Campingkocher, der an eine Gasflasche angeschlossen wird? Nehmen wir mal an man hat sich eine volle Gasflasche von der Tanke geholt und möchte den Kocher daran anschließen, darf das nur ein zugelassener SHKler?
Nö. Und auch wenn Du den Campingkocher durch eine Gastherme ersetzt, ändert sich nichts. Es gibt bei Flüssiggas keine rechtlich geregelte Fachbetriebspflicht. Eigentlich ein Heimwerkerparadies ;-)
Aber was sagt @Dr Schorni dazu? Ist eine selbst installierte, mit Flüssiggas betriebene Therme abnahmefähig?
 
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